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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09   

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https://dejure.org/2009,21592
OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09 (https://dejure.org/2009,21592)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.11.2009 - 7 U 62/09 (https://dejure.org/2009,21592)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. November 2009 - 7 U 62/09 (https://dejure.org/2009,21592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Vorhalten eines Artikels in Online-Archiv ist rechtswidrig

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09
    Schließlich vermag auch das Argument, die Verpflichtung zur Änderung von Meldungen durch Anonymisierung von in ihr erwähnten Personen würde zu einer "Verfälschung der historischen Wahrheit" führen (z.B. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07), nicht zu überzeugen.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06; Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (Urt. v. 29.4. 2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09
    Dass - wie hier geschehen - Meldungen im Internet dauerhaft abrufbar gehalten werden, die anhand ihres Datums als ältere Meldungen erkennbar sind, rechtfertigt entgegen gelegentlich vertretener Auffassung (KG, Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.; OLG München, Urt. v. 29.4.2008, S. 618 ff., 620) eine andere Sichtweise nicht; denn gerade dann, wenn es um den Schutz der Anonymität eines Betroffenen geht, kann es keinen Unterschied machen, ob seine Identität in einer neuen oder einer älteren Meldung preisgegeben wird.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06; Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (Urt. v. 29.4. 2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09
    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) auch der von der Beklagten hervorgehobene Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die anderen Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06; Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (Urt. v. 29.4. 2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 54/06

    Kriminalberichterstattung in der Presse: Überwachungs- und Löschungspflichten für

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09
    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) auch der von der Beklagten hervorgehobene Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die anderen Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06; Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (Urt. v. 29.4. 2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09
    Dass - wie hier geschehen - Meldungen im Internet dauerhaft abrufbar gehalten werden, die anhand ihres Datums als ältere Meldungen erkennbar sind, rechtfertigt entgegen gelegentlich vertretener Auffassung (KG, Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.; OLG München, Urt. v. 29.4.2008, S. 618 ff., 620) eine andere Sichtweise nicht; denn gerade dann, wenn es um den Schutz der Anonymität eines Betroffenen geht, kann es keinen Unterschied machen, ob seine Identität in einer neuen oder einer älteren Meldung preisgegeben wird.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06; Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (Urt. v. 29.4. 2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 78/09
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09
    Dass Meldungen, die den Namen des Klägers enthielten, auch nach 2005 - sei es nun mit oder ohne Einwilligung des Klägers - noch auf der Internetseite seines Verteidigers abrufbar waren, ändert daran nichts; denn das Anonymitätsinteresse des Klägers hat durch seine Haftentlassung kurzfristig eine ganz erhebliche Verstärkung erfahren (vgl. den Beschl. des Senats v. 28.2. 2007 in der Sache 7 W 13/07 = 7 U 78/09).

    Der jedem Internetnutzer frei zugängliche Teil des Internetauftritts der Beklagten kann bereits nicht als ein "Archiv" im eigentlichen Sinne betrachtet werden, da er sich in den technischen Möglichkeiten seiner Nutzung in seinem Wesen nicht von den anderen Teilen des Internetauftritts, in den Meldungen eingestellt sind, unterscheidet; denn auch eine unter der Rubrik "Archiv" eingestellte Äußerung, die über das Internet jedermann - ggf. gegen Bezahlung - zugänglich ist, ist eine Äußerung, die ebenso verbreitet wird wie jede andere Äußerung auch, so dass, wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschl. v. 28.2. 2007 in der Sache 7 W 13/07 = 7 U 78/09, s. auch Urt. v. 9.10.2007, Az. 7 U 53/07), schon im Grundsatz kein Anlass besteht, auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit ihrer Verbreitung andere Maßstäbe anzuwenden als auf die Verbreitung sonstiger Äußerungen über das Internet (so auch Verweyen / Schulz, Die Rechtsprechung zu den "Onlinearchiven", in: AfP 2008, S. 133 - 139, 139).

  • OLG München, 29.04.2008 - 18 U 5645/07

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Bereithalten eines zu einem früheren

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09
    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06; Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (Urt. v. 29.4. 2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09
    Nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2 BDSG darf aber - auch bei der aus Art. 5 Abs. 1 GG gebotenen erweiternden Auslegung dieses Erlaubnistatbestands - eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte (worunter nach § 3 Abs. 4 Nr. 3 b) BDSG auch das Vorrätighalten zum Abruf fällt) nicht erfolgen, wenn der Übermittlung schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen (s. z.B. BGH; Urt. v. 23.6. 2009, NJW 2009, S. 2888 ff., 2893.).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09
    Damit war eine Konstellation gegeben, wie sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juni 1973 (BVerfGE 35, S. 202 ff.) zugrundegelegen hatte.
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09
    So ergibt sich die Zulässigkeit einer den Betroffenen erkennbar machenden Berichterstattung in vielen Fällen nur daraus, dass aufgrund besonderer, nur aktuell gegebener Umstände das öffentliche Interesse an einer Kenntnis der beteiligten Personen oder sie betreffender Sachverhalte das Interesse dieser Personen an einem Schutz ihrer Persönlichkeit davor überwiegt, zum Gegenstand öffentlicher Erörterungen oder Betrachtung gemacht zu werden (BVerfG, Beschl. v. 13.6. 2006, NJW 2006, S. 2835 f., 2835); für einzelne Bereiche wird dies in gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck gebracht, wie z.B. in § 23 Abs. 2 Nr. 1 KUG (betreffend das Bildnisrecht, s. dazu z.B. BGH, Urt. v. 6.3. 2007, GRUR 2007, S. 527 ff., 528) oder § 11 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 14 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (betreffend den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten), und auch das Urheberrecht kennt in § 50 UrhG eine entsprechende Regelung für die Veröffentlichung geschützter Werke im Sinne von § 2 UrhG.
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

  • BVerfG, 28.04.1997 - 1 BvR 765/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des "Stern"

  • OLG Hamburg, 09.10.2007 - 7 U 53/07

    Diskriminierender Spitzname in Pressearchiven

  • RG, 10.10.1887 - C. 4/87

    Zur Bestimmung des Begriffes der "Verbreitung durch Schriften". 2. Erfordert der

  • RG, 13.01.1927 - IV 489/26

    Auskunftei.

  • VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164

    Eine kommunale Wählervereinigung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins,

    Deren Daten sind für den Kern der Berichterstattung des Klägers ein nicht erhebliches Detail, das problemlos weggelassen werden kann, ohne die Darstellung zu verfälschen (vgl. OLG Hamburg, U.v. 17.11.2009 - 7 U 62/09 - BeckRS 2011, 05452).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 23.03.2010 - 7 U 62/09   

Zitiervorschläge
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OLG Braunschweig, 23.03.2010 - 7 U 62/09 (https://dejure.org/2010,35999)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23.03.2010 - 7 U 62/09 (https://dejure.org/2010,35999)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23. März 2010 - 7 U 62/09 (https://dejure.org/2010,35999)
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