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   LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11   

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LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11 (https://dejure.org/2012,10906)
LG Köln, Entscheidung vom 20.04.2012 - 7 O 146/11 (https://dejure.org/2012,10906)
LG Köln, Entscheidung vom 20. April 2012 - 7 O 146/11 (https://dejure.org/2012,10906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf Aufwendungsersatz für die Entsorgung von PPK-Verpackungen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag; Bestehen eines Ersatzanspruchs im Rahmen eines auch fremden Geschäfts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KrW-/AbfG § 15 Abs. 1; VerpackV § 6 Abs. 3
    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf Aufwendungsersatz für die Entsorgung von PPK-Verpackungen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag; Bestehen eines Ersatzanspruchs im Rahmen eines auch fremden Geschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für eine ohne vertragliche Beauftragung erfolgte Sammlung und Entsorgung von PPK-Verpackungen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06

    Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des

    Auszug aus LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11
    Insofern bezieht sich die Beklagte auf die Gründe des Urteils des OLG Köln vom 12.06.2007 (Az. 24 U 4/06).

    Die Klägerin ist nicht im öffentlich-rechtlichen Pflichtenkreis der Beklagten tätig geworden, so dass es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche, sondern um eine privatrechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag handelt (so auch BayVGH, Beschluss vom 24.08.2006 - 23 C 06.1986 -, Juris, Rn. 4; OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 22).

    Der Umstand, dass die Klägerin sich zuvor bemüht hatte, mit der Beklagten eine Vereinbarung über die Entsorgung der PPK-Verpackungen zu treffen, zeigt, dass sie auch mit Fremdgeschäftsführungswille gehandelt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 34 ff.).

    Dem Regelungszusammenhang des § 6 Abs. 4 VerpackV lässt sich aber nicht entnehmen, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in diesem Fall die Kosten der Entsorgung zu tragen hätten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 37 ff.).

    Die Klägerin hat zwar nicht im Interesse der Beklagten gehandelt, doch ist der entgegenstehende Wille nach § 679 BGB unbeachtlich, da die Erfüllung der Entsorgungsverpflichtung im öffentlichen Interesse lag (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 49 ff.).

    Die Treuwidrigkeit lag in den Entscheidungen des OLG Köln und des LG Köln nicht darin begründet, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger von dem Systembetreiber verlangte, die Kosten der Entsorgung der PPK-Verpackungen zu übernehmen, sondern in der Berufung auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag, obwohl der Systembetreiber bewusst daran gehindert wurde, seine Entsorgungsverpflichtungen selbst zu erfüllen, sondern dazu gezwungen wurde, die Einrichtungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers mitzubenutzen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 53 ff.; LG Köln, Urteil vom 23.04.2008 - 20 O 377/06 -, Juris, Rn. 34).

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11
    Jedoch schließt der Aufwendungsersatzanspruch anerkanntermaßen auch die übliche Vergütung mit ein, wenn die auftragslose Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers erfolgt, da es hier - anders als beim unentgeltlichen Auftrag - an der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit fehlt (vgl. nur BGHZ 65, 384 (390); BGHZ 143, 9 (16); BGH NJW 1973, 2101, 2102; BGH NJW-RR 1989, 970; BGH NJW-RR 1992, 1435; BGH NJW-RR 2005, 639, 641; BGH NJW-RR 2005, 1426, 1428; BGH NJW 1993, 3196).
  • BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten

    Auszug aus LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11
    Jedoch schließt der Aufwendungsersatzanspruch anerkanntermaßen auch die übliche Vergütung mit ein, wenn die auftragslose Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers erfolgt, da es hier - anders als beim unentgeltlichen Auftrag - an der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit fehlt (vgl. nur BGHZ 65, 384 (390); BGHZ 143, 9 (16); BGH NJW 1973, 2101, 2102; BGH NJW-RR 1989, 970; BGH NJW-RR 1992, 1435; BGH NJW-RR 2005, 639, 641; BGH NJW-RR 2005, 1426, 1428; BGH NJW 1993, 3196).
  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Auszug aus LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11
    Jedoch schließt der Aufwendungsersatzanspruch anerkanntermaßen auch die übliche Vergütung mit ein, wenn die auftragslose Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers erfolgt, da es hier - anders als beim unentgeltlichen Auftrag - an der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit fehlt (vgl. nur BGHZ 65, 384 (390); BGHZ 143, 9 (16); BGH NJW 1973, 2101, 2102; BGH NJW-RR 1989, 970; BGH NJW-RR 1992, 1435; BGH NJW-RR 2005, 639, 641; BGH NJW-RR 2005, 1426, 1428; BGH NJW 1993, 3196).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11
    Jedoch schließt der Aufwendungsersatzanspruch anerkanntermaßen auch die übliche Vergütung mit ein, wenn die auftragslose Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers erfolgt, da es hier - anders als beim unentgeltlichen Auftrag - an der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit fehlt (vgl. nur BGHZ 65, 384 (390); BGHZ 143, 9 (16); BGH NJW 1973, 2101, 2102; BGH NJW-RR 1989, 970; BGH NJW-RR 1992, 1435; BGH NJW-RR 2005, 639, 641; BGH NJW-RR 2005, 1426, 1428; BGH NJW 1993, 3196).
  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04

    Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des

    Auszug aus LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11
    Jedoch schließt der Aufwendungsersatzanspruch anerkanntermaßen auch die übliche Vergütung mit ein, wenn die auftragslose Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers erfolgt, da es hier - anders als beim unentgeltlichen Auftrag - an der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit fehlt (vgl. nur BGHZ 65, 384 (390); BGHZ 143, 9 (16); BGH NJW 1973, 2101, 2102; BGH NJW-RR 1989, 970; BGH NJW-RR 1992, 1435; BGH NJW-RR 2005, 639, 641; BGH NJW-RR 2005, 1426, 1428; BGH NJW 1993, 3196).
  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88

    Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags

    Auszug aus LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11
    Jedoch schließt der Aufwendungsersatzanspruch anerkanntermaßen auch die übliche Vergütung mit ein, wenn die auftragslose Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers erfolgt, da es hier - anders als beim unentgeltlichen Auftrag - an der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit fehlt (vgl. nur BGHZ 65, 384 (390); BGHZ 143, 9 (16); BGH NJW 1973, 2101, 2102; BGH NJW-RR 1989, 970; BGH NJW-RR 1992, 1435; BGH NJW-RR 2005, 639, 641; BGH NJW-RR 2005, 1426, 1428; BGH NJW 1993, 3196).
  • BGH, 11.06.1992 - VII ZR 110/91

    Culpa in contrahendo bei Mißachtung von Kompetenzvorschriften durch

    Auszug aus LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11
    Jedoch schließt der Aufwendungsersatzanspruch anerkanntermaßen auch die übliche Vergütung mit ein, wenn die auftragslose Besorgung eines fremden Geschäfts im Rahmen des Berufs oder des Gewerbes des Geschäftsführers erfolgt, da es hier - anders als beim unentgeltlichen Auftrag - an der Vereinbarung der Unentgeltlichkeit fehlt (vgl. nur BGHZ 65, 384 (390); BGHZ 143, 9 (16); BGH NJW 1973, 2101, 2102; BGH NJW-RR 1989, 970; BGH NJW-RR 1992, 1435; BGH NJW-RR 2005, 639, 641; BGH NJW-RR 2005, 1426, 1428; BGH NJW 1993, 3196).
  • VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09

    Rücknahme von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton - PPK

    Auszug aus LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind auch nicht darauf beschränkt, den öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Mitbenutzung und Zahlung eines angemessenen Entgelts aus § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV geltend zu machen (siehe dazu VG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2010 - 2 K 639/09 -, Juris; OVG NRW, Urteil vom 14.07.2011 - 20 A 2467/08 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - 20 A 2467/08

    Ansprüche auf Abstimmung von Entsorgungssystemen und auf entgeltliche

    Auszug aus LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind auch nicht darauf beschränkt, den öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Mitbenutzung und Zahlung eines angemessenen Entgelts aus § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV geltend zu machen (siehe dazu VG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2010 - 2 K 639/09 -, Juris; OVG NRW, Urteil vom 14.07.2011 - 20 A 2467/08 -, Juris).
  • BGH, 20.09.1973 - VII ZR 176/71
  • VGH Bayern, 24.08.2006 - 23 C 06.1986
  • LG Köln, 23.04.2008 - 20 O 377/06
  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 45.15

    Rechtsweg; Rechtswegbeschwerde; Streitgegenstand; Rechtsfolge; Lebenssachverhalt;

    Ist das Entsorgungsgeschäft der Beklagten mithin privatrechtlicher Natur, trifft dies auch auf die Ausführung der Entsorgungsaufgaben der Beklagten durch die Klägerin zu (vgl. auch VGH München, Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 - juris Rn. 4; LG Köln, Urteil vom 20. April 2012 - 7 O 146/11 - juris).
  • LG Köln, 26.04.2021 - 20 O 493/17
    Dementsprechend ist die Klägerin im Rahmen ihrer Geschäftsführung auch nicht im öffentlich-rechtlichen Pflichtenkreis der Beklagten tätig geworden (LG Köln, Urteil vom 20. April 2012 - 7 O 146/11 -, Rn. 15, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, Rn. 4).

    Trotz ihrer öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht ist hier die Vergleichbarkeit zu einer Berufs- bzw. Gewerbeausübung gegeben, auch vor dem Hintergrund, dass die Klägerin gemäß § 22 Abs. 4 S. 1 VerpackG für die Mitbenutzung ihres Sammelsystems ein angemessenes Entgelt verlangen kann (LG Köln, Urteil vom 20. April 2012 - 7 O 146/11 -, Rn. 25; VG Köln, Urteil vom 02. August 2012 - 13 K 1221/10 -, Rn. 73, juris), sodass die im Rahmen der Altpapierentsorgung tatsächlich angefallenen Kosten auch Aufwendungen im Sinne des § 670 BGB darstellen.

  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 1221/10

    Kostentragungspflicht für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 34 ff.; LG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 7 O 146/11 -, Juris, Rn. 18.
  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 46.15

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für den Anspruch auf Aufwendungsersatz aus

    Ist das Entsorgungsgeschäft der Beklagten mithin privatrechtlicher Natur, trifft dies auch auf die Ausführung der Entsorgungsaufgaben der Beklagten durch die Klägerin zu (vgl. auch VGH München, Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 - juris Rn. 4; LG Köln, Urteil vom 20. April 2012 - 7 O 146/11 - juris).
  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 3234/11

    Ableitung eines Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 34 ff.; LG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 7 O 146/11 -, Juris, Rn. 18.
  • OLG Köln, 29.05.2013 - 26 U 12/12

    Voraussetzungen eines Grundurteils

    Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Beklagten das Grundurteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.4.2012 (7 O 146/11)aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen.
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