Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - 60 PV 13.05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
PersVG § 44; ; PersVG § 99 c; ; BPersVG § 9; ; BPersVG § ... 9 Abs. 1; ; BPersVG § 9 Abs. 2; ; BPersVG § 9 Abs. 3; ; BPersVG § 31; ; BPersVG § 47 Abs. 2; ; BPersVG § 108; ; KSchG § 15; ; KSchG § 15 Abs. 2; ; KSchG § 16; ; StellenpoolG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 23 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 547 Nr. 1; ; ZPO § 547 Nr. 2; ; ZPO § 547 Nr. 3; ; ZPO § 547 Nr. 4; ; ZPO § 547 Nr. 5
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versetzung eines Angestellten zum Zentralen Personalüberhangmanagement; Versetzung eines Mitglieds des Personalrates gegen seinen Willen ; Versetzungsschutz nach § 44 Personalvertretungsgesetz (PersVG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin - 61 A 15.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - 60 PV 13.05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 207/85
Betriebsverfassungsrecht: Nachwirkender Schutz des vorübergehend nachgerückten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - 60 PV 13.05
Anderes ergibt sich schließlich auch nicht daraus, dass das Bundesarbeitsgericht einen nachwirkenden Schutz des Ersatzmitglieds einer Jugendvertretung im Rahmen von § 9 Abs. 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vorsieht (vgl. Urteil vom 13. März 1986 - 6 AZR 207/85 -, BAGE 51, 261). - BVerwG, 17.05.2000 - 6 P 9.99
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Leistungsgrundsatz; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - 60 PV 13.05
In diesen Schutz auch ein ehemaliges Ersatzmitglied der Jugendvertretung einzubeziehen mag deswegen gerechtfertigt sein, weil § 9 BPersVG auch einen gewissen Ausgleich dafür schaffen will, dass der Jugendvertreter infolge seines Engagements in der Jugendvertretung sich weniger auf seine Ausbildung hat konzentrieren können als andere Auszubildende, die keine personalvertretungsrechtliche Tätigkeit übernommen haben (vgl. zu diesem Schutzzweck des § 9 BPersVG nur BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 6 P 9.99 -, PersR 2000, 421, 422); dieser besondere Schutzzweck greift freilich - schon abgesehen von der gegenüber § 44 PersVG andersartigen Rechtsfolge - bei § 44 PersVG nicht. - BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83
Anforderungen an die Auslegung des Begriffs des Ersatzmitglieds eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - 60 PV 13.05
Er trete danach in den Stand eines auf einer Wahlvorschlagsliste aufgeführten, aber nicht gewählten Beschäftigten zurück, der lediglich die - je nach seinem Listenplatz auf der Wahlvorschlagsliste größere oder geringere - Chance habe, im Fall der (erneuten) Verhinderung oder des Ausscheidens von gewählten Personalratsmitgliedern (wiederum) als Ersatzmitglied in den Personalrat einzutreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1984 - 6 P 38/83 -, NJW 1985, 2842, 2843).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - 4 B 8.05
Stellenpool
Gemäß der - mit § 7 Nr. 1 des Stellenpoolgesetzes eingefügten - Regelung des § 99 c Abs. 2 Satz 2 PersVG Bln wirkt bei der Versetzung von Personalüberhangkräften zum Stellenpool der Personalrat der bisherigen Dienststelle mit (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 2. August 2005, a.a.O., S. 11 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2005 - OVG 60 PV 13.05 - S. 7 BA, juris; LAG Berlin, Urteil vom 4. August 2005 - 10 Sa 687/05 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 61 PV 2.14
Mitbestimmungserfordernis nach § 47 Abs. 2 und 4 PersVG (juris: PersVG BB) bei …
Den auf Wahlvorschlagslisten aufgeführten, nicht gewählten Beschäftigten gibt das Personalvertretungsrecht aber grundsätzlich keinen stärkeren Schutz gegen ihnen nicht genehme Personalmaßnahmen der Dienststelle als anderen Beschäftigten (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 -, juris Rn. 17, zu dem inhaltsgleichen § 31 BPersVG, sowie Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2005 - OVG 60 PV 13.05 -, juris Rn. 13, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 28 PersVG Bln).
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