Rechtsprechung
| LG Berlin, 11.07.2008 - 63 S 475/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 241, 242
Anspruch des Mieters auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung; Vorauszahlung von Betriebskosten; mietvertragliche Nebenpflichten; Zahlungsrückstand; Rosinenpickerzeugnis; eingeschränktes Mieterzeugnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Berlin-Spandau, 15.04.2011 - 15 C 8/11
Kein Mietschuldenerlass durch Mietschuldenfreiheitsbescheinigung!
a) Der Zweck einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung besteht darin, einen neuen Vermieter über das Fehlen von Zahlungsrückständen aus dem bisherigen Mietverhältnis aufzuklären (vgl. LG Berlin, Urt. 11.7.2008 - 63 S 475/07, BeckRS 2009, 00128; AG Berlin-Schöneberg, GE 2006, 975).
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