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   BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78   

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BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78 (https://dejure.org/1979,13)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1979 - 7 C 46.78 (https://dejure.org/1979,13)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78 (https://dejure.org/1979,13)
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Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn

Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, 43, 47 VwGO, § 35 S. 2 VwVfG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Geltung von Verkehrszeichen und zur Zulässigkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen

  • Wolters Kluwer

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Autobahn - Unfallträchtigkeit des Straßenstücks - Ganztägige Verkehrsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes der Anwohner - "Schutz der Nachtruhe in Wohngebieten" - Rechtsnatur von Verkehrszeichen - Parteiwechsel im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 221
  • NJW 1980, 1640
  • MDR 1980, 432
  • DVBl 1980, 299
  • DÖV 1980, 308
 
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Wird zitiert von ... (216)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
    Der Senat hält an dieser Auffassung fest, die er - erstmals in BVerwGE 27, 181 - in ständiger Rechtsprechung vertritt, und die von der Rechtsprechung der anderen Gerichte - abgesehen vom Berufungsgericht - einhellig geteilt und vom Schrifttum überwiegend gebilligt wird.

    Ebenso wie andere moderne Formen des Verwaltungshandelns bereitet ihre Einordnung Schwierigkeiten (vgl. bereits BVerwGE 27, 181 [182]); wie auch immer man sie vornimmt, sie wird nicht in jeder Hinsicht befriedigen.

    Entscheidend ist, worauf der Senat bereits in BVerwGE 27, 181 (183) [BVerwG 09.06.1967 - VII C 18/66] abgestellt hat, daß Verkehrszeichen eine konkrete örtliche Verkehrssituation betreffen und eine situationsbezogene Verkehrsregelung zum Inhalt haben.

    Offenbleiben kann auch, ob während der Dauer der Aufstellung eines Verkehrszeichens eine dauernde Bekanntmachung der darin verkörperten Anordnung anzunehmen (BVerwGE 27, 183 [BVerwG 09.06.1967 - VII C 18/66]) oder ob - wofür in der Tat entsprechend den im Schrifttum angemeldeten Bedenken weniger spricht - von einer wiederholenden Verfügung (BVerwGE 27, 181 [185]) oder dem fortlaufenden Neuerlaß des (Dauer) verwaltungsakts (Urteil vom 13. Dezember 1974 a.a.O.) auszugehen ist.

    Eine nähere Erörterung dessen ist - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deswegen unterblieben, weil daraus Schwierigkeiten jedenfalls für die Praxis nicht zu erwarten waren und auch nicht entstanden sind; in diesem Zusammenhang irrt der Verwaltungsgerichtshof auch insoweit, als er annimmt, das Bundesverwaltungsgericht sei nur mit Fällen befaßt gewesen, in denen die Klagen abgewiesen wurden; eine Klageabweisung war denn auch bereits bei der Entscheidung in BVerwGE 27, 181, mit der sich das Berufungsgericht insbesondere auseinandersetzt, nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens (vgl. weiter z.B. BVerwGE 37, 116).

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
    Der Erlaß einer verkehrsregelnden Anordnung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO setzt allerdings - darin ist dem Berufungsgericht zuzustimmen - eine konkrete Gefahr für das geschützte Gut - hier für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs und für den Schutz vor ruhestörendem Verkehrslärm - voraus (vgl.Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 7 C 19.71 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 3 S. 4 [7] = VkBl. 1975, 351 [351/52]).

    Offenbleiben kann auch, ob während der Dauer der Aufstellung eines Verkehrszeichens eine dauernde Bekanntmachung der darin verkörperten Anordnung anzunehmen (BVerwGE 27, 183 [BVerwG 09.06.1967 - VII C 18/66]) oder ob - wofür in der Tat entsprechend den im Schrifttum angemeldeten Bedenken weniger spricht - von einer wiederholenden Verfügung (BVerwGE 27, 181 [185]) oder dem fortlaufenden Neuerlaß des (Dauer) verwaltungsakts (Urteil vom 13. Dezember 1974 a.a.O.) auszugehen ist.

    Insoweit setzt die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Anordnung in erster Linie voraus, daß die örtliche Verkehrssituation des fraglichen Streckenabschnitts bei der zuvor zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eine konkrete Verkehrsgefahr - hier eine im Vergleich zu anderen Autobahnstrecken erhöhte Unfallhäufigkeit - hinreichend wahrscheinlich macht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
    Wesentlich ist insbesondere die Gebietsart (reines Wohngebiet, Mischgebiet, Außenbereich), die die hier fragliche Strecke der Autobahn durchläuft (vgl. hierzu BVerwGE 51, 15 [30 f.]; BGHZ in NJW 1977, 894 [895] mit weiteren Nachweisen; ferner Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe vom 29. Mai 1974,VkBl. 1974 S. 363; Entwurf eines Verkehrslärmschutzgesetzes in BT-Drucks. 8/1671 S. 4, 19-20).
  • BGH, 13.01.1977 - III ZR 6/75

    Wertminderung eines Grundstücks wegen eines Autobahnbaus - Zubilligung einer

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
    Wesentlich ist insbesondere die Gebietsart (reines Wohngebiet, Mischgebiet, Außenbereich), die die hier fragliche Strecke der Autobahn durchläuft (vgl. hierzu BVerwGE 51, 15 [30 f.]; BGHZ in NJW 1977, 894 [895] mit weiteren Nachweisen; ferner Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe vom 29. Mai 1974,VkBl. 1974 S. 363; Entwurf eines Verkehrslärmschutzgesetzes in BT-Drucks. 8/1671 S. 4, 19-20).
  • Drs-Bund, 23.03.1978 - BT-Drs 8/1671
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
    Wesentlich ist insbesondere die Gebietsart (reines Wohngebiet, Mischgebiet, Außenbereich), die die hier fragliche Strecke der Autobahn durchläuft (vgl. hierzu BVerwGE 51, 15 [30 f.]; BGHZ in NJW 1977, 894 [895] mit weiteren Nachweisen; ferner Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe vom 29. Mai 1974,VkBl. 1974 S. 363; Entwurf eines Verkehrslärmschutzgesetzes in BT-Drucks. 8/1671 S. 4, 19-20).
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
    Dabei ist anerkannt, daß das Straßenverkehrsrecht als sachlich begrenztes Ordnungsrecht nicht nur die Abwehr der dem Straßenverkehr selbst drohenden Gefahren betrifft, sondern auch vorwiegend die Abwehr solcher Gefahren umfaßt, die vom Straßenverkehr ausgehen und die Umwelt beeinträchtigen (BVerfGE 40, 371 [381, 382]).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
    Eine nähere Erörterung dessen ist - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deswegen unterblieben, weil daraus Schwierigkeiten jedenfalls für die Praxis nicht zu erwarten waren und auch nicht entstanden sind; in diesem Zusammenhang irrt der Verwaltungsgerichtshof auch insoweit, als er annimmt, das Bundesverwaltungsgericht sei nur mit Fällen befaßt gewesen, in denen die Klagen abgewiesen wurden; eine Klageabweisung war denn auch bereits bei der Entscheidung in BVerwGE 27, 181, mit der sich das Berufungsgericht insbesondere auseinandersetzt, nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens (vgl. weiter z.B. BVerwGE 37, 116).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
    Die in diesem Gesetz nach dem Wort "insbesondere" unter den Buchstaben a) bis f) aufgeführten Einzelermächtigungen, zu denen unter dem Buchstaben d) auch der "Schutz der Nachtruhe" gehört, sind nur Beispiele der ebenfalls in dieser Vorschrift enthaltenen und dort an die Spitze gestellten polizeilichen Generalermächtigung an den Verordnungsgeber, die "zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Wegen oder Plätzen" erforderlichen Maßnahmen über den Straßenverkehr zu erlassen; sie schließen vergleichbare Regelungen des Verordnungsgebers nicht aus (BVerfGE 26, 259 [262, 263]), hindern mithin den Verordnungsgeber nicht, auf diese Generalklausel zurückzugreifen, sofern er nur deren straßenverkehrsrechtlichen Rahmen wahrt.
  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
    Sie vertreten gleichsam die Stelle von Polizeivollzugsbeamten (vgl.Beschluß vom 7. November 1977 - BVerwG 7 B 135.77 - in NJW 1978, 656).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
    Er führt auch im Revisionsverfahren zum Parteiwechsel, da der Freistaat Bayern durch die Revisionseinlegung ausdrücklich in den Prozeß eingetreten ist (vgl., BVerwGE 44, 148 [150]).
  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 71.72

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der gemeindlichen

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Haltverbot nach Zeichen 283, wie andere Verkehrsverbote und -gebote, ein Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1967 - 7 C 18.66 - BVerwGE 27, 181 und vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 ).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Das Haltverbotsschild nach Zeichen 283 zu § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO ist wie jedes andere Verkehrszeichen ein Verwaltungsakt in der Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (vgl. BVerwGE 59, 221 ; 92, 32; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. 1995, § 41 StVO Nr. 247 m.w.N.).

    Dies entspricht der Wirkung vergleichbarer anderer öffentlicher Bekanntmachungen (vgl. etwa § 41 Abs. 5 VwVfG in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Sätze 2 und 3 VwZG und § 74 Abs. 5 VwVfG ) und steht nicht im Widerspruch zur Aussage des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 13. Dezember 1979 (BVerwGE 59, 221 ), wonach ein Verkehrsteilnehmer von dem Verwaltungsakt erst dann betroffen wird, "wenn er sich (erstmalig) der Regelung des Verkehrszeichens gegenübersieht".

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Das Lkw-Überholverbot nach Zeichen 277, das wie andere Verkehrsverbote und -gebote ein Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG ist (stRspr seit den Urteilen vom 9. Juni 1967 - BVerwG 7 C 18.66 - BVerwGE 27, 181 und vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 ), wird gemäß § 43 VwVfG gegenüber demjenigen, für den es bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem es ihm bekannt gegeben wird.

    Es stellt ausdrücklich klar, dass es nicht im Widerspruch zur Aussage des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. Dezember 1979 (a.a.O.) stehe, wonach ein Verkehrsteilnehmer von dem Verwaltungsakt erst dann betroffen werde, "wenn er sich (erstmalig) der Regelung des Verkehrszeichens gegenübersieht".

    Trotz der Funktionsgleichheit und wechselseitigen Vertauschbarkeit einer Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen einerseits und durch Polizeibeamte andererseits unterscheiden sie sich dadurch, dass Verkehrszeichen die örtliche Verkehrssituation regelmäßig dauerhaft regeln (so auch bereits Urteil vom 13. Dezember 1979 a.a.O. S. 225).

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