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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 17.08.1990 - 604 Qs 29/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6078
LG Hamburg, 17.08.1990 - 604 Qs 29/90 (https://dejure.org/1990,6078)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.08.1990 - 604 Qs 29/90 (https://dejure.org/1990,6078)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. August 1990 - 604 Qs 29/90 (https://dejure.org/1990,6078)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1990, 508
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Führungsaufsicht nach Verbüßung einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren

    Vor der Neufassung des § 68f Abs. 1 StGB war in der Rechtsprechung ebenfalls auch umstritten, ob bei einer Anwendung dieser Norm auf die Dauer der Einheitsjugendstrafe abzustellen war oder auf die verwirkte Jugendstrafe für gedachte einzelne Taten (für die erstere Auffassung siehe OLG München, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Ws 1040/01, BeckRS 9998, 25594, NStZ-RR 2002, 183;… anders dagegen OLG Bamberg, 14.10.1999 - Ws 584/99, juris Rn. 9 ff., NStZ-RR 2000, 81; OLG Dresden…, Beschluss vom 31.08.2004 - 2 Ws 183/04, juris Rn. 18, Rpfleger 2005, 107; OLG Jena…, Beschluss vom 14.08.2014 - 1 Ws 345/14, juris Rn. 22; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 Ws 255/2002, juris Rn. 7, OLGSt JGG § 7 Nr. 1; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 Ws 48/05, juris Rn. 6 f.; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.1990 - 604 Qs 29/90, juris Ls., StV 1990, 508).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2005 - 1 Ws 48/05

    Jugendstrafrecht: Voraussetzungen der Führungsaufsicht nach vollständiger …

    Vielmehr muss festgestellt werden, dass bei einer zugrunde liegenden Vorsatztat mindestens eine Jugendstrafe von zwei Jahren verwirkt worden wäre (OLG Stuttgart, Justiz 2003, 267; OLG Dresden, OLG-NL 2004, 283, 285; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 61; LG Hamburg, StV 1990, 508;… Eisenberg, JGG 10. Aufl., § 7 Rdnr. 33;… Brunner/Döllinger, JGG 10. Aufl., § 7 Rdnr. 11, jew. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 20.03.2001 - 5 Ws 118/01

    Eintritt von Führungsaufsicht bei Vollstreckung von Jugendstrafe

    Daraus folgt des weiteren, dass für den Eintritt der Führungsaufsicht im Falle der Verhängung einer Einheitsjugendstrafe erkennbar sein muss, dass bei einer zugrunde liegenden Vorsatztat mindestens zwei Jahre Jugendstrafe verwirkt worden wären (vgl. Senatsbeschluss vom 14. November 2000 - 5 Ws 243/00 - so auch der hiesige 4. Strafsenat mit Beschluss vom 4. September 1997 - 4 Ws 472/97 - und ebenfalls Brunner-Dölling, JGG, 10. Aufl., § 7 Rdnr. 11 sowie LG Hamburg StV 1990, 508, 509).
  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 5 Ws 243/00

    Führungsaufsicht

    Mit dem hiesigen 4. Strafsenat (vgl. Beschluss vom 4. September 1997 - 4 Ws 472/97 -) ist der Senat des weiteren der Auffassung, dass für den Eintritt der Führungsaufsicht im Falle der Verhängung einer Einheitsjugendstrafe erkennbar sein muss, dass bei einer zugrunde liegenden Vorsatztat mindestens zwei Jahre Jugendstrafe verwirkt worden wären (…so auch Brunner-Dölling, JGG, 10. Aufl., § 7 Rdnr. 11; LG Hamburg, StV 1990, 508, 509).
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