Rechtsprechung
| LG Berlin, 10.09.2007 - 67 S 90/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 554, 559, 559 b
Energieeinsparung; Austausch von Verbundglasfenstern gegen isolierverglaste Kunststoffenster; Wärmedämmung; Erläuterung der Energieeinsparung in der Mieterhöhungserklärung; Duldungspflicht; finanzielle Härte durch die zu erwartende Mieterhöhung; Verhältnis von ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 01.03.2007 - 2 C 163/05
- LG Berlin, 10.09.2007 - 67 S 90/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.01.2004 - VIII ZR 156/03
Anforderungen an die Form eines Mieterhöhungsverlangens wegen baulicher Maßnahmen
Auszug aus LG Berlin, 10.09.2007 - 67 S 90/07
Auch der Bundesgerichtshof hat es in einem obiter dictum als ausreichend angesehen, wenn in einer Mieterhöhungserklärung auf eine vorangegangene Modernisierungsankündigung verwiesen wird, in der weitere Erläuterungen enthalten sind (Urteil vom 7. Januar 2004 - VIII ZR 156/03 - unter II. 1. b, Grundeigentum 2004, 231).Es reicht aus, wenn die erzielte Ersparnis an Heizenergie wesentlich und von Dauer ist und damit der Allgemeinheit zugute kommt (Urteil vom 7. Januar 2004 - VIII ZR 156/03 - II. 1. b, Grundeigentum 2004, 231). Im Übrigen lässt sich auch aus der von den Beklagten vorgelegten Rechnung über ihren Stromverbrauch der in ihrer Wohnung befindlichen Nachtstromspeicherheizung eine Tendenz zur Verringerung des Energiebedarfes ablesen.
- BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 47/05
Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen wegen des Einbaus neuer Fenster
Auszug aus LG Berlin, 10.09.2007 - 67 S 90/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es erforderlich, bei einem Austausch von vorhandenen Isolierglasfenstern gegen neue Isolierglasfenster den alten und den neuen Wärmedurchgangskoeffizienten anzugeben, damit der Mieter überschlägig beurteilen kann, ob ein Energieeinspareffekt vorliegt (Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 47/05 - unter II. 1. B, Grundeigentum 2006, 318). - BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02
Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen wegen energiesparender …
Auszug aus LG Berlin, 10.09.2007 - 67 S 90/07
Dagegen wird die Angabe eines bestimmten Maßes an Energieersparnis für nicht erforderlich gehalten (Urteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 175/02 - unter II. 2. a, WuM 2004, 254 ). - BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 153/03
Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen
Auszug aus LG Berlin, 10.09.2007 - 67 S 90/07
Der Gesetzgeber habe auf eine Begrenzung bewusst verzichtet (Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 153/03 - NZM 2004, 379). - KG, 01.09.1988 - 8 REMiet 4048/88
Recht des Vermieters zur Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung trotz …
Auszug aus LG Berlin, 10.09.2007 - 67 S 90/07
Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (Rechtsentscheid vom 1. September 1988 - 8 RE-Miet 4048/88 - , Grundeigentum 1988, 422) ist bei Mieterhöhungen nach § 3 MHG, und dies gilt auch für Mieterhöhungen nach § 559 BGB, nicht erforderlich, dass der Mieter den Maßnahmen zugestimmt hat oder sie freiwillig oder auf Grund eines vorab gegen ihn ergangenen Urteils geduldet hat.
- LG Berlin, 20.02.2013 - 65 S 209/12
Neue Heizung: Energieeinsparung muss Vermieter nachweisen!
Der Vermieter hat hierbei die Tatsachen darzulegen, anhand derer der Mieter zumindest überschlägig beurteilen kann, ob die geplante Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (…vgl. insofern auch LG Berlin, Urt. v. 26.06.2008 - 62 S 439/07, MM 2008, 370; Urt. v. 10.09.2007 - 67 S 90/07, GE 2007, 1553;… Urt. v. 05.11.2012 - 67 S 611/11 - n.v.). - LG Berlin, 12.12.2017 - 67 S 282/17
Mietpreisbremse für Wohnraum: Berufungsbeschwer für ein Auskunftsverlangen des …
Darüber hinaus hat die Beklagte der Klägerin die Möglichkeit der Belegeinsicht im Schreiben vom 10.5.2017 ausreichend angeboten (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2006 - VIII ZR 105/06 -, juris; Kammer, Urt. v. 10.9.2007 - 67 S 90/07 -, juris;… umfassend zur Belegeinsicht auch Blank/Börstinghaus/Blank, 5. Aufl. 2017, BGB § 556 Rn. 184 ff.); sie vorzunehmen war und ist der Beklagten nach wie vor möglich, sodass ihr Unterlassen die Unbeachtlichkeit der von ihr gegen die Modernisierungsmaßnahmen und -kosten lediglich pauschal vorgebrachten Einwendungen begründet. - AG Berlin-Charlottenburg, 09.05.2017 - 203 C 295/15
Duldungspflicht des Mieters in Bezug auf Modernisierungsmaßnahmen
Denn die Heizkosten werden nicht nur durch die Menge der verbrauchten Heizenergie sondern auch durch die Preise für Energie und durch das individuelle Verbrauchsverhalten der Mieter bestimmt (LG Berlin, Urteil vom 10. September 2007 - 67 S 90/07 -, Rn. 22, juris). - LG Berlin, 02.11.2010 - 63 S 106/10 Die notwendigen Erläuterungen der Energieeinsparung können entweder in dem nach § 554 Abs. 3 BGB notwendigen Ankündigungsschreiben zur Durchführung und Duldung der Modernisierungsmaßnahme oder im Mieterhöhungsschreiben selbst enthalten sein (BGH v. 07.01.2004 - VIII ZR 156/03 -, GE 2004, 231; LG Berlin v. 10.09.2007 - 67 S 90/07 -, GE 2007, 1553).
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