Rechtsprechung
| LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Modernisierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 253/04
Zur Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluß der Wohnung an ein …
Auszug aus LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
Entscheidend ist, ob allgemein in den für das Mietobjekt in Betracht kommenden Mieterkreisen der Maßnahme eine Wohnwertverbesserung beigemessen wird, so dass der Vermieter damit rechnen kann, dass die Wohnung von künftigen Mietinteressenten eher angemietet würde als eine vergleichbare Wohnung, bei der die Maßnahme nicht durchgeführt wurde (vgl. BGH Urteil v. 20.07.2005 - VIII ZR 253/04, Rn. 9, zit. nach juris;… Schmid, a.a.O., Rn. 18).Eine Erhöhung des Gebrauchswertes der Wohnung ist bereits dann zu bejahen, wenn die Maßnahme nach der Verkehrsanschauung geeignet ist, die Attraktivität der Mietsache für künftige Mietinteressenten zu erhöhen (BGH NJW 2005, 2995; 2008, 1218).
Nach der neueren Rechtsprechung, insbesondere des BGH (vgl. BGH Urteil v. 20.07.2005 VIII ZR 253/04; auch: Urteil v. 15.05.1991 - VIII ZR 38/90; KG Rechtsentscheid in Mietsachen 8 W RE-Miet 4340/80, jew. zit. nach juris, jew. m.w.N.) entfällt die Duldungspflicht nicht bereits, wenn die Miete sich durch die Maßnahme um mehr als 30 % erhöht, ein Prozentsatz der hier deutlich überschritten wird.
Zu prüfen ist vielmehr nur, ob es sich um eine sogen. Luxusmodernisierung handelt, d. h. besonders aufwändige Maßnahmen, die zu unzumutbaren Mieten führen können (vgl. BGH Urteil v. 20.07.2005, a.a.O., Rn. 12).
- BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90
Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag
Auszug aus LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
Nach der neueren Rechtsprechung, insbesondere des BGH (vgl. BGH Urteil v. 20.07.2005 VIII ZR 253/04; auch: Urteil v. 15.05.1991 - VIII ZR 38/90; KG Rechtsentscheid in Mietsachen 8 W RE-Miet 4340/80, jew. zit. nach juris, jew. m.w.N.) entfällt die Duldungspflicht nicht bereits, wenn die Miete sich durch die Maßnahme um mehr als 30 % erhöht, ein Prozentsatz der hier deutlich überschritten wird.Der Ansatz einer starren Grenze bzw. bezifferter Prozentsätze dürfte sich verbieten, denn sie würden diesen Maßstäben nicht gerecht (vgl. auch BGH Urteil v. 15.05.1991, a.a.O., Rn. 60;… KG, a.a.O., Rn. 10;… LG Berlin Urteil v. 199.04.2002 - 63 S 239/01 Rn. 4, zit. nach juris).
- BGH, 07.01.2004 - VIII ZR 156/03
Anforderungen an die Form eines Mieterhöhungsverlangens wegen baulicher Maßnahmen
Auszug aus LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
Es reicht dabei aus, dass die erzielte Einsparung wesentlich und von Dauer ist und damit der Allgemeinheit zugute kommt (vgl. BGH Versäumnisurteil v. 07.01.2004 - VIII ZR 156/03, Rn. 11, WuM 2004, 155, zit. nach juris).Der BGH mutet es dem Mieter im Übrigen zu, sich der Hilfe sachkundiger Personen zu bedienen (vgl. BGH Versäumnisurteil 07.01.2004 - VIII ZR 156/03, Rn. 11, zit. nach juris).
- LG Berlin, 19.04.2002 - 63 S 239/01
Mieterhöhungsanspruch in voller Höhe nach Einbau eines auf den halben Stockwerken …
Auszug aus LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
Der Ansatz einer starren Grenze bzw. bezifferter Prozentsätze dürfte sich verbieten, denn sie würden diesen Maßstäben nicht gerecht (…vgl. auch BGH Urteil v. 15.05.1991, a.a.O., Rn. 60;… KG, a.a.O., Rn. 10; LG Berlin Urteil v. 199.04.2002 - 63 S 239/01 Rn. 4, zit. nach juris). - LG Berlin, 03.12.2004 - 63 S 273/04
Auszug aus LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
Das Einkommen der Beklagten betrug im maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs der Modernisierungsankündigung (vgl. dazu LG Berlin GE 2005, 1491) 2.100,- Euro. - BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10
Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB
Auszug aus LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
Dieser Schutz darf nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und auf diese Weise den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (vgl. BGH Urteil v. 28.09.2011 -VIII ZR 242/10, Rn. 31, m. w. N., zit. nach juris). - BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99
Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen) …
Auszug aus LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
Zwar fehlt es an der Statthaftigkeit der Berufung, wenn mit ihr ein neuer, bislang nicht geltend gemachter Anspruch verfolgt wird, mag auch das erstinstanzliche Begehren hilfsweise weiterverfolgt werden (vgl. BGH NJW 2001, 226; NJW-RR 1996, 765). - BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des …
Auszug aus LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
