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| OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2012 - 60 PV 18.12 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2012 - 60 PV 18.12 (https://dejure.org/2012,35871)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der Rechtsstellung als Personalrat nach Auflösung der Dienststelle (Berliner Stellenpool)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 935 ZPO, § 6 StPAuflG
Einstweilige Verfügung; Auflösung des Stellenpools; Einrichtung einer Abwicklungsdienststelle; Ehemaliges Zentrales Überhangmanagement; Übergangspersonalrat; Hauptpersonalrat; Antrag des Personalrats der aufgelösten Dienststelle ihn auch nach der Auflösung heranzuziehen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 31.10.2012 - 60 L 17.12
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2012 - 60 PV 18.12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62
Dortmunder Hauptbahnhof
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2012 - 60 PV 18.12
Die von ihm herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 1965 - 2 BvR 54/62 - befasst sich nicht mit Rechten der Personalvertretung, sondern mit den Rechten der Koalitionen in Personalvertretungen (…vgl. dagegen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 1979 - 2 BvR 1011/78 -, juris Rn. 31). - BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78
Personalrat
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2012 - 60 PV 18.12
Die von ihm herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 1965 - 2 BvR 54/62 - befasst sich nicht mit Rechten der Personalvertretung, sondern mit den Rechten der Koalitionen in Personalvertretungen (vgl. dagegen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 1979 - 2 BvR 1011/78 -, juris Rn. 31).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2020 - 60 PV 8.20
Einstweilige Verfügung; sofortige Beschwerde; Personalratsmitglied; …
Rn. 1 1. Der Senat kann über die Beschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Eilbedürftigkeit gem. § 91 Abs. 2 PersVG i.V.m. § 85 Abs. 2 ArbGG i.V.m. §§ 937 Abs. 2, 944 ZPO ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden allein entscheiden (vgl. Beschluss des Senats vom 9. September 2012 - OVG 60 PV 18.12 - siehe auch: OVG Münster…, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 1 B 2544/02.PVL - juris Rn. 2 f.; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 11. August 2015 - 5 B 131/15 - juris Rn. 34; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 14. September 2017 - 17 MP 7/17 - juris Rn. 9; OVG Bautzen…, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 9 B 331/18.PVL - juris Rn. 10).
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