Rechtsprechung
   BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2229
BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90 (https://dejure.org/1990,2229)
BAG, Entscheidung vom 04.12.1991 - 7 AZR 307/90 (https://dejure.org/1990,2229)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 1991 - 7 AZR 307/90 (https://dejure.org/1990,2229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung zukünftiger Befristungen im Prozessvergleich - Rechtfertigung einer Befristung eines Arbeitsvertrages durch einen sachlichen Grund - Eingeschränkten Nachprüfung hinsichtlich der Würdigung eines sachlichen Befristungsgrundes in der Revisionsinstanz - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 622
    Befristeter Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BGHZ 22, 43, 48; 68, 331, 332; BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht).

    Eine Feststellungsklage muß sich aber nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im Ganzen erstrecken, sie kann vielmehr auch lediglich bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen aus dem Rechtsverhältnis oder den Umfang einer Leistungspflicht betreffen (BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht).

  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90
    Eine nachprüfbare Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 1 der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steigen mit zunehmender Dauer der Beschäftigung auch die Anforderungen an den Grund der Befristung (BAGE 44, 70 [BAG 21.06.1983 - 7 AZR 295/81] = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Senatsurteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule; Senatsurteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 397/88 -, n.v.).

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90
    Zwar ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Senats (BAGE 50, 298, 307 = AP Nr. 100 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 51, 319, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84] = AP Nr. 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I der Gründe) bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre Rechtswirksamkeit hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.

    Das Landesarbeitsgericht hat seiner Würdigung zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge zugrunde gelegt (BAG - Großer Senat - Beschluß vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 41, 110 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 51, 319 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84] = AP Nr. 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 614/86

    Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages mit einer Mentorin der

    Auszug aus BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90
    Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß diese vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze auch auf Teilzeitarbeitsverhältnisse der hier vorliegenden Art Anwendung finden (BAGE 37, 305, 313 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 2 der Gründe; BAGE 56, 241, 248 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 2 der Gründe).

    So hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Oktober 1987 (BAGE 56, 241 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Hochschule) ausgeführt, daß ein nicht oder nur schwer voraussehbarer quantitativer Bedarf an bestimmten Arbeitskräften für sich allein keinen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages darstellt.

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BGHZ 22, 43, 48; 68, 331, 332; BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90
    Auch unter Berücksichtigung der Subsidiarität der Feststellungsklage bestehen vorliegend gegen ihre Erhebung keine Bedenken, weil ein für den Kläger obsiegendes Urteil geeignet ist, hinsichtlich aller unmittelbar vom Umfang der geschuldeten Arbeitspflicht abhängenden arbeits- und sozialrechtlichen Folgen Rechtsklarheit zu bringen (BAGE 47, 314 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969).
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BGHZ 22, 43, 48; 68, 331, 332; BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90
    Das Landesarbeitsgericht hat seiner Würdigung zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge zugrunde gelegt (BAG - Großer Senat - Beschluß vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 41, 110 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 51, 319 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84] = AP Nr. 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90
    Verwirken kann insbesondere auch die Befugnis, sich auf das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses zu berufen (Senatsurteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag m.w.N.; BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90
    Zwar ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Senats (BAGE 50, 298, 307 = AP Nr. 100 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 51, 319, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84] = AP Nr. 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I der Gründe) bei mehreren aneinandergereihten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre Rechtswirksamkeit hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87

    Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84

    Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben

  • BAG, 03.08.1961 - 2 AZR 117/60

    Prozeßbeendender Vergleich über befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 435/82

    Arbeitsverhältnis: Sachgründe bei einer vergleichsweisen Befristung

  • BAG, 21.06.1983 - 7 AZR 295/81

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 04.03.1980 - 6 AZR 323/78

    Sachliche Berechtigung einer Befristung aus einem vereinbarten Vergleich

  • BAG, 06.04.1977 - 4 AZR 721/75

    Wirksamkeit der Kündigung eines Schwerbehinderten - Dauer der

  • BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 397/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung -Hochschulbereich - Drittmittelfinanzierung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht