Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2044
OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13 (https://dejure.org/2013,2044)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2013 - 7 W 5/13 (https://dejure.org/2013,2044)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 7 W 5/13 (https://dejure.org/2013,2044)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer persönlichen Nachricht im Internet

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die private Faceook-Nachricht (eines Adeligen mit zahlreichen Rechtschreibfehlern zur Herleitung seines Adelstitels) darf nicht ohne Weiteres bei Facebook veröffentlicht werden

  • IWW
  • aufrecht.de

    Persönliche Nachrichten dürfen nicht auf Facebook gepostet werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines persönlich an einen bestimmten Empfänger gerichteten Schreibens im sozialen Netzwerk im Internet

  • kanzlei.biz

    Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten ohne Zustimmung des Verfassers rechtswidrig

  • rechtsanwaltmoebius.de PDF

    Veröffentlichung privater Nachricht auf Facebook unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines persönlich an einen bestimmten Empfänger gerichteten Schreibens im sozialen Netzwerk im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Private Nachrichten müssen privat bleiben

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht ohne Zustimmung des Absenders veröffentlicht werden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige Veröffentlichung privater Facebook-Nachricht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zustimmungslose Veröffentlichung privater Nachrichten grundsätzlich unzulässig

  • blogspot.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung persönlicher Nachrichten auf Facebook verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Facebook-Nachrichten

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Keine Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Facebook-Nachrichten für alle?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung privater Nachrichten bei Facebook

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von privaten Facebook-Nachrichten unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Illegales Posten privater Facebook Nachricht in öffentlicher Facebook-Gruppe, Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Private Nachrichten bei Facebook veröffentlicht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten verboten!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichen von privaten Facebook-Nachrichten verboten

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichen von privaten Facebook-Nachrichten verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer E-Mails auf Netzwerken veröffentlicht, verletzt Persönlichkeitsrechte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Nachrichten bei Facebook veröffentlicht - was nun?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichung persönlicher Nachrichten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Veröffentlichung von Privatnachrichten durch den Empfänger als Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unberechtigte Veröffentlichung von privaten Facebook-Nachrichten unzulässig - Persönlichkeitsrecht begründet Unterlassungsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 674
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13
    Dieses ist z.B. in einem Fall angenommen worden, in dem ein Brief in amtlicher Funktion geschrieben und an einem Amtsinhaber mit dem Ziel gerichtet worden war, rechtliche Schritte einzuleiten, und der Inhalt des Briefes von öffentlichem Interesse war (vgl. BVerfG NJW 1991, 2339 - Chefarztbriefe).
  • LG Hamburg, 07.01.2013 - 324 O 684/12

    Veröffentlichung privater Nachricht auf Facebook zulässig

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 20. Januar 2013 wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 7. Januar 2013 - 324 O 684/12 - abgeändert.
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13
    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 25. Mai 1954 (BGHZ 13, 334 - 341) ausgeführt hat, ist jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers, woraus folgt, dass ihm grundsätzlich allein die Befugnis zusteht, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 118/18

    Wann bin ich durch einen Pressebericht überhaupt erkennbar/identifizierbar

    Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 = NJW 1954, 1404 - Leserbrief; KG Berlin, ZUM 2011, 570 Rn. 4 - juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 04.02.2013, Az.: 7 W 5/13 = BeckRS 2013, 16320).
  • OLG Köln, 22.02.2022 - 15 U 173/21
    Auch im Hinblick auf die Betonung der Rechtschreibfehler liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin in Form einer Bloßstellung (vgl. dazu OLG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2013 - 7 W 5/13, juris) nicht vor, da die Rechtschreibfehler angesichts ihres Alters sowie ihrer Situation völlig normal sind und sie damit aus Sicht des Rezipienten nicht dazu dienen sollten, sie lächerlich zu machen oder herab zu würdigen.
  • OLG Köln, 17.03.2022 - 15 U 173/21
    Auch im Hinblick auf die Betonung der Rechtschreibfehler liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin in Form einer Bloßstellung (vgl. dazu OLG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2013 - 7 W 5/13, juris) nicht vor, da die Rechtschreibfehler angesichts ihres Alters sowie ihrer Situation völlig normal sind und sie damit aus Sicht des Rezipienten nicht dazu dienen sollten, sie lächerlich zu machen oder herab zu würdigen.
  • LG Köln, 14.09.2022 - 28 O 446/21
    Die Wiedergabe der hochnotpeinlichen Inhalte in zudem hier trotz allem Informationsinteresse ersichtlich doch eher reißerischer Manier ist daher besonders zur Bloßstellung geeignet (zu diesem Aspekt auch bei Rechtschreibfehlern etwa OLG Hamburg v. 04.02.2013 - 7 W 5/13, CR 2013, 601), was nach Auffassung des Senats dann im konkreten Fall insgesamt (knapp) den Ausschlag zugunsten des Verfügungsklägers gegeben hat.
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