Rechtsprechung
| LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 573 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 3 BGB
Voraussetzungen einer Verwertungskündigung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 573
Strenge Anforderungen an Verwertungskündigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwertungskündigung auf Vorrat?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Mieter aufgepasst: Kündigung rechtswidrig!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verwertungskündigung auf Vorrat möglich? (IMR 2019, 13)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 20.12.2017 - 17 C 162/17
- LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 243/16
Berücksichtigungsfähigkeit von Drittinteressen bei der Verwertungskündigung nach …
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
Allerdings kann das Bestandsinteresse des Mieters hinter dem Verwertungsinteresse des Vermieters nur dann zurücktreten, wenn dieses tatsächlich umgesetzt werden soll und es sich nicht lediglich um eine sog. Vorratskündigung handelt, bei der die Absicht zur Ausführung einer konkreten Planung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch nicht hinreichend verfestigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18;… Urt. v. 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368, juris Tz. 22; Kammer, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 67 S 475/13, WuM 2014, 288, juris Tz. 2).Rn. 10 Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrags ein erheblicher Nachteil entsteht, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen (vgl. (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 21;… Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 207/14 , NJW-RR 2015, 334 , juris Tz. 8 ff.).
- BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16
Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des …
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
In den Fällen, in denen das vom Vermieter geltend gemachte Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses - so wie hier - mit der von § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB erfassten wirtschaftlichen Verwertung vergleichbar ist, muss der Fortbestand des Wohnraummietverhältnisses für den Vermieter einen Nachteil von einigem Gewicht darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 29. März 2017 - VIII ZR 45/16, NJW 2017, 2018, juris Tz. 47). - BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und …
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
Allerdings kann das Bestandsinteresse des Mieters hinter dem Verwertungsinteresse des Vermieters nur dann zurücktreten, wenn dieses tatsächlich umgesetzt werden soll und es sich nicht lediglich um eine sog. Vorratskündigung handelt, bei der die Absicht zur Ausführung einer konkreten Planung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch nicht hinreichend verfestigt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18; Urt. v. 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368, juris Tz. 22; Kammer, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 67 S 475/13, WuM 2014, 288, juris Tz. 2).
- BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 8/08
Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks …
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Kläger behauptet, durch den Fortbestand des Mietverhältnis an einer Vollsanierung gehindert und möglicherweise auf eine Minimalsanierung beschränkt zu sein (vgl. dazu BGH, Urt. v. 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, NZM 2009, 234, 235, juris Tz. 18). - BVerfG, 12.11.2003 - 1 BvR 1424/02
Zulässigkeit einer Verwertungskündigung
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
Diese Nachteile sind jedoch sämtlich im Lichte der Umstände des Erwerbs des streitgegenständlichen Grundstücks zu betrachten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. November 2003 - 1 BvR 1424/02, NJW-RR 2004, 371, juris Tz. 16;… Kammer, a.a.O., Tz. 12): Der Kläger hat das Grundstück in dem baulichen Zustand erworben, in dem es sich derzeit befindet. - LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 207/14
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer auf Gewinnerzielung und -optimierung beruhenden …
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
Rn. 10 Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrags ein erheblicher Nachteil entsteht, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen (…vgl. (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 21; Kammer, Urt. v. 25. September 2014 - 67 S 207/14 , NJW-RR 2015, 334 , juris Tz. 8 ff.). - LG Berlin, 13.02.2014 - 67 S 475/13
Vorratskündigung - Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung des …
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
Allerdings kann das Bestandsinteresse des Mieters hinter dem Verwertungsinteresse des Vermieters nur dann zurücktreten, wenn dieses tatsächlich umgesetzt werden soll und es sich nicht lediglich um eine sog. Vorratskündigung handelt, bei der die Absicht zur Ausführung einer konkreten Planung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch nicht hinreichend verfestigt ist (…vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18;… Urt. v. 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368, juris Tz. 22; Kammer, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 67 S 475/13, WuM 2014, 288, juris Tz. 2).
- LG Berlin II, 11.03.2024 - 67 S 289/23
Anforderungen an erhebliche Nachteile bei Verwertungskündigung und …
Diese Abwägung zwischen dem Bestandsinteresse des Mieters und dem Verwertungsinteresse des Eigentümers entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; sie lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der wechselseitigen Interessen beider Vertragsparteien treffen (…vgl. BVerfG, Urt. v. 14. Februar 1989 - 1 BvR 1131/87, NJW 1989, 972; Beschl. v. 12. November 2003 - 1 BvR 1424/02, ZMR 2004, 95;… BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NJW-RR 2018, 12, beckonline Tz. 22;… Kammer, Urt. v. 25. September 2014, a.a.O., Tz. 8; Urt. v. 20. September 2018 - 67 S 16/18, NJOZ 2019, 1213, beckonline Tz. 10, jeweils m.w.N.).Soweit dem zuwider teilweise vertreten wird, im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB seien ausschließlich die Interessen des Vermieters beachtlich, während die konkreten Interessen des von der Kündigung betroffenen Mieters an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses ausschließlich im Rahmen der §§ 574 ff. BGB und nicht schon auf der Tatbestandsebene des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB zu berücksichtigen seien (…vgl. etwa Geib, in: BeckOGK BGB, Stand: 1. Januar 2024, § 573 Rz. 116;… Häublein, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 573 Rz. 9. Aufl. 2023, § 573 Rz. 132), widerspricht das der ständigen Rechtsprechung der Kammer (…vgl. Urt. v. 25. September 2014, a.a.O., Tz. 15; Urt. v. 20. September 2018, a.a.O., Tz. 12, jeweils m.w.N.).
Bei der vorzunehmenden Abwägung der unterschiedlichen Interessen beider Vertragsparteien ist jedoch zunächst zu Lasten der Klägerin zu berücksichtigen, dass sie das Objekt in Kenntnis der Vermietung an den Beklagten und damit in Kenntnis der eingeschränkten Möglichkeiten zur Änderung oder gar Beendigung der bestehenden Mietverhältnisse erworben hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2003, a.a.O, Tz. 13;… Kammer, Urt. v. 25. September 2014, a.a.O., Tz. 17; Urt. v. 20. September 2018, a.a.O., Tz. 11).
Sie ist daher nicht aus Rechtsgründen gezwungen, ihr zum Gegenstand der Kündigungen erhobenes Sanierungskonzept tatsächlich umzusetzen (vgl. Kammer, Urt. v. 20. September 2018, a.a.O. Tz. 11).
Er wäre zudem gezwungen, sich mit ungewissem Ausgang auf dem durch erhebliche Preisanstiege und eine Verknappung freien Ersatzwohnraums gekennzeichneten Berliner Wohnungsmarkt zu behaupten (…vgl. Kammer, Urt. v. 25. Januar 2024 - 67 S 264/22); außerdem müsste er die weiteren mit einem Wohnungswechsel verbundenen finanziellen und sonstigen Belastungen tragen (…vgl. Kammer, Urt. v. 25. September 2014, a.a.O.; Urt. v. 20. September 2018, a.a.O., Tz. 12).
Eine der Klägerin günstigeres Abwägungsergebnis wäre allenfalls dann gerechtfertigt gewesen, wenn sie dem Beklagten zur Vermeidung der wesentlichen kündigungsbedingten Nachteile angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen angeboten oder vermittelt hätte (…vgl. Kammer, Urt. v. 25. September 2014, a.a.O.; Urt. v. 20. September 2018, a.a.O., Tz. 12;… LG Köln, a.a.O., Tz. 20).
Dazu hätte es allerdings der Unterbreitung eines bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflichen Angebots zur Anmietung von Ersatzwohnraum gegenüber dem Beklagten bedurft (…vgl. Kammer, Urt. v. 25. September 2014, a.a.O.; Urt. v. 20. September 2018, a.a.O., Tz. 12).
- LG Berlin, 29.01.2019 - 67 S 9/18
Wohnraummiete: Treuwidrigkeit des Festhaltens an einem auf eine …
Ein solcher ist - in Abgrenzung zu einer gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB unzureichenden Kündigung auf Vorrat - nur zu bejahen, wenn ein konkretes Interesse des Vermieters an der alsbaldigen Eigennutzung der Mietsache vorliegt und dieses in einem absehbaren und zeitlich engen Zusammenhang mit der kündigungsbedingten Beendigung des Mietverhältnisses steht (…vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18; Kammer, Urt. v. 20. September 2018 - 67 S 16/18 , ZMR 2019, 21 , juris Tz. 4 ). - LG Berlin, 13.04.2021 - 67 S 10/21
Wohnraummiete: Vorliegen einer unzulässigen Vorratskündigung in Form einer …
67 S 16/18. - AG Berlin-Mitte, 03.12.2025 - 9 C 5083/25
Erneute Räumungsklage gegen eine Mieterin der Habersaathstraße bleibt ohne Erfolg
Zum einen handelte es sich gerade nicht um ein unwiderrufliches Angebot zur Anmietung vergleichbaren Ersatzwohnraums i.S.d. Rechtsprechung der hier zuständigen Berufungskammer (…zum Maßstab m.w.N. LG Berlin, Beschluss v. 14.03.2024 - 67 S 293/23, Anlage B2, S. 4; LG Berlin, Urt. v. 20.09.2018 - 67 S 16/18 , juris, Rn. 12 ;… LG Berlin, Urt. v. 25.09.2014 - 67 S 207/14 , juris, Rn. 17 ).
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