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| VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23 HAL |
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- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 28 Abs 1 VwVfG
Aufhebung einzelner Nebenbestimmungen einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zur Veranstaltung von virtuellem Automatenspielen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (39)
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2025 - 3 M 56/25
Sportwetten; Nebenbestimmungen zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis; …
Auszug aus VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23
Ein derartiges Anhörungserfordernis ist erst recht bei Vornahme der insoweit gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung dieser Regelung geboten, weil hierfür für eine Anhörungspflicht lediglich die Beeinträchtigung spürbarer Beeinträchtigungen der Interessen des Adressaten erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-276/16 - juris; Fortführung der Rechtsprechung des VG Halle bspw. in dem Urteil vom 19.02.2025 - 7 A 141/23 HAL - juris; entgegen OVG LSA im Beschluss vom 23. Juli 2025 - 3 M 56/25 - juris).Rn. 130 Zur Weiteren Begründung verweist die Beklagte zur mangelnden Erforderlichkeit einer Anhörung insbesondere auf die Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 29. April 2025 (6 A 10957/24.OVG) und die Entscheidung des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Juli 2025 ( 3 M 56/25 - juris).
Das Gericht hält insoweit auch nach nochmaliger Prüfung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OVG LSA (Beschluss vom 23. Juli 2025 - 3 M 56/25 - juris) an der bestehenden Rechtsprechung der erkennenden Kammer fest (vgl. zuletzt Urteil vom 29. Oktober 2025 - 7 A 346/23 HAL).
Dies gilt entgegen der Auffassung der Beklagten (unter Berufung auf die Entscheidung des OVG LSA, Beschluss vom 23. Juli 2025 - 3 M 56/25 - juris) auch dann, wenn sie - wie hier - gleichzeitig mit einem begünstigenden Verwaltungsakt verbunden werden (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 21. Februar 2017 - 4 L 101/17.NW; VG Braunschweig, Urteil vom 20. Dezember 2022 - 2 A 290/19; jeweils juris).
Die Auffassung des OVG LSA (Beschluss vom 23. Juli 2025 - 3 M 56/25 - juris), wonach hiermit nicht zum Ausdruck kommt, dass auch unmittelbar mit der Begünstigung verbundene Einschränkungen als nachteilige Veränderungen der Rechtsposition und damit als Eingriff anzusehen sein sollen, führt zu keinem anderen Ergebnis.
Die vom OVG LSA in seiner Entscheidung vom 23. Juli 2025 (a.a.O.) genannten Anwendungsbereiche, welche für § 28 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG bei Ablehnung eines Anhörungserfordernisses bei gleichzeitigem Erlass von Erlaubnis und Nebenbestimmungen verbleiben würden, erscheinen nicht ausreichend, um dieser Regelung einen erheblichen Anwendungsbereich zukommen zu lassen und diese nicht leer laufen zu lassen.
Rn. 167 Der von der Beklagten vertretenen Auffassung (unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 14 S 2085/93 - juris und OVG LSA, Beschluss vom 23. Juli 2025, a.a.O.), wonach es bei Fällen, bei denen eine Nebenbestimmung nicht nachträglich erlassen, sondern unmittelbar mit dem begünstigenden Verwaltungsakt verbunden wird, denkbar sei, einen Eingriff in Rechte eines Beteiligten i. S. d. § 28 Abs. 1 Satz 1 VwVfG abzulehnen, folgt die Kammer nicht.
Rn. 169 Auf die von der Klägerin begehrte glücksspielrechtliche Erlaubnis bestand zum Zeitpunkt der Erteilung des streitgegenständlichen Erlaubnisbescheides ein Rechtsanspruch, weil bei dem hier unstreitigen Vorliegen der Voraussetzungen für die Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen im Internet und im terrestrischen Bereich zur Überzeugung der Kammer ein Genehmigungsanspruch bestand (so auch: OVG LSA…, Beschluss vom 9. Dezember 2024 - 3 M 169/24 - juris, Rn. 41 ; offengelassen, aber dazu tendierend: OVG LSA, Beschluss vom 23. Juli 2025 - 3 M 56/25 - juris).
Rn. 172 Die Kammer hält auch angesichts der Entscheidung des OVG LSA vom 23. Juli 2025 (a.a.O.) an ihrer Rechtsauffassung fest, dass es einen nicht auflösbaren Wertungswiderspruch darstellt, wenn Konstellationen, in denen die Begünstigung zugleich mit einer Nebenbestimmung verbunden wird und Fälle, in denen zunächst die Begünstigung gewährt und wenig später der Erlass von Nebenbestimmungen erfolgt, anders behandelt werden.
Soweit das OVG LSA in seinem Beschluss vom 23. Juli 2025 (a.a.O.) ausführt, dass es sich bei den streitgegenständlichen Nebenbestimmungen nicht um spürbare Beeinträchtigungen gehandelt habe, weil bei einer Gesamtbetrachtung die Begünstigung durch die Erlaubnis überwiege, folgt die Kammer dieser Auffassung nicht.
Rn. 180 Insoweit ist zudem zu beachten, dass eine ausreichende Verteidigung der Klägerin in Gestalt des sachdienlichen Vortrages ihres Standpunktes auch nicht allein durch deren Antragstellung und die hierfür erforderliche Einreichung von umfangreichen Unterlagen möglich war (so aber: OVG LSA, Beschluss vom 23. Juli 2025, a.a.O).
Selbst wenn man, wie das OVG LSA in seinem Beschluss vom 23. Juli 2025 (a.a.O.) davon ausgeht, dass es der Klägerin möglich gewesen wäre, hinsichtlich der Werberegulierungen und der Boni und Rabatte bereits umfangreich im Erlaubnisverfahren vortragen zu können, war ihr der Umfang der Regulierungen gleichwohl nicht bekannt.
- BVerwG, 06.11.2019 - 8 C 14.18
Streit um die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu einer …
Auszug aus VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23
Rn. 139 Die isolierte Anfechtung von belastenden Nebenbestimmungen gemäß § 42 Abs. 1 VwGO ist grundsätzlich statthaft (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 - juris, vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris; Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris).Bei Lotterien mit geringem Gefährdungspotential hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, dass Merkmale, die nicht gemäß § 17 GlüStV 2021 "insbesondere" in der Erlaubnis festzulegen sind, nicht den Gegenstand der Erlaubnis selbst bilden, also isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen sind (BVerwG, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris).
In solchen Fällen ist eine isolierte Anfechtbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausgeschlossen (so speziell zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis: BVerwG, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris).
Unerheblich ist dagegen entgegen der o. g. und von der Beklagten zitierten Rechtsprechung, ob der verbleibende Verwaltungsakt für sich genommen rechtmäßig ist (vgl. Antwortbeschluss des 8. Senats des BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 8 AV 1.22 - juris unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris).
Ob und in welchem Umfang ein mit der Klage angegriffener Verwaltungsakt aufgehoben werden kann, richtet sich nach dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 14/23
Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum virtuelle …
Auszug aus VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23
Denn es ist nicht offenkundig, dass die Aufhebung einzelner Bestimmungen rückwirkend zu einem Ermessensdefizit und damit zur Rechtswidrigkeit der Erlaubnis als Hauptverwaltungsakt führt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris).Dagegen wurden etwa Anzeigepflicht bzw. Zustimmungsvorbehalt bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Zustimmungsvorbehalt bei Produktänderungen, Regelungen zur Einschaltung zuverlässiger Dritter, Anzeigepflicht bzw. Erlaubnisvorbehalt bei Änderungen der Rechtsform der Spielervermittlerin oder beauftragten Dritten, Vorgabe einer geschlossenen Benutzergruppe, Berichtspflichten, Vorgaben eines Technikstandards zur Datensicherheit, Verpflichtung, ggf. beauftragten Dritten die dem Beklagten zustehenden Rechte zu gewähren und Auflagenvorbehalt (…HambOVG, a.a.O. juris), Regelungen zum Spieler-Monitoring, zur individuellen Limiterhöhung und zur Identifizierung von Bestandskunden (VG Darmstadt, Beschluss vom 22. Dezember 2021 - 3 L 675/21.DA) sowie Regelungen zur Werbung und zur Registrierungspflicht (OVG LSA, bspw. Beschluss vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris) als isoliert anfechtbare Nebenbestimmungen angesehen.
