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Rechtsprechung
   LG Berlin, 30.09.1993 - 67 S 47/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6294
LG Berlin, 30.09.1993 - 67 S 47/93 (https://dejure.org/1993,6294)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.09.1993 - 67 S 47/93 (https://dejure.org/1993,6294)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. September 1993 - 67 S 47/93 (https://dejure.org/1993,6294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 242, 573 Abs. 2 Nr. 2; § 564b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a.F.
    Kündigung; Zustellung; Einschreiben; Eigenbedarfskündigung; überhöhter Wohnbedarf; nachgeschobene Kündigungsgründe; Auskunftsanspruch; Alternativwohnung; Aussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 564b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 850
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der …

    Insbesondere hat es sich nicht mit dem vom Kläger dargelegten Erfordernis eines gesonderten Arbeitszimmers für praktische Arbeiten (etwa Lötarbeiten) befasst (vgl. zu diesem Aspekt LG Berlin, NJW-RR 1994, 850; AG Hamburg, ZMR 2010, 453, 454).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen …

    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Juni 1999- 67 S 236/98 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin , soweit im Rahmen der Neuverhandlung der Hauptsache das am 30. September 1993 verkündete Berufungsurteil des Landgerichts Berlin - 67 S 47/93 - aufrechterhalten worden ist.

    Im Berufungsverfahren bestätigte das Landgericht Berlin mit rechtskräftigem Urteil vom 30. September 1993 - 67 S 47/93 -, nachdem es in der mündlichen Verhandlung den Sohn der Vermieterin als Zeugen gehört hatte, die erstinstanzliche Entscheidung, soweit es um die Verurteilung der Beschwerdeführer zur Räumung der Wohnung ging.

    Rn. 21 3. Wegen des Verstoßes gegen Art. 15 Abs. 1 VvB ist das angegriffene Urteil nach § 54 Abs. 3 VerfGHG aufzuheben, soweit im Rahmen der Neuverhandlung der Hauptsache das am 30. September 1993 verkündete Berufungsurteil des Landgerichts Berlin - 67 S 47/93 - aufrechterhalten worden ist.

  • LG Oldenburg, 22.09.1995 - 2 S 514/95

    Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen einem formellen …

    Diese Voraussetzung wäre nur erfüllt, wenn die Kündigung wegen weit überhöhten Wohnbedarfs als rechtsmißbräuchlich anzusehen ist (LG Berlin NJW-RR 1994, 850 [LG Berlin 30.09.1993 - 67 S 47/93] unter Hinweis auf BVerfG GE 1993, 529).

    Selbst wenn zugunsten der Beklagten davon auszugehen ist, daß ohne weiteres die Möglichkeit bestanden hätte, den Wohnbedarf auf diese Art und Weise zu decken, ist das dem Kläger zurechenbare Verhalten seiner Tochter und ihres Verlobten, wenn überhaupt, jedenfalls nicht in einem Maße mißbilligenswert, daß daraus ein Mißbrauchsvorwurf erwachsen könnte (vgl. LG Berlin NJW-RR 1994, 850, 851 [LG Berlin 30.09.1993 - 67 S 47/93]).

  • AG München, 13.04.2018 - 433 C 16581/17

    Eigenbedarf nicht bewiesen

    Die Kosten waren insoweit dem Kläger aufzuerlegen, denn aus Sicht des Gerichts bestand ein Anspruch der Beklagten auf Auskunft über freistehenden oder freiwerdenden Alternativwohnraum, da sich aus dieser Auskunft ergeben könnte, dass ein Bestehen auf der Räumung rechtsmissbräuchlich wäre (vgl. LG Berlin, NJW-RR 1994, 850).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99

    Landgerichtliche Auffassung zur fehlenden Verpflichtung des Vermieters zum …

    Darüber hinaus wurden aber auch Wohnungen der Umgebung (LG Berlin, MM 1993, 394 f.) bzw. der gesamte zur Bedarfsdeckung geeignete Wohnungsbestand eines Vermieters (LG Berlin, NJW-RR 1994, 850 m. w. N.; LG Bochum, WuM 1994, 473 ) in die Anbietpflicht einbezogen.
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