Rechtsprechung
| LG Berlin II, 28.07.2025 - 61 O 99/25 Kart eV |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 18 Abs 1 GWB, § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 2 Nr 1 Alt 1 GWB, § 33 Abs 1 GWB, Art 7 Nr 2 EUV 1215/2012
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens Instagram - aufrecht.de
Zur Möglichkeit der Entsperrung eines Instagram Accounts im Wegen des einstweiligen Rechtsschutz
Kurzfassungen/Presse (3)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Kontosperrung: LG Berlin stärkt Rechte von Influencern gegenüber Instagram
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EuGVVO 1215/2012 Art. 7; GWB § 19
Zuständigkeit ---> Besonderer Deliktsgerichtsstand; Unlauterer Wettbewerb und Kartellrecht -->ab 2020--> ---> Kartellrecht - dr-bahr.com (Kurzinformation)
Deutsche Gerichte zuständig für Account-Sperrungen bei Instagram / Sperrung ohne Anhörung rechtswidrig
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 28.07.2025 - 61 O 99/25 Kart eV
- LG Berlin, 28.07.2025 - 61 O 99/25
- KG, 04.03.2026 - U 2/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 02.04.2025 - U (Kart) 5/24
Unangekündigte und unbegründete Sperrung eines Nutzerkontos als …
Auszug aus LG Berlin II, 28.07.2025 - 61 O 99/25
Die Kammer schließt sich insofern den Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Urteil vom 2. April 2025 (VI-U (Kart) 5/24, juris) an.Auch insoweit folgt die Kammer den Ausführungen, die das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Urteil vom 2. April 2025 (aaO juris Rn. 80 ff.) bezüglich eines Unterlassungsanspruchs aus § 33 Abs. 1, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 GWB gemacht hat.
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20
Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht
Auszug aus LG Berlin II, 28.07.2025 - 61 O 99/25
Im Hinblick auf die Einbeziehung der genannten Regelung in das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien hatte die Verfügungsbeklagte in der Antragserwiderung vom 22. Juli 2025 (…dort Rn. 9) nur vorgetragen, dass die Instagram-Nutzungsbedingungen zum Zwecke der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) zum 26. Juli 2022 überarbeitet worden seien, und nunmehr die überarbeiteten Nutzungsbedingungen gelten würden. - BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20
Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …
Auszug aus LG Berlin II, 28.07.2025 - 61 O 99/25
Im Hinblick auf die Einbeziehung der genannten Regelung in das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien hatte die Verfügungsbeklagte in der Antragserwiderung vom 22. Juli 2025 (…dort Rn. 9) nur vorgetragen, dass die Instagram-Nutzungsbedingungen zum Zwecke der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) zum 26. Juli 2022 überarbeitet worden seien, und nunmehr die überarbeiteten Nutzungsbedingungen gelten würden. - OLG Hamburg, 31.08.2023 - 15 U 18/23
Digitale Mautvignetten - Anforderungen an den Verfügungsgrund in einem …
Auszug aus LG Berlin II, 28.07.2025 - 61 O 99/25
(vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 31. August 2023 - 15 U 18/23 Kart, juris Rn. 37 mwN).
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| LG Berlin, 28.07.2025 - 61 O 99/25 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.07.2025 - 61 O 99/25
- LG Berlin II, 28.07.2025 - 61 O 99/25
- KG, 04.03.2026 - U 2/25
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