Die hier angefochtenen Bestimmungen zur Werbung sind als isoliert anfechtbare Nebenbestimmung zu bewerten (vgl. OVG LSA - Beschluss vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 ).
Rn. 147 Die isolierte Anfechtbarkeit der streitgegenständlichen Nebenbestimmungen ist nach der Rechtsprechung des OVG LSA (Beschluss vom 15. Juni 2023 - 3 M 14/23 - juris) und entgegen den Ausführungen der Beklagten in Parallelverfahren auch nicht ausgeschlossen, weil es offenkundig sei, dass die Aufhebung der Bestimmungen rückwirkend zu einem Ermessensdefizit und damit zur Rechtswidrigkeit der Erlaubnis als Hauptverwaltungsakt führen würde (vgl. VG Berlin, Urteil vom 19. März 2015 - 23 K 261.13; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2016 - 3 K 5661/14; jeweils juris).
- BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren
Auszug aus VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23
Ein Verwaltungsakt der "Eingriffsverwaltung" liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 - juris) immer dann vor, wenn der zu erlassende Verwaltungsakt in die bisherige Rechtsstellung des Beteiligten eingreift.Ein Eingriff im Sinne von § 28 Abs. 1 VwVfG liegt insbesondere dann vor, wenn durch den Verwaltungsakt ein früherer, den Beteiligten begünstigender Verwaltungsakt für nichtig erklärt, zurückgenommen oder widerrufen oder sonst zum Nachteil des Beteiligten verändert wird (s. zu diesem Absatz BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 - juris).
Eine Umwandlung des status quo in einen status quo minus (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982, a. a. O.) könnte dann nicht gegeben sein.
- BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 4.20
Nebenbestimmungen von Verwaltungsakten: Rechtsprechungsänderung zur isolierten …
Auszug aus VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23
Dabei geht es um die Teilbarkeit von Nebenbestimmung und Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 70.80 - juris; Anfragebeschluss des 4. Senats vom 29. März 2022 - 4 C 4.20 - juris).Rn. 198 Die angegriffenen rechtswidrigen Nebenbestimmungen können hier auch isoliert aufgehoben werden, weil der übrige Verwaltungsakt entgegen der Auffassung der Beklagten ohne diese sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 29. März 2022 - 4 C 4.20 - juris m. w. N.).
Rn. 200 Dagegen kommt es nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. BVerwG, Beschluss vom 29. März 2022 - 4 C 4/20 - juris und den hiermit übereinstimmenden Antwortbeschluss des 8. Senates vom 12. Oktober 2022 - 8 AV 1.22 - juris) nicht darauf an, ob der verbleibende Verwaltungsakt über die in Zusammenhang mit der Nebenbestimmung stehenden rechtlichen Anforderungen hinaus in jeder Hinsicht rechtmäßig ist oder ein Anspruch auf seinen Erlass besteht.
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 6/23
Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Beschränkungen; Inhalts- oder Nebenbestimmungen; …
Auszug aus VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23
Rn. 142 Bei der Beschränkung in B. 8. (Einzahlungslimit bei Registrierung) handelt es sich unter Berücksichtigung des zuvor dargestellten Maßstabes um eine isoliert anfechtbare Nebenbestimmung in Gestalt einer Auflage (vgl. hierzu OVG LSA vom 24. April 2023 a. a. O.).Hier handelt sich es sich lediglich um die Festlegung einer Modalität zu der Auflage, ein anbieterbezogenes Einzahlungslimit anzubieten (vgl. OVG LSA vom 24. April 2023 a. a. O.).
Rn. 205 Aus den Erwägungen der Beklagten, dass die Nebenbestimmungen jeweils zwingende Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags regeln, lässt sich ebenfalls nicht ableiten, zwischen der Erlaubnis und den angefochtenen Nebenbestimmungen bestehe ein so enger Zusammenhang, dass die Erlaubnis ohne die Nebenbestimmungen rechtmäßigerweise nicht fortbestehen könne (vgl. hierzu bezogen auf den Maßstab der Offenkundigkeit OVG LSA, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 6/23 - juris).
- BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zu unzulässig gewordener Klage; Glücksspiel; …
Auszug aus VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23
Rn. 139 Die isolierte Anfechtung von belastenden Nebenbestimmungen gemäß § 42 Abs. 1 VwGO ist grundsätzlich statthaft (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1995 - 1 B 23.95 - juris, vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris; Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris).Dies ist eine Frage der Begründetheit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit der Nebenbestimmung offenkundig von vornherein ausscheidet (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - juris Rn. 25; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10/18 - juris).
