Rechtsprechung
| LG Berlin, 18.12.2017 - 64 S 73/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 555b
Fahrstuhleinbau nur bei konkretem Gebrauchsvorteil eine Modernisierung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Austausch des Heizkessels: Modernisierung oder Instandsetzung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Neuer Heizkessel, Heizung ist Modernisierung - Abzug Instandsetzung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 12.12.2018 - 64 S 119/17
Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung in Bezug auf Fenster
So hat die Kammer bereits entschieden, dass der Einbau eines Aufzugs, der nicht im Keller und im Übrigen nur zwischen den Etagen hält, für den Mieter einer Wohnung im Hochparterre nicht vorteilhaft ist und keine Mieterhöhung nach § 559 BGB rechtfertigt (vgl. LG Berlin - 64 S 73/17 -, Beschl. v. 09.10.2017, GE 2018, 584; so auch, für Mieter im 1. OG, LG Berlin - 67 S 81/17 -, Beschl. v. 07.09.2017, GE 2017, 1020 f.; beide zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 09.10.2017 - 64 S 73/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Modernisierungsmieterhöhung bei Fahrstuhleinbau
- ibr-online
Gebrauchsvorteil nach Einbau eines Fahrstuhls?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 16.05.2017 - 67 S 81/17
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung wegen Anbau eines …
Auszug aus LG Berlin, 09.10.2017 - 64 S 73/17
Allein das erleichterte Erreichen von Wohnungen in den oberen Etagen zu Besuchszwecken stellt keinen hinreichend spürbaren Gebrauchsvorteil für die streitgegenständliche Wohnung, sondern einen für jedermann und die in den oberen Geschossen wohnenden Mieter zu nutzenden Vorteil dar (vgl. dieses Gericht, Beschluss vom 16. Mai 2017, Az. 67 S 81/17).
- AG Brandenburg, 31.08.2018 - 31 C 298/17
Aufzugsanbau ist keine Luxusmodernisierung!
Dies gilt nur dann ggf. nicht, wenn sich für einen Mieter einer Erdgeschoss-Wohnung der von dem Aufzug/Fahrstuhl ausgehende konkrete Gebrauchsvorteil lediglich darauf beschränken würde, Wohnungen in höheren Etagen leichter erreichen zu können (LG Berlin, Beschluss vom 09.10.2017, Az.: 64 S 73/17, u.a. in: WuM 2018, Seiten 212 f.; LG Berlin, Beschluss vom 16.05.2017, Az.: 67 S 81/17, u.a. in: Grundeigentum 2017, Seiten 1020 f.). - LG Berlin, 06.11.2023 - 64 S 123/22
Aufzugsanbau nicht immer eine Modernisierung
Allein das erleichterte Erreichen von Wohnungen in den oberen Etagen zu Besuchszwecken stellt keinen hinreichend spürbaren Gebrauchsvorteil für die streitgegenständliche Wohnung, sondern einen für jedermann und die in den oberen Geschossen wohnenden Mieter zu nutzenden Vorteil dar (vgl. LG Berlin Urt. v. 9.10.2017 - 64 S 73/17, IBRRS 2018, 1965, beck-online; vgl. LG Berlin…, Beschluss vom 16. Mai 2017, Az. 67 S 81/17 = LG Berlin, NJOZ 2018, 1011 Rn. 4, 5, beck-online). - AG Berlin-Charlottenburg, 19.04.2022 - 204 C 86/19
Aufzugsanbau nicht immer eine Modernisierung
Ein Gebrauchsvorteil für eine Wohnung liegt unabhängig von dem Verhalten des jeweiligen Nutzers nämlich nur dann vor, wenn sie aufgrund des Einbaus eines Fahrstuhls besser, schneller oder barrierefrei zu erreichen ist ( Landgericht Berlin…, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 67 S 81/17 -, Rn. 4 , juris; Landgericht Berlin, Beschluss vom 9.10.2017 - 64 S 73/17 - Rn. 4, juris).
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