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   BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15   

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https://dejure.org/2018,375
BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15 (https://dejure.org/2018,375)
BAG, Entscheidung vom 16.01.2018 - 7 AZR 622/15 (https://dejure.org/2018,375)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 (https://dejure.org/2018,375)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung eines anerkannten oder gleichgestellten schwerbehinderten Menschen; Zustimmung des Integrationsamtes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung eines ...

  • bag-urteil.com

    Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung

  • Betriebs-Berater

    Auflösende Bedingung nach §§ 22, 15 Abs. 2 TzBfG bei teilweiser Erwerbsminderung

  • rewis.io

    Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung eines anerkannten oder gleichgestellten schwerbehinderten Menschen

  • datenbank.nwb.de

    Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustimmung des Integrationsamts für Eintritt der auflösenden Bedingung wegen teilweiser Erwerbsminderung erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflösende Bedingung - wegen teilweiser Erwerbsminderung eines Schwerbehinderten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingungskontrollklagen - und die Klagefrist

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Zustimmung des Integrationsamts - Gleichstellungsantrag

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterrichtung des Arbeitnehmers über die Vertragsauflösung wegen Erwerbsminderungsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 266
  • MDR 2018, 871
  • NZA 2018, 925
  • BB 2018, 1395
  • BB 2018, 2424
  • DB 2018, 1538
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15
    Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt damit grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits anerkannt (oder eine Gleichstellung erfolgt) ist oder die Stellung des Antrags auf Anerkennung der Schwerbehinderung (bzw. auf Gleichstellung) mindestens drei Wochen (§ 69 Abs. 1 Satz 2, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX) zurückliegt (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 18; 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 18; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 38 ff., BAGE 121, 335) .

    Daher hatte die Klägerin den erweiterten Beendigungsschutz nach § 92 SGB IX auch nicht verwirkt (vgl. zur Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes nach § 85 SGB IX BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 22 f.) .

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15
    cc) Diese Auslegung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, dass auch für das Bestehen von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nach § 33 Abs. 3 TV DRV KBS auf die Umstände bei Mitteilung des Arbeitgebers über den Eintritt der auflösenden Bedingung und nicht auf die Umstände bei Zustellung des Rentenbescheids abzustellen ist (vgl. zu inhaltsgleichen Tarifbestimmungen: BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 34, BAGE 156, 8; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 65 f., BAGE 148, 357; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 36, BAGE 117, 255) .

    Um das ihm nach § 33 Abs. 3 TV DRV KBS zustehende Recht effektiv wahrnehmen zu können, muss der Arbeitnehmer wissen, welche Rechtsfolgen von einem Rentenbescheid auf sein Arbeitsverhältnis ausgehen und welche Mitwirkung ihm im Hinblick auf eine Wahrnehmung seiner Bestandsschutzinteressen nach Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung obliegt (vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 66, BAGE 148, 357) .

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15
    Bei der Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung handelt es sich zwar - anders als bei einer Kündigung - nicht um eine rechtsgestaltende Willenserklärung, sondern um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung, weil deren Rechtsfolgen nicht wie bei Willenserklärungen kraft des ihnen innewohnenden Willensakts, sondern kraft Gesetzes eintreten (vgl. etwa BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 402/15 - Rn. 22, BAGE 159, 334) .

    Für derartige rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen gelten die Bestimmungen über Willenserklärungen entsprechend ihrer Eigenart (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 402/15 - Rn. 21, aaO) .

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15
    Die Gleichstellung ist ein konstitutiver Verwaltungsakt, der nach § 68 Abs. 2 Satz 2 SGB IX rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung wirksam wird (BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 29 ff., BAGE 121, 335) .

    Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt damit grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits anerkannt (oder eine Gleichstellung erfolgt) ist oder die Stellung des Antrags auf Anerkennung der Schwerbehinderung (bzw. auf Gleichstellung) mindestens drei Wochen (§ 69 Abs. 1 Satz 2, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX) zurückliegt (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 18; 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 18; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 38 ff., BAGE 121, 335) .

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09

    Bedingungseintritt und Klagefrist

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15
    Da der auflösend bedingte Arbeitsvertrag nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung endet, wird in den Fällen, in denen die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist, die Klagefrist gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 14; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292) .

    cc) Diese Auslegung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, dass auch für das Bestehen von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nach § 33 Abs. 3 TV DRV KBS auf die Umstände bei Mitteilung des Arbeitgebers über den Eintritt der auflösenden Bedingung und nicht auf die Umstände bei Zustellung des Rentenbescheids abzustellen ist (vgl. zu inhaltsgleichen Tarifbestimmungen: BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 34, BAGE 156, 8; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 65 f., BAGE 148, 357; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 36, BAGE 117, 255) .

