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Rechtsprechung
   LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13348
LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11 (https://dejure.org/2013,13348)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.03.2013 - 65 S 321/11 (https://dejure.org/2013,13348)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. März 2013 - 65 S 321/11 (https://dejure.org/2013,13348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 536, 536 c
    Mietminderung wegen Baulärms vom Nachbargrundstück und wegen Sichtbehinderung durch Aufstockung des Nachbarhauses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung eines Anspruchs auf Zahlung rückständigen Mietzinses wegen unzureichender Heizungsleistung und aufgrund von Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfangreiche Bauarbeiten am Grundstück: 15% Mietminderung angemessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bauarbeiten im Innenstadtbereich

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietminderung bei erheblichem Baulärm

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umfangreiche Bauarbeiten auf Nachbargrundstück rechtfertigen Mietminderung von 15 % - Konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses schließen Minderungsrecht aus

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bauarbeiten im Innenstadtbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umfangreiche Bauarbeiten auf Nachbargrundstück: 15% Mietminderung angemessen! (IMR 2013, 359)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 888
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11
    Vielmehr hat auch der BGH in seiner Entscheidung des BGH vom 19.12.12 - VIII ZR 152/12 zur Annahme einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung wie folgt ausgeführt:.
  • BGH, 21.02.2012 - VIII ZR 22/11

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch Bautätigkeit auf dem …

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11
    Im Hinblick darauf, dass der BGH mit Beschluss vom 21.02.2012 (VIII ZR 22/11) bereits klargestellt hat, dass sich die Frage, ob die Parteien eines Mietvertrages das Risiko einer zukünftigen Bautätigkeit erkannt und dieses beim Abschluss des Vertrags zur Bestimmung des Soll-Zustands in ihren Willen aufgenommen haben, einer grundsätzlichen Betrachtung entziehe und vielmehr vom Tatrichter unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu prüfen und zu entscheiden sei, sieht die Kammer vorliegend insbesondere keine Veranlassung, wegen der abweichenden Rechtsprechung der Zivilkammer 63 zur Frage der Minderung wegen Baulärms im Innenstadtbereich die Revision zuzulassen.
  • BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11
    aa) Das Gericht hat diesbezüglich im Termin am 16.01.2013 darauf hingewiesen, dass es - entgegen der im Rahmen des Vergleichsvorschlags vom 04.05.2012 zunächst geäußerten Ansicht- den Vortrag der Beklagten zu den Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mietmängeln (vgl. BGH, Urteil v. 25.10.2011 - VIII ZR 125/11 - WuM 2011, 700 ff.; Urteil v. 29.02.2012 - VIII ZR 155/11 - WuM 2012, 269 ff.) vorliegend insgesamt, d.h. auch für den Zeitraum vor der Erstellung des Baustellenprotokolls, welches erst ab Mai 2010 geführt wurde, als hinreichend substantiiert ansieht.
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von …

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11
    aa) Das Gericht hat diesbezüglich im Termin am 16.01.2013 darauf hingewiesen, dass es - entgegen der im Rahmen des Vergleichsvorschlags vom 04.05.2012 zunächst geäußerten Ansicht- den Vortrag der Beklagten zu den Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von Mietmängeln (vgl. BGH, Urteil v. 25.10.2011 - VIII ZR 125/11 - WuM 2011, 700 ff.; Urteil v. 29.02.2012 - VIII ZR 155/11 - WuM 2012, 269 ff.) vorliegend insgesamt, d.h. auch für den Zeitraum vor der Erstellung des Baustellenprotokolls, welches erst ab Mai 2010 geführt wurde, als hinreichend substantiiert ansieht.
  • KG, 08.01.2001 - 8 U 5875/98

    Minderung des Mietzinses bei gewerblich vermietetes Gebäude wegen umfangreicher …

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11
    Bei umfangreichen Bauarbeiten ist es vielmehr zulässig, selbst ohne konkrete Darlegung des Mieters bezüglich des qualitativen und quantitativen Ausmaßes der jeweiligen Bauarbeiten eine feste Minderungsquote für die gesamte Dauer des Bauvorhabens zuzusprechen, auch wenn in einzelnen Zeiten keine besonders starken Störungen stattfinden (vgl. insoweit KG, GE 2001, 620 f.; LG Köln, WuM 2004, 234).
  • BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00

