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Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 26.05.2014 - 6a L 643/14.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49171
VG Gelsenkirchen, 26.05.2014 - 6a L 643/14.A (https://dejure.org/2013,49171)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 26.05.2014 - 6a L 643/14.A (https://dejure.org/2013,49171)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 6a L 643/14.A (https://dejure.org/2013,49171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verordnung (EU) Nr 343/2003, Art 3 Abs 2, Art 19 Abs 2; AsylVfG, § 27a, § 34a
    Eilverfahren Rückführung Schweiz Dublin II Reisefähigkeit PTBS

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines Asylantrags und Anordnung der Abschiebung in die Schweiz; Feststellung der Reisefähigkeit eines Asylbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.05.2014 - 6a L 643/14
    Rn. 20 In seinem Urteil vom 10. Dezember 2013 (Rs. C-394/12 - Abdullahi -) hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, dass ein Asylbewerber im Rahmen des Dublin-Systems seiner Rücküberstellung in einen Zielstaat, welcher der Rückübernahme zugestimmt hat, aus Sicht von Art. 19 Abs. 2 der Dublin-II-Verordnung nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der EU ausgesetzt zu werden.

    Rn. 21 Vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - Rs. C-394/12 - Abdullahi - VG Stuttgart, Beschluss vom 20. März 2014 - A 12 K 949/14 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 6a L 1836/13.A -.

  • VG Stuttgart, 20.03.2014 - A 12 K 949/14

    Rückschiebung in die Schweiz; Dublin Verfahren

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.05.2014 - 6a L 643/14
    Rn. 19 Vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 2. Mai 2014 - 3 B 357/14 As -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 20. März 2014 - A 12 K 949/14 -, juris.

    Rn. 21 Vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - Rs. C-394/12 - Abdullahi - VG Stuttgart, Beschluss vom 20. März 2014 - A 12 K 949/14 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 6a L 1836/13.A -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 8 A 3053/08

    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör, …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.05.2014 - 6a L 643/14
    Rn. 25 vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C8.07 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 8 A 3053/08.A -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Februar 2012 - 1a K 4974/11.A -,.
  • VG Schwerin, 02.05.2014 - 3 B 357/14

    Abschiebung einer Schwangeren in die Schweizer Eidgenossenschaft

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.05.2014 - 6a L 643/14
    Rn. 19 Vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 2. Mai 2014 - 3 B 357/14 As -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 20. März 2014 - A 12 K 949/14 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 15.01.2014 - 6a L 1836/13

    Dublin II, Polen, Krankheit

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.05.2014 - 6a L 643/14
    Rn. 21 Vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - Rs. C-394/12 - Abdullahi - VG Stuttgart, Beschluss vom 20. März 2014 - A 12 K 949/14 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 6a L 1836/13.A -.
  • VG Gelsenkirchen, 13.01.2015 - 6a K 2712/14

    Dublin II-Verordnung Rückführung Schweiz Verfristung Zuständigkeit …

    Rn. 7 Die Klägerinnen haben am 12. Juni 2014 die vorliegende Klage erhoben, nachdem sie zunächst am 17. April 2014 einen isolierten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt hatten, den das Gericht mit Beschluss vom 26. Mai 2014 abgelehnt hat (6a L 643/14.A).

    Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 6a K 2712/14.A, 6a L 643/14.A, 6a L 830/14.A, 6a L 911/14.A und 6a L 1071/14.A sowie des von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgangs ergänzend Bezug genommen.

    Insoweit könnten der Zeitpunkt der Bevollmächtigung des Prozessbevollmächtigten durch die Antragstellerinnen am 17. April 2014, der Zeitpunkt, in dem der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerinnen in die ihm von der Antragsgegnerin Mitte Mai 2014 übersandte Kopie der Verwaltungsvorgänge Einsicht nehmen konnte, oder der Zugang des Beschlusses des Gerichts in dem ersten Eilverfahren der Antragstellerinnen vom 26. Mai 2014 (6a L 643/14.A) bei ihrem Prozessbevollmächtigten in Betracht kommen.

    Selbst bei Zugrundelegung des für die Antragstellerinnen günstigsten Zeitpunkts - des Zugangs des gerichtlichen Eilbeschlusses in dem Verfahren 6a L 643/14.A beim Prozessbevollmächtigten der Antragstellerinnen am 27. Mai 2014 - wäre die Zweiwochenfrist für die Nachholung der versäumten Rechtshandlung unter Berücksichtigung von § 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB indes bereits zwei Tage vor Klageerhebung mit Ablauf des 10. Juni 2014 abgelaufen.

    Insoweit hat das Gericht im Eilbeschluss vom 26. Mai 2014 (6a L 643/14.A) ausgeführt:.

    Rn. 58 Insoweit hat das Gericht im Eilbeschluss vom 26. Mai 2014 (6a L 643/14.A) ausgeführt:.

    Das Gericht hat im Eilbeschluss vom 26. Mai 2014 (6a L 643/14.A) ausgeführt:.

  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2014 - 6a L 911/14

    Dublinverfahren Rechtschutzbedürfnis offensichtliche Unzulässigkeit Klagefrist …

    Insoweit könnten der Zeitpunkt der Bevollmächtigung des Prozessbevollmächtigten durch die Antragstellerinnen am 17. April 2014, der Zeitpunkt, in dem der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerinnen in die ihm von der Antragsgegnerin Mitte Mai 2014 übersandte Kopie der Verwaltungsvorgänge Einsicht nehmen konnte, oder der Zugang des Beschlusses des Gerichts in dem ersten Eilverfahren der Antragstellerinnen vom 26. Mai 2014 (6a L 643/14.A) bei ihrem Prozessbevollmächtigten in Betracht kommen.

    Selbst bei Zugrundelegung des für die Antragstellerinnen günstigsten Zeitpunkts - des Zugangs des gerichtlichen Eilbeschlusses in dem Verfahren 6a L 643/14.A beim Prozessbevollmächtigten der Antragstellerinnen am 27. Mai 2014 - wäre die Zweiwochenfrist für die Nachholung der versäumten Rechtshandlung unter Berücksichtigung von § 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB indes bereits zwei Tage vor Klageerhebung mit Ablauf des 10. Juni 2014 abgelaufen.

  • VG Gelsenkirchen, 27.05.2014 - 6a L 830/14

    Überstellungsfrist Eilverfahren

    Rn. 2 Unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem am 27. Mai 2014 um 14:43 Uhr bei Gericht eingegangenen Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerinnen vom 27. Mai 2014 um eine formlose Gegendarstellung oder um einen Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 26. Mai 2014 in dem Eilverfahren der Antragstellerinnen 6a L 643/14.A handelt, ist der Antrag nicht begründet.
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