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 204/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15
    Nach der gebotenen verfassungskonformen Auslegung des § 33 Abs. 3 TV DRV KBS kommt es aber nicht auf diesen Zeitpunkt, sondern darauf an, ob eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer bei Zugang der Mitteilung des Arbeitgebers über den Eintritt der auflösenden Bedingung vorhanden ist ( vgl. BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 26) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15
    Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt damit grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits anerkannt (oder eine Gleichstellung erfolgt) ist oder die Stellung des Antrags auf Anerkennung der Schwerbehinderung (bzw. auf Gleichstellung) mindestens drei Wochen (§ 69 Abs. 1 Satz 2, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX) zurückliegt (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 18; 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 18; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 38 ff., BAGE 121, 335) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 276/14

    Auflösende Bedingung - Weiterbeschäftigungsverlangen

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15
    cc) Diese Auslegung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, dass auch für das Bestehen von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nach § 33 Abs. 3 TV DRV KBS auf die Umstände bei Mitteilung des Arbeitgebers über den Eintritt der auflösenden Bedingung und nicht auf die Umstände bei Zustellung des Rentenbescheids abzustellen ist (vgl. zu inhaltsgleichen Tarifbestimmungen: BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 34, BAGE 156, 8; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 65 f., BAGE 148, 357; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 36, BAGE 117, 255) .
  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 827/13

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15
    Zugunsten der Beklagten kann unterstellt werden, dass die Bestimmungen in § 33 Abs. 2, Abs. 3 TV DRV KBS aufgrund der Bezugnahme in § 2 des Arbeitsvertrags vom 29. November 1996 auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung finden, dass die auflösende Bedingung aufgrund der Zustellung des Rentenbescheids vom 18. September 2012 und nicht erst aufgrund eines späteren Rentenbescheids eingetreten ist, dass die tarifliche Regelung über die auflösende Bedingung in § 33 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 TV DRV KBS wirksam ist (vgl. zu den inhaltsgleichen Bestimmungen des § 33 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 TV-L BAG 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 19 ff., BAGE 155, 1) und dass für die Klägerin keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung iSv. § 33 Abs. 3 TV DRV KBS bestand.
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15
    Da der auflösend bedingte Arbeitsvertrag nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung endet, wird in den Fällen, in denen die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist, die Klagefrist gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 14; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292) .
  • BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 39.88

    Fiktion der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung

  • LAG Hessen, 17.07.2015 - 3 Sa 1544/13

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses einer Masseurin/Bademeisterin in einer

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 688/92

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Schwerbehindertenschutz

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 14; 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 17, BAGE 160, 150; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 15, BAGE 155, 1; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19, BAGE 148, 357) .

    Bei der Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG handelt es sich zwar nicht um eine rechtsgestaltende Willenserklärung, sondern um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung, weil deren Rechtsfolgen nicht wie bei Willenserklärungen kraft des ihnen innewohnenden Willensakts, sondern kraft Gesetzes eintreten (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 26) .

  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist -

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 14; 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 17, BAGE 160, 150; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 15, BAGE 155, 1; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19, BAGE 148, 357) .

    Bei der Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG handelt es sich zwar nicht um eine rechtsgestaltende Willenserklärung, sondern um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung, weil deren Rechtsfolgen nicht wie bei Willenserklärungen kraft des ihnen innewohnenden Willensakts, sondern kraft Gesetzes eintreten (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 26) .

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 98/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 14, BAGE 161, 266; 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 17, BAGE 160, 150; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 15, BAGE 155, 1; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19, BAGE 148, 357) .

    Bei der Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG handelt es sich zwar nicht um eine rechtsgestaltende Willenserklärung, sondern um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung, weil deren Rechtsfolgen nicht wie bei Willenserklärungen kraft des ihnen innewohnenden Willensakts, sondern kraft Gesetzes eintreten (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 26, BAGE 161, 266) .

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

    Bei der Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG handelt es sich zwar nicht um eine rechtsgestaltende Willenserklärung, sondern um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung, weil deren Rechtsfolgen nicht wie bei Willenserklärungen kraft des ihnen innewohnenden Willensakts, sondern kraft Gesetzes eintreten (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 26) .
  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 121/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

    Eine rechtsgestaltende Wirkung kommt dem Unterrichtungsschreiben - anders als einer Kündigung - nicht zu (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 26, BAGE 161, 266) .
  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 561/16

    Auflösende Bedingung - Beamter - Nichtverlängerung der Beurlaubung

    Bei der Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG handelt es sich zwar nicht um eine rechtsgestaltende Willenserklärung, sondern um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung, weil deren Rechtsfolgen nicht wie bei Willenserklärungen kraft des ihnen innewohnenden Willensakts, sondern kraft Gesetzes eintreten (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 26) .
  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 285/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

    Bei der Unterrichtung über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG handelt es sich zwar nicht um eine rechtsgestaltende Willenserklärung, sondern um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung, weil deren Rechtsfolgen nicht wie bei Willenserklärungen kraft des ihnen innewohnenden Willensakts, sondern kraft Gesetzes eintreten (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 26, BAGE 161, 266) .
  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 128/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

    Eine rechtsgestaltende Wirkung kommt dem Unterrichtungsschreiben - anders als einer Kündigung - nicht zu (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 26, BAGE 161, 266) .
  • BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 61/19

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit

    Eine rechtsgestaltende Wirkung kommt dem Unterrichtungsschreiben - anders als einer Kündigung - nicht zu (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 622/15 - Rn. 26, BAGE 161, 266) .
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