Eine Erhöhung des Gebrauchswertes der Wohnung ist bereits dann zu bejahen, wenn die Maßnahme nach der Verkehrsanschauung geeignet ist, die Attraktivität der Mietsache für künftige Mietinteressenten zu erhöhen (BGH NJW 2005, 2995; 2008, 1218). - BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02
Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen wegen energiesparender …
Auszug aus LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. März 2003 -VIII ZR 175/02 - ausgeführt, dass zur formellen Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens die Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung im technischen Sinne nicht nötig ist. - BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95
Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren
Auszug aus LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
Zwar fehlt es an der Statthaftigkeit der Berufung, wenn mit ihr ein neuer, bislang nicht geltend gemachter Anspruch verfolgt wird, mag auch das erstinstanzliche Begehren hilfsweise weiterverfolgt werden (vgl. BGH NJW 2001, 226; NJW-RR 1996, 765). - LG Berlin, 26.06.2008 - 67 S 337/07
- LG Berlin, 01.02.1994 - 64 S 242/93
- LG Berlin, 26.04.2016 - 67 S 78/16
Wohnraummiete: Wegfall der Duldungspflicht des Mieters bei …
Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob ein Überschreiten der aufgezeigten abstrakten Grenze durch eine Modernisierungsmieterhöhung grundsätzlich deren Unzumutbarkeit für den Mieter indiziert (vgl. Kammer, Urt. v. 30. Mai 2013 - 67 S 577/12, juris Tz. 36;… Börstinghaus, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 559 Rz. 104), ebensowenig, ob dem Mieter nach der Erhöhung von seinem Einkommen so viel verbleiben muss, dass er im Wesentlichen an seinem bisherigen Lebenszuschnitt festhalten kann (…vgl. dazu Emmerich, in: Staudinger, Neubearb. 2014, § 559 Rz. 34 m.w.N.). - LG Köln, 04.07.2019 - 6 S 37/19
Wann ist eine Modernisierungsankündigung zu unbestimmt?
v. 10.12.- - VIII ZR 174/13, NJW-RR 2014, 396 Rn. 1; LG Berlin, Beschl. v. 26.04.2016 - 67 S 78/16, BeckRS 2016, 10651; LG Berlin, Urt. v. 30.05.- - 67 S 577/12, BeckRS -, 199259 Rn. 33).Nach Abzug der Miete muss dem Mieter ein Einkommen verbleiben, das es ihm ermöglicht, im Wesentlichen an seinem bisherigen Lebenszuschnitt festzuhalten (LG Berlin, Urt. v. 30.05.- - 67 S 577/12, BeckRS -, 199259 Rn. 34;… Börstinghaus, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, BGB § 559 Rn. 105 m.w.N.).
Die Zumutbarkeitsgrenze ist daher nicht erst dort zu ziehen, wo der Mieter mit seinem verbleibenden Einkommen nur noch sein steuerfrei zu stellendes Existenzminimum gemäß § 32 a Abs. 1 Nr. 1 EStG bestreiten kann (LG Berlin, Urt. v. 30.05.- - 67 S 577/12, BeckRS -, 199259 Rn. 34; vgl. LG Berlin, Beschl. v. 26.04.2016 - 67 S 78/16, BeckRS 2016, 10651;… Artz, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 559 Rn. 25; Börstinghaus, in;… Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, BGB § 559 Rn. 104).
Es kann einem Mieter mit besserem Einkommen grundsätzlich ein höherer Anteil der Mietbelastung an den Gesamtausgaben zugemutet werden, ais einem Mieter mit nur geringem Einkommen (LG Berlin, Urt. v. 30.05.- - 67 S 577/12, BeckRS -, 199259 Rn. 34;… vgl. Börstinghaus, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, BGB § 559 Rn. 104).
- AG Berlin-Charlottenburg, 15.08.2014 - 238 C 63/14
Wohnungszuweisung an finanziell schwächeren Ehegatten - Sonderkündigungsrecht des …
Zu dieser Duldung wurde die Klägerin mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 30.05.2013 (Geschäftsnummer 67 S 577/12) verurteilt. - LG Berlin, 24.01.2017 - 67 S 328/16
Wohnraummietvertrag: Ausschluss einer Modernisierungsmieterhöhung bei besonderer …
Auch auf ausdrückliches Befragen der zusätzlich gem. § 141 Abs. 3 ZPO ermächtigten Prozessbevollmächtigten der Beklagten im Rahmen der ausgiebigen Erörterung dieses Einwands in der mündlichen Verhandlung haben diese keine näheren Angaben hierzu getätigt, so dass nicht einmal der auch maßgebliche Errichtungszeitraum des hier streitbefangenen Gebäudes festgestellt werden kann, worauf der Klägervertreter bereits mit Schriftsatz vom 11. November 2016 hingewiesen hat; dies auch mit dem zutreffenden Hinweis darauf, dass das von der Beklagten zitierte Urteil der Kammer vom 30. Mai 2013 (Az.: 67 S 577/12, Tz. 38 bei juris) zu der allgemeinen Üblichkeit des Einbaus von Isolierglasfenstern nicht ohne weiteres herangezogen werden kann, da es sich anders als in dem dortigen Sachverhalt, in dem explizit auf gerichtsbekannte Objekte in der maßgeblichen Errichtungszeit abgestellt wurde, vorliegend nach dem unbestritten gebliebenen Vortrag der Klägerin gerade nicht um einen damit vergleichbaren Altbau handelt. - LG Berlin, 20.05.2015 - 18 S 213/14 Zu dieser Duldung wurde die Klägerin mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 30.05.2013 (Geschäftsnummer 67 S 577/12) verurteilt.
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