Rechtsprechung
| AG Hamburg, 17.12.2007 - 68c IK 910/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- zvi-online.de
InsO §§ 4a, 290 Abs. 1 Nr. 4
Keine Kostenstundung wegen sich abzeichnender Versagung der Restschuldbefreiung bei Genehmigung aller Lastschriften kurz vor Insolvenzantrag - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.03.2009 - IX ZB 141/08
Befriedigung einzelner Gläubiger durch den Schuldner als Ausnahme zum …
Zwar wird vereinzelt eine durch § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO sanktionierte "Kapitalerhaltungspflicht" des Schuldners postuliert, die es ihm verbiete, im Stadium der Zahlungsunfähigkeit einzelne Gläubiger zu befriedigen (AG Hamburg ZInsO 2008, 51, 52; vgl. auch AG Duisburg NZI 2007, 473, 474). - AG Duisburg, 24.06.2008 - 62 IN 496/06
Umfang der Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten des Schuldners im …
Falls die Schuldnerin oder ihr Ehemann über den Umfang ihrer Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Unklaren sein sollten, müssen sie sich den Vorsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten zurechnen lassen (§ 85 Abs. 2 ZPO, § 4 InsO; vgl. AG Duisburg NZI 2005, 462 f.; AG Hamburg ZVI 2008, 35 ff.). - AG München, 07.03.2008 - 1506 IK 3260/07
Lastschriftwiderruf im Insolvenzverfahren: Erfüllungswirkung des berechtigten …
Die Verwirrung auf die Spitze treibt das AG Hamburg mit seinem Beschluß vom 17.12.2007, Gz. 68c IK 910/07 (ZVI 2008, 35 ), der Schuldnern die Kostenstundung versagt, wenn sie vor Stellung des Insolvenzantrags generell Lastschriftabbuchungen genehmigen.
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