Rechtsprechung
| BGH, 07.04.2006 - 2 ARs 107/06, 2 AR 66/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 42 JGG
Abgabe des Verfahrens (Zweckmäßigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
JGG § 42; ; JGG § 42 Abs. 3 Satz 1; ; JGG § 42 Abs. 3 Satz 2
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Abgabebschlusses des Amtsgerichts; Zweckmäßigkeit als Voraussetzung der Abgabe des Verfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42 Abs. 3
Abgabe nur bei Zweckmäßigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gummersbach - 9a Ds 62/06
- AG Mülheim/Ruhr, 20.02.2006 - 6 Ds 314/05
- BGH, 07.04.2006 - 2 ARs 107/06, 2 AR 66/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.02.2006 - 2 ARs 30/06
Zuständigkeitsbestimmung; Abgabe eines Jugendstrafverfahrens (Zweckmäßigkeit)
Auszug aus BGH, 07.04.2006 - 2 ARs 107/06
Von einer Abgabe des Verfahrens nach § 42 JGG ist ohnehin regelmäßig abzusehen, wenn diese - wie hier - keine sachlichen Vorteile für das Verfahren bringt und nur zu dessen Verzögerung führt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2006 - 2 ARs 30/06).". - BGH, 07.04.2006 - 2 AR 66/06
Auszug aus BGH, 07.04.2006 - 2 ARs 107/06
2 ARs 107/06 2 AR 66/06.
- BGH, 07.04.2006 - 2 AR 66/06 2 ARs 107/06 2 AR 66/06.
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Rechtsprechung
| RG, 03.10.1906 - Rep. I. 66/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gesellschaft m.b.H.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 64, 149
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84
Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft
- BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53
GmbH - Recht
Seine Erklärung bindet die Gesellschaft, auch wenn kein Gesellschafterbeschluß herbeigeführt worden ist (RGZ 160, 225 [231]; 104, 413 [415]; 64, 149 [153]; Scholz GmbHG § 17 Anm 15; Vogel GmbHG § 17 Anm 6; Baumbach-Hueck § 17 Anm 3 D; a.A.: Brodmann § 17 GmbHG § 2 c).Ein Verstoß gegen diese Vorschrift hat die Unwirksamkeit der Genehmigung (§ 125 BGB) zur Folge (RGZ 64, 149 [152]; 105, 152).
Auch diese Angabe ist erforderlich, da § 17 Abs. 2 GmbHG die Bezeichnung des Betrages verlangt, der "auf jeden der durch die Teilung entstehenden Geschäftsanteile entfällt" (RGZ 64, 149 [152]; 85, 46 [48]).
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