Rechtsprechung
OLG Celle, 08.05.2013 - 7 U 18/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 VOB/B; § 15 VOB/B; § 16 VOB/B; § 242 BGB
Berufung des Hauptunternehmers auf fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung des Subunternehmers als nachträglich unzulässige Rechtsausübung; Anspruchsprüfung auf restlichen Werklohn aus Nachunternehmerleistungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung des Hauptunternehmers auf fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung des Subunternehmers als nachträglich unzulässige Rechtsausübung; Anspruchsprüfung auf restlichen Werklohn aus Nachunternehmerleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Treuwidrigkeit der Berufung des Hauptunternehmers auf die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung des Subunternehmers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Feldaufmaßblätter als Nachweis für Stundenlohnarbeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung - und der Grundsatz von Treu und Glauben
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausgeführte Mengen sind bekannt: Nachunternehmer muss bezahlt werden! (IBR 2014, 396)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Stundenlohnarbeiten durch Feldaufmaßblätter prüfbar nachgewiesen! (IBR 2014, 397)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 29.12.2011 - 4 O 274/09
- OLG Celle, 08.05.2013 - 7 U 18/12
- BGH, 25.09.2013 - VII ZR 130/13
Papierfundstellen
- BauR 2014, 1188
- BauR 2014, 1476
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.05.2009 - VII ZR 74/06
Darlegungslast und Beweislast eines Unternehmers für die inhaltliche Richtigkeit …
Auszug aus OLG Celle, 08.05.2013 - 7 U 18/12
Denn beim Stundenlohnvertrag muss der Unternehmer zur Begründung seines Vergütungsanspruchs im Prozess grundsätzlich nur darlegen und ggf. beweisen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind (BGH NZBau 2009, 504, 505).
- OLG Düsseldorf, 02.08.2022 - 22 U 304/21
Darlegung- und Beweislast bei Geltendmachung von abgerechneten Arbeiten nach …
Sie kann sich deshalb nicht gegenüber dem Kläger auf (vermeintlich) fehlende Stundenlohnzettel berufen und die aufgewendete Zeit insgesamt und pauschal bestreiten, wenn sie selbst den von dem Kläger geleisteten Zeitaufwand in Rechnung gestellt hat (siehe auch OLG Celle, Urt. v. 08.05.2013 - 7 U 18/12, BauR 2014, 1476).
Rechtsprechung
OLG Köln, 06.09.2012 - I-7 U 18/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer haftungsausfüllenden Kausalität für den merkantilen Minderwert eines Gebäudes aufgrund einer Unterdimensionierung der Kanalisation
- rechtsportal.de
BGB § 839 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1
Haftungsausfüllende Kausalität hinsichtlich der Unterdimensionierung der Kanalisation - ibr-online
Kanalisation falsch dimensioniert: Haftung für Wertminderung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Haftung der Gemeinde hinsichtlich der Wertminderung eines Hauses wegen behaupteter nicht ausreichender Dimensionierung des Kanals
- tacke-krafft.de (Kurzinformation)
Kein Wertminderungsschaden eines Gebäudes bei unzureichender Dimensionierung der gemeindlichen Abwasserkanalisation
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Zur Haftung bei Abwasserkanälen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kanalisation falsch dimensioniert: Haftet die Gemeinde für Wertminderung eines Gebäudes? (IBR 2012, 736)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 31.01.2012 - 7 O 225/09
- OLG Köln, 06.09.2012 - I-7 U 18/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96
Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von …
Auszug aus OLG Köln, 06.09.2012 - 7 U 18/12
Danach ist die Gemeinde verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Funktionsfähigkeit der Kanalisationsanlage beeinträchtigen oder gefährden könnte, und zum anderen, alle Sicherungsvorkehrungen, und zwar auch bei der Planung, zur Abwehr etwa von der Anlage ausgehender Schäden zu treffen, wobei sich der Umfang der zu beachtenden Vorkehrungen sowohl nach den drohenden Schäden wie auch den Möglichkeiten, die zu ihrer Abwendung zur Verfügung stehen, richtet (Vgl. BGH Urteil vom 27.01.1983 III ZR 70/81 Rdnr.19 sowie BGH Urteil vom 18.02.1999 III ZR 272/96 Rdnr. 12 zitiert nach juris).Insbesondere war in der Entscheidung des BGH vom 18.02.1999 - III ZR 272/96 - Streitgegenstand nicht der merkantile Minderwert.
- BGH, 27.01.1983 - III ZR 70/81
Amtspflichtverletzung - Gemeinde - Kanalisation - Ausbau- und Unterhaltspflichten
Auszug aus OLG Köln, 06.09.2012 - 7 U 18/12
In Betracht kommt allerdings des Weiteren eine verschuldensabhängige Haftung gemäß § 839 BGB Art. 34 GG bzw. gemäß §§ 276, 278 BGB aus einem eventuell zwischen den Parteien bestehenden, auf den Anschluss der Kläger an die gemeindliche Kanalisation beruhenden öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis (BGH Urteil vom 27.01.1983 Urteil vom 27.01.1983 - III ZR 70/81 - zitiert nach juris Rdnr. 11).Danach ist die Gemeinde verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Funktionsfähigkeit der Kanalisationsanlage beeinträchtigen oder gefährden könnte, und zum anderen, alle Sicherungsvorkehrungen, und zwar auch bei der Planung, zur Abwehr etwa von der Anlage ausgehender Schäden zu treffen, wobei sich der Umfang der zu beachtenden Vorkehrungen sowohl nach den drohenden Schäden wie auch den Möglichkeiten, die zu ihrer Abwendung zur Verfügung stehen, richtet (Vgl. BGH Urteil vom 27.01.1983 III ZR 70/81 Rdnr.19 sowie BGH Urteil vom 18.02.1999 III ZR 272/96 Rdnr. 12 zitiert nach juris).
- BGH, 22.01.2009 - III ZR 197/08
Haftungsrechtliche Zuordnung eines dem Bauherrn aufgrund der amtspflichtwidrigen …
Auszug aus OLG Köln, 06.09.2012 - 7 U 18/12
Der Ersatzanspruch hängt dementsprechend davon ab, dass gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden sollte (vgl. nur BGH Urteil vom 22.01.2009 III ZR 197/08 zitiert nach juris Rdnr. 11).