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LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 7 Ta 265/07 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 7 Ta 265/07 (https://dejure.org/2007,18159)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitteilung über die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
- Judicialis
ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 124 Nr. 2; ; ZPO § 124 Nr. 2 2. Alt.; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ArbGG § 78 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2 § 124 Nr. 2 Alt. 2
Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Änderungserklärung infolge Unerreichbarkeit des Antragstellers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 07.08.2007 - 1 Ca 713/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 7 Ta 265/07
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - 1 Ta 142/09
Aufhebung von Prozesskostenhilfe
Dass der Kläger derzeit für seinen Prozessbevollmächtigten nicht erreichbar ist, bildet einen Umstand in die Risiko-Sphäre des Klägers und entbindet ihn nicht von der Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.12.2007 - 7 Ta 265/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2008 - 8 Ta 204/08
Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung bei fehlender Erreichbarkeit der …
Der Beklagte ist - wie das Arbeitsgericht ermittelt hat - derzeit noch unter seiner früheren Anschrift gemeldet und hätte dafür Sorge tragen müssen, dass Kontakt mit ihm aufgenommen werden kann (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 06.12.2007 - 7 Ta 265/07 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2012 - 1 Ta 196/12
Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Sie hätte dafür Sorge tragen müssen, dass Kontakt mit ihr aufgenommen werden kann (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 06.12.2007 - 7 Ta 265/07).