    Ergebnis der Beweisaufnahme als Parteivortrag

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11
    Im Zweifel ist davon auszugehen, das sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden Umstände jedenfalls hilfsweise zu eigen macht, soweit sie ihre Rechtsposition zu stützen geeignet sind (vgl. BGH, NJW 2001, 2177).
  • KG, 03.06.2002 - 8 U 74/01

    Minderung des Mietzinses wegen Fassadenarbeiten am Nachbargrundstück

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11
    Ein Ausschluss der Minderung kommt vielmehr nur in Betracht, sofern bereits zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten vorgelegen haben, wie z.B. bei einer Lage in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet oder bei baufälligen Gebäuden, erneuerungsbedürftigen Fassaden oder bei nahe gelegenen Baulücken (…vgl. OLG München v. 26.03.1993, Az. 21 U 6002/92, Juris Rdnr. 4; KG v. 03.06.2002, Az. 8 U 74/01, Juris Rdnr. 4;… LG Berlin v. 28.08.2006, Az. 62 S 73/06, Juris Rdnr. 14; LG Berlin v. 24.11.2009, Az. 65 S 346/09;… LG Bonn v. 25.03.1985, Az. 6 AS 2/85, Juris Rdnr. 4;… LG Leipzig v. 08.06.2005, Az. 3 O 4016/04, Juris Rdnr. 14 ff.; LG Frankfurt, WuM 2007, 316 f.; LG Gießen, ZMR 2011, 384).
  • LG Frankfurt/Main, 06.03.2007 - 17 S 113/06

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Bauarbeiten in Innenstadtlagen mit …

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11
    Ein Ausschluss der Minderung kommt vielmehr nur in Betracht, sofern bereits zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten vorgelegen haben, wie z.B. bei einer Lage in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet oder bei baufälligen Gebäuden, erneuerungsbedürftigen Fassaden oder bei nahe gelegenen Baulücken (…vgl. OLG München v. 26.03.1993, Az. 21 U 6002/92, Juris Rdnr. 4;… KG v. 03.06.2002, Az. 8 U 74/01, Juris Rdnr. 4;… LG Berlin v. 28.08.2006, Az. 62 S 73/06, Juris Rdnr. 14; LG Berlin v. 24.11.2009, Az. 65 S 346/09;… LG Bonn v. 25.03.1985, Az. 6 AS 2/85, Juris Rdnr. 4;… LG Leipzig v. 08.06.2005, Az. 3 O 4016/04, Juris Rdnr. 14 ff.; LG Frankfurt, WuM 2007, 316 f.; LG Gießen, ZMR 2011, 384).
  • OLG München, 26.03.1993 - 21 U 6002/92

    Baumaßnahmen auf einem Nachbargrundstück - Mietminderung

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11
    Ein Ausschluss der Minderung kommt vielmehr nur in Betracht, sofern bereits zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten vorgelegen haben, wie z.B. bei einer Lage in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet oder bei baufälligen Gebäuden, erneuerungsbedürftigen Fassaden oder bei nahe gelegenen Baulücken (vgl. OLG München v. 26.03.1993, Az. 21 U 6002/92, Juris Rdnr. 4;… KG v. 03.06.2002, Az. 8 U 74/01, Juris Rdnr. 4;… LG Berlin v. 28.08.2006, Az. 62 S 73/06, Juris Rdnr. 14; LG Berlin v. 24.11.2009, Az. 65 S 346/09;… LG Bonn v. 25.03.1985, Az. 6 AS 2/85, Juris Rdnr. 4;… LG Leipzig v. 08.06.2005, Az. 3 O 4016/04, Juris Rdnr. 14 ff.; LG Frankfurt, WuM 2007, 316 f.; LG Gießen, ZMR 2011, 384).
  • LG Berlin, 27.09.2011 - 63 S 641/10

    Minderung der Miete wegen Baumaßnahmen im benachbarten Gebäude und Feuchtigkeit …

