Rechtsprechung
   VG Cottbus, 16.08.2012 - 7 K 1059/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32214
VG Cottbus, 16.08.2012 - 7 K 1059/09 (https://dejure.org/2012,32214)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.08.2012 - 7 K 1059/09 (https://dejure.org/2012,32214)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. August 2012 - 7 K 1059/09 (https://dejure.org/2012,32214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG Cottbus, 16.08.2012 - 7 K 1059/09
    Nationale Regelungen, die für solche Umstände ein Erlöschen des Urlaubsanspruchs vorsehen, sind mit Blick auf den Vorrang des Europarechts unanwendbar, weil Ihnen Art. 7 Arbeitszeitrichtlinie entgegensteht (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C - 337/10 - Rn. 32, 30 sowie vom 20. Januar 2009 - C - 350/06 - Rn. 56, 52, 49).

    Für die Berechnung der entsprechenden finanziellen Vergütung ist das gewöhnliche Arbeitsentgelt, hier die Bezüge des Klägers, das während der dem bezahlten Jahresurlaub entsprechenden Ruhezeit weiterzuzahlen ist, maßgebend (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C - 350/06 - Rn. 62).

    Bei unterstellter Fortführung des Dienstverhältnisses hätte der Kläger übrigens den in den Jahren 2005-2008 nicht genommenen Urlaub - ungeachtet der aufgrund Art. 7 Arbeitzeitrichtlinie nicht anwendbaren nationalen Verfallregeln - auch noch nach Beendigung seiner Krankschreibung ausüben können (vgl. so sinngemäß EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C - 350/06 - Rn. 49 - ausdrücklich OVG NW, Beschluss vom 21. September 2009 - 6 B 1236/09 - juris).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Cottbus, 16.08.2012 - 7 K 1059/09
    Nationale Regelungen, die für solche Umstände ein Erlöschen des Urlaubsanspruchs vorsehen, sind mit Blick auf den Vorrang des Europarechts unanwendbar, weil Ihnen Art. 7 Arbeitszeitrichtlinie entgegensteht (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C - 337/10 - Rn. 32, 30 sowie vom 20. Januar 2009 - C - 350/06 - Rn. 56, 52, 49).

    Denn eine Beschränkung des Anspruchs auf Abgeltung kommt nur bei solchen Verfallregelungen in Betracht, bei denen der gewährte Übertragungszeitraum die Dauer des Bezugszeitraums deutlich überschreitet (EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C - 337/10 - Rn. 41).

    Insoweit greifen nämlich, da Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie Bestimmungen des Nationalen Rechts nicht entgegensteht, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von 4 Wochen weitere Ansprüche auf bezahlten Urlaub gewähren, ohne dass die Zahlung einer finanziellen Vergütung für den Fall vorgesehen wäre, dass dem Arbeitnehmer die zusätzlichen Ansprüche wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht haben zugute kommen können, weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst leisten konnte (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C - 337/10 - Rn. 37), die nationalen Regelungen über den Verfall von Urlaub gemäß § 1 SUV i. V. m. § 7 EUrlV bzw. über das Fehlen von Regelungen für die finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs insbesondere auch bei Beendigung des Dienstverhältnisses.

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.08.2012 - 7 K 1059/09
    Diese Rechtsprechung betrifft namentlich Ansprüche auf Freizeitausgleich für geleistete Zuvielarbeit (vgl. Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 32/10 - juris) sowie auf Nachzahlung verfassungswidrig zu gering bemessener Alimentation (vgl. etwa Urteile vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - juris, 27. Mai 2010 - 2 C 33.09 - juris und 13. November 2008 - 2 C 16.07 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt insoweit - namentlich bei Nachzahlungen aufgrund verfassungswidrig zu niedriger Alimentation (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2010 - 2 C 33.09 - juris) - eine Antragstellung innerhalb des laufenden Hauhaltsjahres.

