Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   LG Berlin, 25.06.2018 - 65 S 54/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30035
LG Berlin, 25.06.2018 - 65 S 54/18 (https://dejure.org/2018,30035)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.06.2018 - 65 S 54/18 (https://dejure.org/2018,30035)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 65 S 54/18 (https://dejure.org/2018,30035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,30035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 546 Abs. 1, 542, 543 Abs. 1, 569 Abs. 2
    Rechtswidrige Aufbewahrung einer Waffe nebst Munition rechtfertigt fristlose Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen rechtswidriger Aufbewahrung einer Waffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietverhältnis: Unerlaubter Waffenbesitz kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietverhältnis: Unerlaubter Waffenbesitz kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen illegaler Waffe in der Wohnung!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schusswaffen in der Mietwohnung - Mieter lagern illegal scharfe Waffen und Munition: Vermieterin darf fristlos kündigen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Waffe in der Wohnung reicht für Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Mietkündigung bei verbotenem Besitz von Waffe mit Munition

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtswidrige Aufbewahrung einer Waffe mit Munition rechtfertigt fristlose Kündigung des Wohnungsmieters - Schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Obhutspflichten sowie nachhaltige Störung des Hausfriedens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lagerung von Waffen und Munition berechtigt zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags! (IMR 2018, 507)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13

    Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem …

    Auszug aus LG Berlin, 25.06.2018 - 65 S 54/18
    Die Beantwortung der Frage, ob eine Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses gegeben ist, ist Ergebnis einer wertenden Betrachtung, in die alle im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände einzubeziehen sind (…vgl. BGH, Urt. v. 15.04.2015 - VIII ZR 281/13, in Grundeigentum 2015, 853, juris, Rn. 19; Urteil v. 04.06.2014 - VIII ZR 289/13, in: NJW-Spezial 2014, 579, juris Rn. 14).
  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 49/16

    Zur Frage der Verantwortlichkeit des Mieters für Wohnungsschäden nach …

    Auszug aus LG Berlin, 25.06.2018 - 65 S 54/18
    Diese Schutzpflicht kann der Mieter, in dessen Besitz die Mietsache ist, nicht nur beim unmittelbaren Umgang mit der Mietsache verletzen, sondern auch dadurch, dass er von der Mietsache einen Gebrauch macht, der geeignet ist, schädigende Einwirkungen Dritter hervorzurufen (BGH, Urt. v. 14.12.2016 - VIII ZR 49/16, WuM 2017, 10, nach juris Rz. 14).
  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 281/13

    Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten: …

    Auszug aus LG Berlin, 25.06.2018 - 65 S 54/18
    Die Beantwortung der Frage, ob eine Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses gegeben ist, ist Ergebnis einer wertenden Betrachtung, in die alle im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urt. v. 15.04.2015 - VIII ZR 281/13, in Grundeigentum 2015, 853, juris, Rn. 19;… Urteil v. 04.06.2014 - VIII ZR 289/13, in: NJW-Spezial 2014, 579, juris Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht