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   BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04   

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BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04 (https://dejure.org/2004,11198)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.2004 - 7 B 60.04 (https://dejure.org/2004,11198)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 2004 - 7 B 60.04 (https://dejure.org/2004,11198)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.06.2001 - 8 B 17.01

    Frist für Abfassung des Urteils; Zustellung an Verkündungs statt.

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04
    Dies ist vielmehr erst am 12. Februar 2004 geschehen; entgegen der Auffassung der Kläger kommt es in diesem Zusammenhang auf den Zeitpunkt der Übergabe an die Geschäftsstelle und nicht der Zustellung an die Beteiligten an (Beschluss vom 11. Juni 2001 BVerwG 8 B 17.01 Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 26).

    4 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 BVerwGE 92, 367; Urteil vom 10. November 1999 BVerwG 6 C 30.98 BVerwGE 110, 40 ) ist davon auszugehen, dass ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen gilt, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind; dasselbe ist in den Fällen des § 116 Abs. 2 VwGO anzunehmen, in denen das Urteil anstelle der Verkündung zugestellt wird (Beschluss vom 20. September 1993 BVerwG 6 B 18.93 Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21; Beschluss vom 11. Juni 2001, a.a.O.).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04
    4 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 BVerwGE 92, 367; Urteil vom 10. November 1999 BVerwG 6 C 30.98 BVerwGE 110, 40 ) ist davon auszugehen, dass ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen gilt, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind; dasselbe ist in den Fällen des § 116 Abs. 2 VwGO anzunehmen, in denen das Urteil anstelle der Verkündung zugestellt wird (Beschluss vom 20. September 1993 BVerwG 6 B 18.93 Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21; Beschluss vom 11. Juni 2001, a.a.O.).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04
    4 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 BVerwGE 92, 367; Urteil vom 10. November 1999 BVerwG 6 C 30.98 BVerwGE 110, 40 ) ist davon auszugehen, dass ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen gilt, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind; dasselbe ist in den Fällen des § 116 Abs. 2 VwGO anzunehmen, in denen das Urteil anstelle der Verkündung zugestellt wird (Beschluss vom 20. September 1993 BVerwG 6 B 18.93 Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21; Beschluss vom 11. Juni 2001, a.a.O.).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04
    5 Allerdings kann auch bei Einhaltung dieser Fünf-Monats-Frist ein kausaler Verfahrensmangel vorliegen, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (Beschluss vom 25. April 2001 BVerwG 4 B 31.01 Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47).
  • BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93

    Revision - Urteilsgründe - Zustellung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04
    4 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 BVerwGE 92, 367; Urteil vom 10. November 1999 BVerwG 6 C 30.98 BVerwGE 110, 40 ) ist davon auszugehen, dass ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen gilt, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind; dasselbe ist in den Fällen des § 116 Abs. 2 VwGO anzunehmen, in denen das Urteil anstelle der Verkündung zugestellt wird (Beschluss vom 20. September 1993 BVerwG 6 B 18.93 Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21; Beschluss vom 11. Juni 2001, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 34.23

    Disziplinarrecht: Ergänzende Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

    Bei ihrer Überschreitung greift die Kausalitätsvermutung des § 138 Nr. 6 VwGO ein (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367; BVerwG, Urteil vom 10. November 1999 - 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40 ; Beschlüsse vom 3. Mai 2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4 und vom 29. September 2015 - 7 B 22.15 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 22 ZB 14.42

    Übergabe eines vollständig abgesetzten Urteils an die Geschäftsstelle am letzten

    2.1 Die Rüge der Nichteinhaltung der Fünfmonatsfrist (vgl. zu ihrer Maßgeblichkeit grundlegend Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, B.v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367/372 ff.; siehe ferner BVerwG, U.v. 10.11.1999 - 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40/47; B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4) trifft in tatsächlicher Hinsicht nicht zu.

    Die mithin mit dem Ablauf des 26. November 2013 endende Frist wurde dadurch gewahrt, dass die unterzeichneten, mit den Tatbeständen und den Entscheidungsgründen versehenen Urteilsfassungen der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts in allen Fällen nachweislich spätestens an jenem Tag zugegangen sind (vgl. zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Übergabe der vollständig abgesetzten Entscheidungen an die Geschäftsstelle, nicht aber der Zustellung an die Beteiligten Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, B.v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367/373; BVerwG, B.v. 20.9.1993 - 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21; B.v. 11.6.2001 - 8 B 17.01 - NVwZ 2001, 1150/1151; B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4).

    2.2 Auch bei Einhaltung der Fünfmonatsfrist kann ein für das Ergebnis kausaler Verfahrensmangel dann vorliegen, wenn sich aus den Umständen des Falles ergibt, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (BVerwG, B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 9 ZB 22.1256

    Vorbescheid für Einzelhandelsbetrieb - gewachsenes Einkaufszentrum

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (vgl. § 117 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 VwGO; BVerwG, B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4; U.v. 10.11.1999 - 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40/47; zurückgehend auf: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, B.v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367).

    Dasselbe ist in den Fällen des § 116 Abs. 2 VwGO anzunehmen, in denen das Urteil anstelle der Verkündung zugestellt wird (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4; B.v. 11.6.2001 - 8 B 17.01 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 26; B.v. 20.9.1993 - 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21; BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 4 ZB 21.966 - juris Rn. 25; B.v. 20.1.2020 - 1 ZB 18.934 - juris Rn. 16).

    Besondere Umstände, die dennoch die Annahme rechtfertigen könnten, dass infolge der späten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BVerwG, B.v. 30.5.2012 - 9 C 5.11 - NVwZ 2013, 218; B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 20.1.2020 - 1 ZB 18.934 - juris Rn. 16), sind weder geltend gemacht noch ersichtlich.

  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 13a ZB 18.32206

    Berufungszulassung wegen Vorliegen eines Verfahrensmangels

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil als nicht mit Gründen versehen gilt, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (BVerwG, B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4; U.v. 10.11.1999 - 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40, 47; zurückgehend auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, B.v. 27.4.1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = juris).

    Dasselbe ist in den Fällen des § 116 Abs. 2 VwGO anzunehmen, in denen das Urteil anstelle der Verkündung zugestellt wird (BVerwG, B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4; B.v. 11.6.2001 - 8 B 17.01 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 26; B.v. 20.9.1993 - 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21).

    Die Fünf-Monats-Frist wird auf die in §§ 516, 552 ZPO a.F. (nunmehr §§ 517, 548 ZPO) zum Ausdruck kommende Wertung gestützt und stellt zur Vermeidung von Fehlerinnerungen und zur Sicherung der Beurkundungsfunktion des Urteils die äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle dar, bei deren Überschreitung die Kausalitätsvermutung des § 138 Nr. 6 VwGO eingreift (BVerwG, B.v. 3.5.2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2020 - A 4 S 457/20

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 VwGO; Verfahrensmangel

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die sich auf die in §§ 517, 548 ZPO zum Ausdruck kommende Wertung stützt, ist ein solcher Zusammenhang grundsätzlich erst dann nicht mehr gewährleistet und greift daher die Kausalitätsvermutung des § 138 Nr. 6 VwGO ein, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (BVerwG, Urteile vom 10.11.1999 - 6 C 30.98 -, Juris Rn. 23, und vom 03.08.1998 - 7 B 236.98 -, Juris Rn. 6; Beschluss vom 27.08.2014 - 3 B 2.14 -, Juris Rn. 10; vgl. auch Gemeinsamer Senat, Beschluss vom 27.04.1993 - GmS-OGB 1.92 -, Juris); Entsprechendes gilt in Fällen, in denen das Urteil gemäß § 116 Abs. 2 VwGO anstelle der Verkündung zugestellt wird (BVerwG, Beschluss vom 03.05.2004 - 7 B 60/04 -, Juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11

    Besetzung eines Dienstpostens bei bestehender Konkurrenz und Aufhebung des

    Dabei ist ein Verstoß gegen die Regelung des §§ 116 Abs. 2, 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO aber nicht per se verfahrensrechtlich relevant; insbesondere kann hieraus weder ein Verstoß gegen § 138 Nr. 6 VwGO noch gegen § 138 Nr. 3 VwGO zwangsläufig geschlussfolgert werden ( siehe: BVerwG, a. a. O.; zudem: Beschluss vom 9. August 2004 - Az.: 7 B 20.04 - und Beschluss vom 3. Mai 2004 - Az.: 7 B 60.04 -, jeweils zitiert nach juris ).

    Diese Fünf-Monats-Frist stellt zur Vermeidung von Fehlerinnerungen und zur Sicherung der Beurkundungsfunktion des Urteils die äußerste zeitliche Grenze für die Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle dar ( siehe etwa: BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2004, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Gleichwohl kann auch bei Einhaltung der vorbezeichneten Fünf-Monats-Frist im Einzelfall ein kausaler Verfahrensmangel vorliegen, wenn nämlich zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Fällung des Urteils und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2004, a. a. O., zudem: Beschluss vom 9. August 2004, a. a. O. ).

  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

    Das trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchen besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3, vom 3. Mai 2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4 f., vom 3. Februar 2005 - 1 B 100.04 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 300 S. 135 f. und vom 19. September 2013 - 9 B 20.13 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.05.2015 - 7 B 18.14

    Zulassung eines Hauptbetriebsplans in einem FFH- und Naturschutzgebiet

    Hierauf, nicht aber auf die Ausfertigung des Urteils durch die Geschäftsstelle oder dessen Zustellung an die Beteiligten kommt es an (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 2001 - 8 B 17.01 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 26 und vom 3. Mai 2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2023 - 11 LA 376/23

    Fünfmonatsfrist; Zur Fünfmonatsfrist für das Absetzen von Urteilen

    Dies ist stets anzunehmen, wenn das Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung gemäß § 116 Abs. 1 VwGO schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist; dasselbe ist in den Fällen - wie hier - des § 116 Abs. 2 VwGO anzunehmen, in denen das Urteil anstelle der Verkündung zugestellt wird (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.4.1993 - GmS-OBG 1/92 - juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Beschl. v. 18.8.1999 - 8 B 124/99 - juris Rn. 2; dass., v. 9.8.2004 - 7 B 20/04 - juris Rn. 16; dass, Urt. v. 30.5.2012 - 9 C 5/11 - juris Rn. 23; dass., Beschl. v. 11.5.2015 - 7 B 18/14 - juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 11.6.2001 - 8 B 17/01 - juris Rn. 4; dass, Beschl. v. 3.5.2004 - 7 B 60/04 - juris Rn. 4 u. v. 29.9.2015 - 7 B 22/15 - juris Rn. 4).

    Das entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur ( BVerwG, Beschl. v. 11.6.2001 - 8 B 17/01 - juris Rn. 4; dass. Beschl. v. 3.5.2004 - 7 B 60/04 - juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 7.7.2022 - 6 A 50/21 A - juris Rn. 11; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, Stand: 1.4.2023, § 138 Rn. 89; krit. aber gleichfalls die andere Auffassung als herrschend anerkennend: Clausing/Kimmel, in: Schoch/Schneider, Stand: März 2023, VwGO § 117 Rn. 27).

  • BVerwG, 11.08.2016 - 10 BN 2.15

    Altersruhegeld; Anwartschaft; Anwartschaftsdeckung; Eigentum; Kapitaldeckung;

    Allerdings kann sich auch bei geringeren Zeitspannen aus den Umständen des Einzelfalls ergeben, dass infolge der verzögerten Abfassung des Urteils die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet war (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 und vom 3. Mai 2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4 f.).
  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.967

    Gemeindliche Anerkennung eines Mietspiegels als qualifiziert

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2019 - 2 LA 56/19

    Geltendmachung des Verfahrensmangels fehlender Urteilsgründe; Niederlegung von

  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 4 ZB 21.966

    Unzulässige Klage gegen überholten Mietspiegel

  • VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4

    Befreiung bei Überschreiten der Baugrenzen

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08

    Anforderungen an die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung bei einer

  • VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1341

    Erfolglose Verbandsklage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer

  • BGH, 24.04.2023 - AnwZ (Brfg) 15/22

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch die Tätigkeit als juristischer Redakteur

  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934

    Zu den Anforderungen der Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 65.08

    Darlegungsanforderungen an den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen

  • BVerwG, 13.10.2015 - 4 BN 34.15

    Erhalt eines aufgelockerten Siedlungsbildes ist öffentlicher Belang!

  • BVerwG, 13.10.2015 - 4 BN 33.15

    Doppelte Verwertung des Belangs der Belegenheit eines Grundstücks in einem

  • OVG Sachsen, 18.08.2020 - 2 A 983/19

    Asyl Tschetschenien; Verfahrensmangel; 5-Montasfrist bei Zustellung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 - 4 LZ 253/21

    Urteil ohne Unterschrift im Asylverfahren â€" Wiedereröffnung der mündlichen

  • VGH Bayern, 17.01.2022 - 21 ZB 17.30616

    Unerlaubtes Verlassen der amerikanischen Armee keine flüchtlingsrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2022 - 11 LA 171/22

    Türkei: Berufung zugelassen; Urteil verfahrensfehlerhaft, wenn es nicht binnen

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