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   VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17, 66-VI-17   

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https://dejure.org/2018,35123
VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17, 66-VI-17 (https://dejure.org/2018,35123)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.2018 - 65-VI-17, 66-VI-17 (https://dejure.org/2018,35123)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 65-VI-17, 66-VI-17 (https://dejure.org/2018,35123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 86 Abs. 1 S. 2; AktO § 5 Abs. 6; ZPO § 47 Abs. 1, § 568 S. 1; DRiG § 20; GVG § 198 Abs. 3 S. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; VfGHG Art. 27 Abs. 1 S. 1
    Wegen Verstoßes gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines zivilgerichtlichen Beschlusses wegen Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter bei Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung von Richterablehnungsgesuchen

  • rewis.io

    Wegen Verstoßes gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG München, 07.08.2017 - 33 WF 238/17

    Gehörsrüge gegen Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17
    Die Nrn. II und IV des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 7. August 2017 (berichtigt am 27. September 2017) Az. 33 WF 238/17 u. a. verstoßen gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV), soweit sie die Verfahren Az. 33 WF 1635/16, 33 WF 1636/16, 33 WF 1638/16 und 33 WF 1639/16 betreffen.

    Die Verfassungsbeschwerde Vf. 66-VI-17 richtet sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 22. Juni 2017 in Verbindung mit der Nr. 1 des Beschlusses vom 7. August 2017 (berichtigt am 27. September 2017) Az. 33 WF 238/17, mit denen u. a. Ablehnungsgesuche der Beschwerdeführerin gegen Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht B., Richter am Oberlandesgericht F., Richter am Oberlandesgericht S. sowie Richterin am Oberlandesgericht W. als unzulässig verworfen und die hiergegen gerichteten Gehörsrügen der Beschwerdeführerin zurückgewiesen wurden.

    (7) Der Vorwurf, die dienstliche Stellungnahme des Richters am Oberlandesgericht F. zu einem Ablehnungsgesuch im Verfahren Az. 33 WF 238/17 trage das unzutreffende Datum "22.02.2017" bedurfte keiner Klärung.

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17
    Ob ein Gericht bei seiner Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des gesetzlichen Richters verkannt habe, könne nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. z. B. BVerfG vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - juris Rn. 10, 24; vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 26, 30; vom 15.6.2015 -1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15, 17).

    Ob die rechtliche Einschätzung der Richterin zutreffend war, bedurfte keiner Klärung, da ein Ablehnungsgesuch nach allgemeiner Auffassung nicht in zulässiger Weise auf den Vorwurf falscher Rechtsanwendung gestützt werden kann (vgl. z. B. BVerfG vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - juris Rn. 26).

  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17
    Auch für eine Übertragung durch schlüssiges Handeln gibt es keine Anhaltspunkte (vgl. dazu BVerfG vom 2.6.2009 NJW-RR 2010, 268/269).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW-RR 2010, 268/269 m. w. N.) kann dem nicht entgegengehalten werden, das Kollegium stelle gegenüber dem Einzelrichter ein "besseres Gericht" dar.

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17
    Ob ein Gericht bei seiner Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des gesetzlichen Richters verkannt habe, könne nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. z. B. BVerfG vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - juris Rn. 10, 24; vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 26, 30; vom 15.6.2015 -1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15, 17).
  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15

    Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17
    a) Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV wird durch ein Gericht nur dann verletzt, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (VerfGH vom 15.7.2005 VerfGHE 58, 168/177; vom 17.11.2015 - Vf. 12-VI-15 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17
    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH vom 12.10.2011 NJW-RR 2012, 61 Rn. 8; BVerwG vom 29.1.2014 NJW 2014, 953 Rn. 5) und Literatur (vgl. z. B. Vollkommer in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 45 Rn. 4) ist anerkannt, dass abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO der ursprünglich zuständige Spruchkörper unter Mitwirkung des abgelehnten Richters über unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche entscheidet.
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17
    Ob ein Gericht bei seiner Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des gesetzlichen Richters verkannt habe, könne nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. z. B. BVerfG vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - juris Rn. 10, 24; vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 26, 30; vom 15.6.2015 -1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15, 17).
  • VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17
    Nachdem sie sich nicht darauf beruft, das Oberlandesgericht habe im Beschwerdeverfahren neue eigenständige Gehörsverletzungen begangen, sondern lediglich sekundäre Gehörsverstöße rügt, wäre eine Anhörungsrüge nach § 44 FamFG gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht statthaft gewesen (vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/185).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17
    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH vom 12.10.2011 NJW-RR 2012, 61 Rn. 8; BVerwG vom 29.1.2014 NJW 2014, 953 Rn. 5) und Literatur (vgl. z. B. Vollkommer in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 45 Rn. 4) ist anerkannt, dass abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO der ursprünglich zuständige Spruchkörper unter Mitwirkung des abgelehnten Richters über unzulässige oder missbräuchliche Ablehnungsgesuche entscheidet.
  • VerfGH Bayern, 09.12.1988 - 121-VI-87
    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.10.2018 - 65-VI-17
    Es fehlt somit an der erforderlichen Darlegung der Kausalität der gerügten Verfassungsverstöße für die angegriffenen Beschlüsse des Amtsgerichts (vgl. VerfGH vom 9.12.1988 - Vf. 121-VI-87 - Orientierungssatz nach juris).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

  • VerfGH Bayern, 26.06.1987 - 10-VI-85
  • AG München, 07.10.2016 - 542 F 6238/16

    Wahrnehmung von Kindesinteressen im Verfahren

  • VerfGH Bayern, 26.08.2019 - 24-VI-18

    Verfassungsbeschwerde nach Wiederaufnahmeverfahren

    Die bloße Behauptung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sei unrichtig oder fehlerhaft, genügt den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde nicht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/50 f. m. w. N.; vom 20.3.2018 BayVBl 2019, 207 Rn. 12; vom 23.10.2018 - Vf. 65-VI-17 - juris Rn. 37).
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