  • EuGH, 14.07.2005 - C-52/04

    Personalrat der Feuerwehr Hamburg - Artikel 104 Absatz 3 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus VG Cottbus, 16.08.2012 - 7 K 1059/09
    Allerdings hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften schon mit Beschluss vom 14. Juli 2005 (C-52/04) - auf den er nunmehr auch Bezug nimmt - festgestellt, dass Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391 die dort genannten Dienste (also auch die Streitkräfte) nicht etwa als solche vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausschließt, sondern nur bestimmte spezifische Tätigkeiten bei diesen Diensten (Randnr. 43 und 51 des Beschlusses vom 14. Juli 2005).
  • BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 16.07

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.08.2012 - 7 K 1059/09
    Diese Rechtsprechung betrifft namentlich Ansprüche auf Freizeitausgleich für geleistete Zuvielarbeit (vgl. Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 32/10 - juris) sowie auf Nachzahlung verfassungswidrig zu gering bemessener Alimentation (vgl. etwa Urteile vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - juris, 27. Mai 2010 - 2 C 33.09 - juris und 13. November 2008 - 2 C 16.07 - juris).
  • BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10

    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

    Auszug aus VG Cottbus, 16.08.2012 - 7 K 1059/09
    Diese Rechtsprechung betrifft namentlich Ansprüche auf Freizeitausgleich für geleistete Zuvielarbeit (vgl. Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 32/10 - juris) sowie auf Nachzahlung verfassungswidrig zu gering bemessener Alimentation (vgl. etwa Urteile vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - juris, 27. Mai 2010 - 2 C 33.09 - juris und 13. November 2008 - 2 C 16.07 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2009 - 6 B 1236/09

    Gewährung von Erholungsurlaub bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    Auszug aus VG Cottbus, 16.08.2012 - 7 K 1059/09
    Bei unterstellter Fortführung des Dienstverhältnisses hätte der Kläger übrigens den in den Jahren 2005-2008 nicht genommenen Urlaub - ungeachtet der aufgrund Art. 7 Arbeitzeitrichtlinie nicht anwendbaren nationalen Verfallregeln - auch noch nach Beendigung seiner Krankschreibung ausüben können (vgl. so sinngemäß EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C - 350/06 - Rn. 49 - ausdrücklich OVG NW, Beschluss vom 21. September 2009 - 6 B 1236/09 - juris).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-471/07

    AGIM u.a. - Richtlinie 89/105/EWG - Transparenz der Maßnahmen zur Regelung der

    Auszug aus VG Cottbus, 16.08.2012 - 7 K 1059/09
    Der Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung ergibt sich unmittelbar aus Art. 7 Abs. 2 Arbeitszeitrichtlinie, der den Anspruch inhaltlich unbedingt und hinreichend genau definiert mit der Folge, dass insoweit die Arbeitszeitrichtlinie - unbeschadet dessen, dass sie sich an die Mitgliedsstaaten richtet - unmittelbar Ansprüche der einzelnen Bürger der Mitgliedsstaaten begründet (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C - 471/07 - juris).
  • VG Schleswig, 23.08.2019 - 12 A 157/17

    Rückforderung der überzahlten Bezüge eines Soldaten wegen Entfernung aus dem

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 03.05.2012 - Rs. C - 337/10, Neidel - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.01.2013 - juris Rn. 9 und Beschluss vom 25.01.2018 - 2 B 32/17 - juris Rn. 12) besteht gemäß Art. 7 Abs. 2 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG nur dann ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs von vier Wochen, wenn ein Beamter/Soldat (der Kläger als Soldat fällt auch unter die o.g. Richtlinie, vgl. VG Cottbus, Urteil vom 16.08.2012 - 7 K 1059/09 - juris Rn. 13) krankheitsbedingt vor seiner Entlassung nicht in der Lage war, seinen Urlaub zu nehmen.
  • VG Schleswig, 16.08.2019 - 12 A 157/17

    Rückforderung der überzahlten Bezüge eines Soldaten wegen Entfernung aus dem

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 03.05.2012 - Rs. C - 337/10, Neidel - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.01.2013 - juris Rn. 9 und Beschluss vom 25.01.2018 - 2 B 32/17 - juris Rn. 12) besteht gemäß Art. 7 Abs. 2 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG nur dann ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs von vier Wochen, wenn ein Beamter/Soldat (der Kläger als Soldat fällt auch unter die o.g. Richtlinie, vgl. VG Cottbus, Urteil vom 16.08.2012 - 7 K 1059/09 - juris Rn. 13) krankheitsbedingt vor seiner Entlassung nicht in der Lage war, seinen Urlaub zu nehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht