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Rechtsprechung
   LG Berlin, 19.01.2010 - 65 S 285/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17209
LG Berlin, 19.01.2010 - 65 S 285/09 (https://dejure.org/2010,17209)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.01.2010 - 65 S 285/09 (https://dejure.org/2010,17209)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 65 S 285/09 (https://dejure.org/2010,17209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 554
    Unzumutbare Härte bei Modernisierung; Balkonanbau

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Modernisierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzumutbare Mieterhöhung nach Modernisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Terminverschiebung, Balkon und soziale Härte bei Modernisierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Vermieters zur Mitteilung einer Änderung der voraussichtlichen Dauer im Laufe von Modernisierungsarbeiten an den Mieter; Anbau eines Balkones durch den Vermieter als Wohnwertverbesserung oder Luxusmodernisierung unter Berücksichtigung der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Duldung eines Balkonanbaus: Mieterhöhung als unzumutbare Härte? (IMR 2010, 1110)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 19.01.2010 - 65 S 285/09
    Nach der neueren Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteil v. 20.07.2005 VIII ZR 253/04; auch: Urteil v. 15.05.1991 - VIII ZR 38/90; KG Rechtsentscheid in Mietsachen 8 W RE-Miet 4340/80, jew. zit. nach juris, jew. m.w.N.) entfällt die Duldungspflicht nicht bereits, wenn die Miete sich durch die Maßnahme um mehr als 30 % erhöht, ein Prozentsatz der hier nicht erreicht wird.

    Der Ansatz einer starren Grenze bzw. bezifferter Prozentsätze verbietet sich danach, denn sie würden diesen Maßstäben nicht gerecht (vgl. auch BGH Urteil v. 15.05.1991, a.a.O., Rn. 60;… KG, a.a.O., Rn. 10;… LG Berlin Urteil v. 19.04.2002 - 63 S 239/01 Rn. 4, zit. nach juris).

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 253/04

    Zur Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluß der Wohnung an ein …

    Auszug aus LG Berlin, 19.01.2010 - 65 S 285/09
    Nach der neueren Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteil v. 20.07.2005 VIII ZR 253/04; auch: Urteil v. 15.05.1991 - VIII ZR 38/90; KG Rechtsentscheid in Mietsachen 8 W RE-Miet 4340/80, jew. zit. nach juris, jew. m.w.N.) entfällt die Duldungspflicht nicht bereits, wenn die Miete sich durch die Maßnahme um mehr als 30 % erhöht, ein Prozentsatz der hier nicht erreicht wird.

    Zu prüfen ist vielmehr nur, ob es sich um eine sogen. Luxusmodernisierung handelt, d. h. besonders aufwändige Maßnahmen, die zu unzumutbaren Mieten führen können (vgl. BGH Urteil v. 20.07.2005, a.a.O., Rn. 12).

  • LG Berlin, 19.04.2002 - 63 S 239/01

    Mieterhöhungsanspruch in voller Höhe nach Einbau eines auf den halben Stockwerken …

    Auszug aus LG Berlin, 19.01.2010 - 65 S 285/09
    Der Ansatz einer starren Grenze bzw. bezifferter Prozentsätze verbietet sich danach, denn sie würden diesen Maßstäben nicht gerecht (…vgl. auch BGH Urteil v. 15.05.1991, a.a.O., Rn. 60;… KG, a.a.O., Rn. 10; LG Berlin Urteil v. 19.04.2002 - 63 S 239/01 Rn. 4, zit. nach juris).
  • LG Berlin, 17.10.2018 - 65 S 105/18

    Mietrecht: Mieterhöhung nach energetischer Modernisierung einer Wohnung; …

    24 Nach einhelliger Auffassung muss dem Mieter nach Abzug der Miete ein Einkommen verbleiben, das es ihm ermöglicht, im Wesentlichen an seinem bisherigen Lebenszuschnitt festzuhalten (…vgl. Börstinghaus in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, § 559 Rn. 105;… Staudinger/Emmerich, 2018, BGB § 559 Rn. 34a;… MüKoBGB/Artz, 7. Aufl. 2016, BGB § 559 Rn. 24; BGH, Urteil v. 20.07.2005 - VIII ZR 253/04, nach juris;… KG, Urt. v. 10.05.2007 - 8 U 166/06, Grundeigentum 2007, 907, nach juris Rn. 17; Kammer, Urt. v. 19.01.2010 - 65 S 285/09, WuM 2010, 88, nach juris Rn. 11).
  • AG Berlin-Mitte, 06.08.2013 - 5 C 366/12

    Für eine finanzielle Härte muss man nicht am Existenzminimum enden!

    Nach zutreffender Ansicht ist bei der Prüfung des Vorliegens einer Härte im Sinne des § 554 Abs. 2 Satz 2 BGB aufgrund finanzieller Gründe nicht von einer festen prozentual zu bemessenen Grenze eines Anteils der monatlichen Miete am monatlichen Einkommen auszugehen, sondern es sind die individuellen Verhältnisse des Mieters zu berücksichtigen, (vgl. LG Berlin, Urteil vom 19.01.2010, 65 S 285/09, Grundeigentum 2010, 912 ff. mit weiterem Nachweis; LG Berlin, Urteil vom 25.06.2010, 63 S 530/09, Grundeigentum 2010, 1121 ff.), wobei dem Mieter nach Abzug der Miete jedenfalls ein Einkommen verbleiben soll, welches es ihm ermöglicht, im Wesentlichen an seinem bisherigen Lebenszuschnitt festzuhalten, einem Mieter mit besserem Einkommen eine höhere Miete zugemutet werden kann als einem Mieter mit nur geringem Einkommen und die Zumutbarkeitsgrenze jedoch nicht erst dort zu ziehen ist, wo der Mieter mit seinem verbleibenden Einkommen nur noch sein Existenzminimum bestreiten kann, (…vgl. LG Berlin (ZK 65) aaO).
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