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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - 7 A 2432/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26635
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - 7 A 2432/15 (https://dejure.org/2017,26635)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.07.2017 - 7 A 2432/15 (https://dejure.org/2017,26635)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 7 A 2432/15 (https://dejure.org/2017,26635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage gegen eine baurechtliche Genehmigung für die Erweiterung eines Bürgerzentrums; Zulassung einer Vergnügungsstätte mit der Genehmigung; Bauaufsichtliches Einschreiten gegen den nächtlichen Betrieb des Bürgerzentrums; Planungsrechtliches Gebot der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarklage gegen eine baurechtliche Genehmigung für die Erweiterung eines Bürgerzentrums; Zulassung einer Vergnügungsstätte mit der Genehmigung; Bauaufsichtliches Einschreiten gegen den nächtlichen Betrieb des Bürgerzentrums; Planungsrechtliches Gebot der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgerzentrum = Vergnügungsstätte!?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgerzentrum = Vergnügungsstätte? (IBR 2017, 702)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 11 K 6229/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - 7 A 2432/15

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1661
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 7 D 43/14

    Bürgerzentrum und Jugendzentrum als Fläche für Gemeinbedarf i.R.d. Festsetzung …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - 7 A 2432/15
    Den am 30.4.2013 bekannt gemachten Bebauungsplan zur 1. Änderung dieses Bebauungsplans hat der Senat mit rechtskräftigen Urteilen vom 9.6.2016 - 7 D 39/14.NE - und - 7 D 43/14.NE - für unwirksam erklärt.

    Rn. 76 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten auch zu den abgeschlossenen Verfahren 7 A 2433/15 (Klage eines weiteren Nachbarn gegen die Baugenehmigung), 7 A 2499/15 (Antrag des weiteren Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten) sowie der abgeschlossenen Normenkontrollverfahren 7 D 39/14.NE und 7 D 43/14.NE und der zu den Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge.

    Es liegen schon keine wirksamen Bebauungspläne vor, die das Vorhaben erfassen: Der Ursprungsplan Nr. aus dem Jahr 1996 leidet an dem gleichen Bestimmtheitsmangel wie der Plan zur 1. Änderung, der Gegenstand des durch die Kläger erstrittenen Normenkontrollurteils vom 9.6.2016 - 7 D 43/14.NE war.

    Dies ergibt sich aus den vorliegenden Karten und Luftbildern sowie dem Eindruck, den der Berichterstatter des Senats bei der Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen der genannten Normenkontrollverfahren 7 D 39/14.NE und 7 D 43/14.NE gewonnen und den Senatsmitgliedern in der Beratung vermittelt hat.

    Eines solchen Zuschlags bedurfte es aus den vom Senat in dem den Klägern bekannten Urteil vom 9.6.2015 - 7 D 43/14.NE - ausgeführten Gründen nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 2434/15 (anhängig)
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - 7 A 2432/15
    Rn. 2 Die Kläger wenden sich in den vom Senat zum Aktenzeichen 7 A 2432/15 verbundenen Verfahren gegen die baurechtliche Genehmigung für die Erweiterung eines Bürgerzentrums mit Festsaal, die die Beklagte dem Beigeladenen erteilt hat (zuvor 7 A 2434/15) und begehren ferner die Verpflichtung der Beklagten zu bauaufsichtlichem Einschreiten gegen den nächtlichen Betrieb des Bürgerzentrums (7 A 2432/15).

    Nach der von der Beklagten im Verfahren 7 A 2434/15 als Anl. B3 zu ihrem Schriftsatz vom 4.7.2017 vorgelegten Aufstellung überschreitet lediglich der Raumausstattungsbetrieb P. N.---weg Nr. 21 den Rahmen eines reinen Wohngebiets.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten, die diese erstmals in der Erwiderung vom 20.10.2016 im Verfahren 7 A 2434/15 vertreten hat, und die sämtlichen vorliegenden gutachtlichen Annahmen widerspricht, ist eine Zwischenwertbildung mit einem daraus resultierenden Wert von 45 dB (A), der einem Mischgebietswert (vgl. Nr. 6.1 Buchst. c) TA Lärm) entspräche, und der nach der Systematik der TA Lärm maximal denkbare Zwischenwert wäre (vgl. Nr. 6.7 Abs. 1 Satz 2 TA Lärm), danach vorliegend nicht gerechtfertigt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 7 D 39/14

    Ermittlung und Abwägung der Lärmschutzbelange durch den Betrieb des …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - 7 A 2432/15
    Den am 30.4.2013 bekannt gemachten Bebauungsplan zur 1. Änderung dieses Bebauungsplans hat der Senat mit rechtskräftigen Urteilen vom 9.6.2016 - 7 D 39/14.NE - und - 7 D 43/14.NE - für unwirksam erklärt.

    Rn. 76 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten auch zu den abgeschlossenen Verfahren 7 A 2433/15 (Klage eines weiteren Nachbarn gegen die Baugenehmigung), 7 A 2499/15 (Antrag des weiteren Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten) sowie der abgeschlossenen Normenkontrollverfahren 7 D 39/14.NE und 7 D 43/14.NE und der zu den Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge.

    Dies ergibt sich aus den vorliegenden Karten und Luftbildern sowie dem Eindruck, den der Berichterstatter des Senats bei der Besichtigung der Örtlichkeit im Rahmen der genannten Normenkontrollverfahren 7 D 39/14.NE und 7 D 43/14.NE gewonnen und den Senatsmitgliedern in der Beratung vermittelt hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 4 A 2588/14

    Nachbarklage gegen eine Gaststättenerlaubnis zur Erweiterung der Schank- und …

    Rn. 204 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23.11.2016 - 15 CS 16.1688 -, juris, Rn. 29; OVG NRW, Urteil vom 5.7.2017 - 7 A 2432/15 -, BauR 2017, 1661 = juris, Rn. 85 ff.; a. A. Hansmann, in: Landmann/ Rohmer, Umweltrecht, Bd. 4, Stand der Kommentierung: Dezember 2006, Nr. 7 TA Lärm Rn. 55.
  • VG Hamburg, 29.09.2021 - 7 K 680/18

    Teilweise erfolgreiche Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen …

    zur Wehr zu setzen (…OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 1.2.2019, 1 MB 1/19, juris Rn. 6;… VGH Bayern, Beschl. v. 23.1.2018, 15 CS 17.2575, juris Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 5.7.2017, 7 A 2432/15, juris Rn. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2019 - 3 S 2350/15

    Emissionskontingent im Industriegebiet

    Das steht in Übereinstimmung mit der Regelung in Nr. 7.4 TA Lärm, da zu den von dieser Regelung erfassten "Geräuschen des An- und Abfahrtsverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen" auch die von einem öffentlichen Parkplatz ausgehenden Lärmimmissionen gehören, die einem Vorhaben deshalb nicht unmittelbar, sondern nur in eingeschränkter Form zuzurechnen sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 5.7.2017 - 7 A 2432/15 - BauR 2017, 1661; BayVGH, Beschl. v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris).
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