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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 61 PV 3.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29041
OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 61 PV 3.11 (https://dejure.org/2011,29041)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2011 - 61 PV 3.11 (https://dejure.org/2011,29041)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2011 - 61 PV 3.11 (https://dejure.org/2011,29041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 61 Abs 1 PersVG BB, § 61 Abs 2 PersVG BB, § 65 Nr 1 PersVG BB, § 75 Abs 2 PersVG BB, § 76 S 1 PersVG BB
    Erlass einer einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen Verfahren auf Feststellung der Verletzung von Mitbestimmungsrechten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 61 Abs 1 PersVG BB, § 61 Abs 2 PersVG BB, § 65 Nr 1 PersVG BB, § 75 Abs 2 PersVG BB, § 76 S 1 PersVG BB, § 95 Abs 2 PersVG BB, § ... 85 Abs 2 ArbGG, § 569 Abs 1 S 1 ZPO, § 920 Abs 2 ZPO, §§ 935 ff ZPO, § 613a BGB, LOrgG BB
    Einstweilige Verfügung; (Gesamt-)Personalrat; Mitbestimmungsrecht; automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten (PerIS); Rahmendienstvereinbarung zwischen Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und HPR; Ämter für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Richtens einer einstweiligen Verfügung in personalvertretungsrechtlichen Verfahren auf eine Feststellung der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit des Richtens einer einstweiligen Verfügung in personalvertretungsrechtlichen Verfahren auf eine Feststellung der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 279
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - 61 PV 1.09

    Personalvertretungsrecht: subjektive Abwehrrechte der Personalvertretung bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 61 PV 3.11
    17 Da in personalvertretungsrechtlichen (Hauptsache-)Beschlussverfahren Feststellungsanträge zur Klärung von Beteiligungsrechten wegen des objektiv-rechtlichen Charakters des Verfahrens einerseits und der Bindung der Dienststellen an Recht und Gesetz andererseits das maximale und zugleich hinreichende Rechtsschutzziel darstellen, können sie diesen Zweck auch erfüllen, wenn sie in Gestalt einer einstweiligen Verfügung ergehen (vgl. VGH Kassel…, Beschluss vom 17. März 1994 - TL 2868/93 -, juris Rn. 37 ff., m.w.N.; noch offen gelassen im Beschluss des Senats vom 26. Februar 2009 - OVG 61 PV 1.09 -, juris Rn. 39 ff.).

    Weil damit jedoch die Hauptsache zumindest teilweise vorweggenommen wird, muss in diesen Fällen nahezu eine Gewissheit über die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme bestehen und ein im Hauptsacheverfahren nicht mehr auszugleichender Rechtsverlust des Antragstellers drohen (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Februar 2009 - OVG 61 PV 1.09 -, juris Rn. 46, m.w.N.).

    Ein solcher ist gegeben, wenn ohne den Erlass der einstweiligen Verfügung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die durch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgeglichen werden könnten (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Februar 2009 - OVG 61 PV 1.09 -, juris Rn. 41).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 61 PV 3.11
    Es handelt sich hierbei um eine vorweggenommene Beteiligung des Personalrates für alle zukünftigen Fälle (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 -, juris Rn. 32; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. April 2009 - OVG 62 PV 4.07 -, juris Rn. 41).
  • BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03

    Fortgeltung einer Dienstvereinbarung; Vereinigung von Krankenkassen.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 61 PV 3.11
    Im Falle der Umorganisation der Verwaltung gilt eine Dienstvereinbarung, die zwischen einer übergeordneten Dienststelle mit der dortigen Stufenvertretung mit Wirkung für den gesamten Geschäftsbereich zustande gekommen ist, nur fort, wenn die von der Dienstvereinbarung erfassten Dienststellen erhalten bleiben oder wenn der Dienststellenorganismus im Wesentlichen unverändert bleibt und so seine Identität wahrt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2003 - BVerwG 6 P 1.03 -, juris Rn. 18 ff.; vgl. auch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 23. September 1998 - OVG 60 PV 3.97 -, PersR 1999, 357 f., zur Errichtung des zentralen Landesschulamtes in Berlin und dem Wegfall der zuvor zwischen den bisherigen Dienststellen und ihren Personalräten abgeschlossenen Dienstvereinbarungen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07

    Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit; Mitbestimmung; ministerieller …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 61 PV 3.11
    Es handelt sich hierbei um eine vorweggenommene Beteiligung des Personalrates für alle zukünftigen Fälle (…vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 -, juris Rn. 32; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2009 - OVG 62 PV 4.07 -, juris Rn. 41).
  • VGH Hessen, 17.03.1994 - TL 2868/93

