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   LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 7 Ta 265/07   

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https://dejure.org/2007,18159
LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 7 Ta 265/07 (https://dejure.org/2007,18159)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.12.2007 - 7 Ta 265/07 (https://dejure.org/2007,18159)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 7 Ta 265/07 (https://dejure.org/2007,18159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitteilung über die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 124 Nr. 2; ; ZPO § 124 Nr. 2 2. Alt.; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ArbGG § 78 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2 § 124 Nr. 2 Alt. 2
    Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Änderungserklärung infolge Unerreichbarkeit des Antragstellers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - 1 Ta 142/09

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe

    Dass der Kläger derzeit für seinen Prozessbevollmächtigten nicht erreichbar ist, bildet einen Umstand in die Risiko-Sphäre des Klägers und entbindet ihn nicht von der Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.12.2007 - 7 Ta 265/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2008 - 8 Ta 204/08

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung bei fehlender Erreichbarkeit der

    Der Beklagte ist - wie das Arbeitsgericht ermittelt hat - derzeit noch unter seiner früheren Anschrift gemeldet und hätte dafür Sorge tragen müssen, dass Kontakt mit ihm aufgenommen werden kann (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 06.12.2007 - 7 Ta 265/07 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 1 Ta 196/12

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Sie hätte dafür Sorge tragen müssen, dass Kontakt mit ihr aufgenommen werden kann (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 06.12.2007 - 7 Ta 265/07).
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