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   BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22   

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BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22 (https://dejure.org/2023,20093)
BAG, Entscheidung vom 16.08.2023 - 7 AZR 300/22 (https://dejure.org/2023,20093)
BAG, Entscheidung vom 16. August 2023 - 7 AZR 300/22 (https://dejure.org/2023,20093)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge in der Revision nur bei fehlerhafter Besetzung des zweitinstanzlichen Gerichts; Kein Schriftformerfordernis aus § 14 Abs. 4 TzBfG für das Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses; Befristungsabrede als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner ...

  • rewis.io

    Befristungsabrede - Schriftformerfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht; Prozessrecht - Befristungsabrede; Schriftformerfordernis; Zeitpunkt des Vertragsbeginns

  • rechtsportal.de

    Befristungsrecht; Prozessrecht - Befristungsabrede; Schriftformerfordernis; Zeitpunkt des Vertragsbeginns

  • datenbank.nwb.de

    Befristungsabrede - Schriftformerfordernis

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Befristungsrecht: Geänderter Tätigkeitsbeginn unterliegt nicht dem Schriftformgebot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schriftformerfordernis für eine Befristungsabrede

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schriftform der Befristung gewahrt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristeter Arbeitsvertrag: Früherer Tätigkeitsbeginn kann wirksam mündlich vereinbart werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schriftformerfordernis bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schriftform der Befristung gewahrt

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Wirksamkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 240
  • NZA 2023, 1524
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Auszug aus BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22
    Der Senat kann die vertragliche Abrede der Parteien über einen früheren Tätigkeitsbeginn aber selbst auslegen, da das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 42) .

    Hingegen begründet bereits das äußere Erscheinungsbild der Befristungsabrede eine tatsächliche Vermutung dafür, dass es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt (vgl. dazu BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 15 mwN) .

    zu dieser Klarstellungs-, Beweis- und Warnfunktion von § 14 Abs. 4 TzBfG BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 39 ff., BAGE 148, 357; vgl. auch BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 46; 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Rn. 16, BAGE 119, 149; APS/Backhaus 6. Aufl. TzBfG § 14 Rn. 663; HWK/Rennpferdt 10. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 193; Arnold/Gräfl/Gräfl 5. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 419) .

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Auszug aus BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22
    zu dieser Klarstellungs-, Beweis- und Warnfunktion von § 14 Abs. 4 TzBfG BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 39 ff., BAGE 148, 357; vgl. auch BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 46; 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Rn. 16, BAGE 119, 149; APS/Backhaus 6. Aufl. TzBfG § 14 Rn. 663; HWK/Rennpferdt 10. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 193; Arnold/Gräfl/Gräfl 5. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 419) .
  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 514/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Auszug aus BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22
    zu dieser Klarstellungs-, Beweis- und Warnfunktion von § 14 Abs. 4 TzBfG BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 39 ff., BAGE 148, 357; vgl. auch BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 46; 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Rn. 16, BAGE 119, 149; APS/Backhaus 6. Aufl. TzBfG § 14 Rn. 663; HWK/Rennpferdt 10. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 193; Arnold/Gräfl/Gräfl 5. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 419) .
  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

    Auszug aus BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22
    Ein Besetzungsmangel ist aber reparabel und behoben, wenn vor dem ordnungsgemäß besetzten Berufungsgericht neu verhandelt wird (vgl. BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - zu B I 3 a der Gründe) .
  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

    Auszug aus BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22
    (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einmalbedingungen iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zu Grunde zu legen sind (BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 13) .
  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22
    Das gilt auch für die Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG und einen sog. unselbstständigen Annex-Vertrag, mit dem ein neuer Beendigungstermin vereinbart wird (BAG 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 1 der Gründe, BAGE 114, 146) .
  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher

    Auszug aus BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 25. Januar 2023 - 10 AZR 109/22 - Rn. 21) .
  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14

    Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach

    Auszug aus BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22
    Formbedürftig ist allein die Befristungsabrede (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 19) .
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

    Auszug aus BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22
    Das Landesarbeitsgericht hat als zweite Tatsacheninstanz die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden (vgl. BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 18) .
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22
    Eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht kommt - neben den in § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 7 ZPO genannten Fällen   - nur ausnahmsweise in Betracht, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt, der in der Berufungsinstanz nicht korrigiert werden kann (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 26.05.2021 - 7 AZR 248/20

    Personalratsmitglied - Arbeitszeitkonto - Stundengutschrift - Begünstigung

  • BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 31/20

    Schicht- und Einmannfahrerzulagen für Omnibusfahrer

  • LAG Thüringen, 21.06.2022 - 1 Sa 115/21

    Befristungskontrolle - Befristungsabrede - Schriftformerfordernis

  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 44/23

    Betriebliche Altersversorgung - leitender Angestellter

    Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einmalbedingungen iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von rechtsunkundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BAG 14. März 2023 - 3 AZR 197/22 - Rn. 25 mwN; zu Einmalbedingungen 16. August 2023 - 7 AZR 300/22 - Rn. 20) .
  • BAG, 25.01.2024 - 6 AZR 119/23

    Tatbestand - Beweiskraft - Überleitung in S-Tabelle

    Trifft ein Arbeitsgericht eine Entscheidung, ohne dass wirksam Sachanträge gestellt worden sind, kommt - entgegen § 68 ArbGG - eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht in Betracht, da ein Verfahrensfehler vorliegt, der in der Rechtsmittelinstanz nicht korrigiert werden kann (vgl. BAG 16. August 2023 - 7 AZR 300/22 - Rn. 11 ; 14. Oktober 2020 - 5 AZR 712/19 - Rn. 17, BAGE 172, 372) .
  • LAG Köln, 20.09.2023 - 11 Sa 574/22

    Globalantrag; Direktionsrecht

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG, 16.08.2023 - 7 AZR 300/22 - m.w.N.).
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