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11
    Entgegen der Ansicht der Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin (vgl. Urt. v. 27.09.2011 - 63 S 641/10, GE 2011, 1685 f.)geht die zuständige Berufungskammer schließlich auch nicht davon aus, dass eine Minderung im Falle von Bauarbeiten im Innenstadtbereich bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil der Mieter im Regelfall ohnehin damit rechnen müsse, dass es im weiteren und näheren Umfeld seiner Wohnung - etwa durch Neubau, Umbau oder Sanierung von Gebäuden, Straßen o.ä., durch Wechsel oder Zuzug von neuen (gewerbetreibenden) Nachbarn etc. - zu Veränderungen kommt, die sich auf die Mietsache nachteilig auswirken können.
  • OLG Brandenburg, 05.07.2000 - 7 U 276/99

    Prüfungspflicht bei Lieferung fehlerhafter Baumaterialien; Haftungsverteilung bei …

  • LG Köln, 05.09.2002 - 1 S 60/02

    Mietminderung bei Baulärm vom Nachbargrundstück; Anforderungen an den Nachweis …

  • LG Berlin, 28.08.2006 - 62 S 73/06

    Mietminderung bei bei Abschluss des Mietvertrages erkennbaren Bauarbeiten auf …

  • OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07

    Heilung einer vom Ausgangsgericht unterlassenen Bescheidung eines …

  • LG Leipzig, 08.06.2005 - 3 O 4016/04
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Rn. 31 (1) In Teilen der Instanzrechtsprechung (BayObLG, NJW 1987, 1950, 1951; OLG München, NJW-RR 1994, 654 f.; LG Itzehoe…, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 3 O 509/09, juris Rn. 24; LG Berlin, Urteil vom 13. März 2013 - 65 S 321/11, juris Rn. 20) sowie im mietrechtlichen Schrifttum (…Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2014, § 536 Rn. 29a f. mwN;… Erman/Lützenkirchen, BGB, 14. Aufl., § 536 Rn. 18; Lehmann-Richter, NZM 2012, 849, 852; ähnlich auch Kraemer, WuM 2000, 515, 519) wird maßgeblich darauf abgestellt, ob der Mieter bei Abschluss des Vertrages insbesondere aufgrund der Lage des Mietgrundstücks und der das Grundstück umgebenden Nachbarschaft bereits konkrete Anhaltspunkte für einen Eintritt oder eine Zunahme bestimmter Geräuschimmissionen hatte, aus diesem Grunde mit dem Entstehen einer später als Mangel gerügten Geräuschkulisse ohne Weiteres rechnen musste und dies deshalb bei Bemessung der Miethöhe (ermäßigend) berücksichtigen konnte (nur eine positive Kenntnis des Mieters für maßgeblich haltend: Blank, WuM 2012, 175, 178).
  • LG Berlin, 26.09.2013 - 67 S 251/13

    Keine Mietminderung wegen Kernsanierung des Nachbargebäudes!

    Bei umfangreichen Bauarbeiten ist es vielmehr zulässig, selbst ohne konkrete Darlegung des Mieters bezüglich des qualitativen und quantitativen Ausmaßes der jeweiligen Bauarbeiten eine feste Minderungsquote für die gesamte Dauer des Bauvorhabens zuzusprechen, auch wenn in einzelnen Zeiten keine besonders starken Störungen stattfinden (vgl. insoweit KG, GE 2001, 620 f.; LG Köln, WuM 2004, 234, LG Berlin, Urteil vom 13. März 2013 - 65 S 321/11).

    Auch wenn ein Mieter im zentralen Innenstadtbereich einer Großstadt wie Berlin zudem jederzeit damit rechnen muss, dass (Straßenbau-) Arbeiten in größerem Umfang und von längerer Dauer stattfinden, von denen auch Lärmbelästigungen ausgehen (…BGH, a.a.O.), so muss er aber regelmäßig ohne konkrete äußere Anhaltspunkte nicht damit rechnen, dass in einem Nachbargebäude Entkernungsarbeiten stattfinden, die zu einer das übliche Maß deutlich übersteigenden Zunahme der Lärm- und Schmutzemissionen führen (anders: Landgericht Berlin, Urteil vom 27. September 2011 - 63 S 641/10; wie hier: Landgericht Berlin, Urteil vom 13. März 2013 - 65 S 321/11).