    Eilantrag einer Personalvertretung wegen Verletzung ihres Mitwirkungsrechts bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 61 PV 3.11
    17 Da in personalvertretungsrechtlichen (Hauptsache-)Beschlussverfahren Feststellungsanträge zur Klärung von Beteiligungsrechten wegen des objektiv-rechtlichen Charakters des Verfahrens einerseits und der Bindung der Dienststellen an Recht und Gesetz andererseits das maximale und zugleich hinreichende Rechtsschutzziel darstellen, können sie diesen Zweck auch erfüllen, wenn sie in Gestalt einer einstweiligen Verfügung ergehen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 17. März 1994 - TL 2868/93 -, juris Rn. 37 ff., m.w.N.;… noch offen gelassen im Beschluss des Senats vom 26. Februar 2009 - OVG 61 PV 1.09 -, juris Rn. 39 ff.).
  • OVG Berlin, 23.09.1998 - 60 PV 3.97

    Erlöschen einer Dienstvereinbarung wegen Untergang der Diensstelle; Dienststellen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 61 PV 3.11
    Im Falle der Umorganisation der Verwaltung gilt eine Dienstvereinbarung, die zwischen einer übergeordneten Dienststelle mit der dortigen Stufenvertretung mit Wirkung für den gesamten Geschäftsbereich zustande gekommen ist, nur fort, wenn die von der Dienstvereinbarung erfassten Dienststellen erhalten bleiben oder wenn der Dienststellenorganismus im Wesentlichen unverändert bleibt und so seine Identität wahrt (…vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2003 - BVerwG 6 P 1.03 -, juris Rn. 18 ff.; vgl. auch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 23. September 1998 - OVG 60 PV 3.97 -, PersR 1999, 357 f., zur Errichtung des zentralen Landesschulamtes in Berlin und dem Wegfall der zuvor zwischen den bisherigen Dienststellen und ihren Personalräten abgeschlossenen Dienstvereinbarungen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 60 PV 4.15

    Änderung der Arbeitszeiten der Beschäftigten der Zentralen Aufnahmestelle für …

    Rn. 30 aa) Da in personalvertretungsrechtlichen (Hauptsache-)Beschlussverfahren Feststellungsanträge zur Klärung von Beteiligungsrechten wegen der Bindung der Dienststellen an Recht und Gesetz das hinreichende Rechtsschutzziel darstellen, können sie diesen Zweck auch erfüllen, wenn sie in Gestalt einer einstweiligen Verfügung ergehen (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2011 - OVG 61 PV 3.11 -, juris Rn. 17).

    Weil damit jedoch die Hauptsache zumindest teilweise vorweggenommen wird, muss in diesen Fällen nahezu Gewissheit über die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme bestehen und ein im Hauptsacheverfahren nicht mehr auszugleichender Rechtsverlust des Antragstellers drohen (…vgl. Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2009 - OVG 61 PV 1.09 -, juris Rn. 46, m.w.N. und vom 24. November 2011, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 62 PV 1.12

    Personalvertretung; Mitbestimmung; einstweilige Verfügung; Antrag auf …

    Da in personalvertretungsrechtlichen (Hauptsache-)Beschlussverfahren Feststellungsanträge zur Klärung von Beteiligungsrechten wegen des objektiv-rechtlichen Charakters des Verfahrens einerseits und der Bindung der Dienststellen an Recht und Gesetz andererseits das maximale und zugleich hinreichende Rechtsschutzziel darstellen, können sie diesen Zweck auch erfüllen, wenn sie in Gestalt einer einstweiligen Verfügung ergehen (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2011 - OVG 61 PV 3.11 -, juris Rn. 17).

    Weil damit jedoch die Hauptsache zumindest teilweise vorweggenommen wird, muss in diesen Fällen nahezu Gewissheit über die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme bestehen und ein im Hauptsacheverfahren nicht mehr auszugleichender Rechtsverlust des Antragstellers drohen (…vgl. Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2009 - OVG 61 PV 1.09 -, juris Rn. 46, m.w.N. und vom 24. November 2011 - OVG 61 PV 3.11 -, juris Rn. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 62 PV 9.11

    Bundeswehrreform; personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; einstweilige …

    Weil damit jedoch die Hauptsache zumindest teilweise vorweggenommen würde, müsste nahezu Gewissheit über die Pflicht des Beteiligten zu 1 zur Einleitung bzw. Fortführung des Beteiligungsverfahrens bestehen und ein im Hauptsacheverfahren nicht mehr auszugleichender Rechtsverlust des Antragstellers drohen (…vgl. Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2009, a.a.O., Rn. 46, m.w.N., und vom 24. November 2011 - OVG 61 PV 3.11 -, juris Rn. 17).
  • ArbG Erfurt, 05.09.2025 - 6 BVGa 6/25

    Vorzeitiges Ende Amtszeit - Hauptschwerbehindertenvertretung

    Im Bereich der personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten wird die Zulässigkeit von einstweiligen Feststellungsanträgen hingegen bejaht (…Germelmann/Matthes/Prütting-Spinner, Arbeitsgerichtsgesetz, 10. Aufl., § 85 Rn. 29 mit Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg 29.3.2012 - 62 PV 1.12, PersR 2012, 426; 24.11.2011 - 61 PV 3.11, NZA-RR 2012, 279).
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