  • LG Berlin, 05.12.2023 - 67 S 178/23

    Mietminderung während Abriss- und Neubauarbeiten am Nachbargebäude

    Sie selbst hat ungeachtet der berechtigten Beanstandungen des Amtsgerichts auch im zweiten Rechtszug nicht ansatzweise konkret zu den dargelegten erheblichen Bauimmissionen, deren Ausmaß nach dem unerwidert gebliebenen Vorbringen des Klägers noch durch die geschlossene Bebauung der jeweils angrenzenden Baugrundstücke verstärkt werde, vorgetragen, auch nicht zu der unstreitig dem Nachbarn des Klägers in einem sich teils mit dem streitgegenständlichen überschneidenden Zeitraum zuerkannten pauschalen Mietminderung im Hinblick auf die Bauimmissionen in Höhe von 20 % (vgl. LG Berlin, Urt. v. 13. März 2013 - 65 S 321/11, ZMR 2013, 888, juris Tz. 17).
  • AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15

    Begründetheit einer Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach Eintritt …

    Bei umfangreichen Bauarbeiten ist es vielmehr zulässig, selbst ohne konkrete Darlegung des Mieters bezüglich des qualitativen und quantitativen Ausmaßes der jeweiligen Bauarbeiten eine feste Minderungsquote für die gesamte Dauer des Bauvorhabens zuzusprechen, auch wenn in einzelnen Zeiten keine besonders starken Störungen stattfinden (vgl. KG v. 08.01.2001 - 8 U 5875/98, GE 2001, 620; LG Berlin v. 13.03.2013 - 65 S 321/11).
  • AG Berlin-Schöneberg, 22.09.2015 - 15 C 353/14

    Baulärm aus dem Nachbarhaus ist kein Mietmangel!

    (1) In Teilen der Instanzrechtsprechung (BayObLG, NJW 1987, 1950, 1951; OLG München, NJW-RR 1994, 654 f.; LG Itzehoe, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 3 O 509/09; LG Berlin, Urteil vom 13. März - - 65 S 321/11, ibr-online) sowie im mietrechtlichen Schrifttum (…Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2014, § 536 Rn. 29a f. mwN;… Erman/Lützenkirchen, BGB, 14. Aufl., § 536 Rn. 18; Lehmann-Richter, NZM 2012, 849, 852; ähnlich auch Kraemer, WuM 2000, 515, 519) wird maßgeblich darauf abgestellt, ob der Mieter bei Abschluss des Vertrages insbesondere aufgrund der Lage des Mietgrundstücks und der das Grundstück umgebenden Nachbarschaft bereits konkrete Anhaltspunkte für einen Eintritt oder eine Zunahme bestimmter Geräuschimmissionen hatte, aus diesem Grunde mit dem Entstehen einer später als Mangel gerügten Geräuschkulisse ohne Weiteres rechnen musste und dies deshalb bei Bemessung der Miethöhe (ermäßigend) berücksichtigen konnte (nur eine positive Kenntnis des Mieters für maßgeblich haltend: Blank, WuM 2012, 175, 178).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2014 - VerfGH 166/13

    Mangels ausreichender Darlegungen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …

    Der Umstand, dass andere Kammern des Landgerichts Berlin und andere Gerichte abweichende Auffassungen vertreten (vgl. etwa LG Berlin, Urteil vom 13. März 2013 - 65 S 321/11 -, juris Rn. 19 f.; zum Streitstand vgl. auch BGH…, Beschluss vom 21. Februar 2012, a. a. O.; Lehmann-Richter, NZM 2012, 849 , jeweils m. w. N.), wäre nicht geeignet, einen Verstoß gegen das Willkürverbot zu begründen.
  • AG Berlin-Mitte, 16.09.2013 - 20 C 126/13
    Ein Ausschluss der Minderung kommt vielmehr nur in Betracht, sofern bereits zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten vorgelegen haben, wie z.B. bei einer Lage im ausgewiesenen Sanierungsgebiet oder bei baufälligen Gebäuden, erneuerungsbedürftigen Fassaden oder bei nahe gelegenen Baulücken (vgl. LG Berlin GE 2013, 552).
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