In solchen Fällen ist eine isolierte Anfechtbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausgeschlossen (so speziell zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis: BVerwG, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10.18 - juris).
- BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14
Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines …
Auszug aus VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23
Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren erfüllen die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG nicht (BVerwG, Beschluss v. 18. April 2017 - 9 B 54.16 - juris; Urteile vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 - juris, und vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - juris).Für eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung genügt es nicht, die einmal getroffene Sachentscheidung lediglich zu verteidigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 - juris m. w. N.).
- BVerwG, 12.10.2022 - 8 AV 1.22
Antwortbeschluss auf Anfrage des 4. Revisionssenats zur isolierten Aufhebbarkeit …
Auszug aus VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23
Unerheblich ist dagegen entgegen der o. g. und von der Beklagten zitierten Rechtsprechung, ob der verbleibende Verwaltungsakt für sich genommen rechtmäßig ist (vgl. Antwortbeschluss des 8. Senats des BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 8 AV 1.22 - juris unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - juris).Rn. 200 Dagegen kommt es nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. BVerwG, Beschluss vom 29. März 2022 - 4 C 4/20 - juris und den hiermit übereinstimmenden Antwortbeschluss des 8. Senates vom 12. Oktober 2022 - 8 AV 1.22 - juris) nicht darauf an, ob der verbleibende Verwaltungsakt über die in Zusammenhang mit der Nebenbestimmung stehenden rechtlichen Anforderungen hinaus in jeder Hinsicht rechtmäßig ist oder ein Anspruch auf seinen Erlass besteht.
- VGH Hessen, 23.09.2011 - 6 B 1701/11
Heilung eines Anhörungsfehlers
Auszug aus VG Halle, 24.11.2025 - 7 A 274/23
Denn es fehlt dafür jedenfalls schon an der nach § 28 Abs. 2 VwVfG zu treffenden Ermessensentscheidung und deren erforderlicher Begründung des Verzichts der Anhörung, die im Bescheid selbst zum Ausdruck kommen muss (vgl. HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 - juris).Die Ermessensentscheidung bedarf einer Begründung, die erkennen lässt, auf welchen Erwägungen die Entscheidung, von der Anhörung abzusehen, beruht (Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 - juris).
- BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 14 S 2085/93
Untersagung der Verwendung von Einweggeschirr als Auflage zu …
- BVerwG, 30.04.1981 - 3 C 135.79
Krankenhausbedarfsplan - Aufnahme eines Krankenhauses - Fachabteilungen - …
- EuGH, 20.12.2017 - C-276/16
Prequ' Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsatz der Wahrung der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2025 - 6 A 10957/24
Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Anhörungserfordernis
- VG Halle, 19.02.2025 - 7 A 141/23
Aufhebung von einzelnen Nebenbestimmungen in einem Bescheid über die Erlaubnis …
- BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 9.17
Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans zur Verfüllung der beim Abbau …
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11
Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …
- BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16
Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG; …
- BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80
Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2024 - 3 M 169/24
Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung gegenüber einem am Zahlungsverkehr …
- BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87
Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides - …
- BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87
Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren - …
- EuGH, 05.11.2014 - C-166/13
Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß …
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2018 - 11 S 311/18
Notwendigkeit der Anhörung bei nachträglich angeordneter sofortiger Vollziehung
- VG Neustadt, 21.02.2017 - 4 L 101/17
Anhörungspflicht bei begünstigendem Verwaltungsakt mit belastender …
- BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 67.18
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …
- VG Düsseldorf, 04.11.2009 - 18 K 551/09
Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung; …
- VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19
Anhörung; Empfängerhorizont; Luftfracht; Nebenbestimmung; Unternehmerfreiheit; …
- BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …
- OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14
Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende …
- OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14
Nachträgliche Verschärfung von Nebenbestimmungen einer …
- BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95
Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche …
- VGH Baden-Württemberg, 11.08.2022 - 6 S 790/22
Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Widerspruch und Klage gegen Befristung
- VGH Hessen, 10.04.2014 - 9 B 2156/13
Immissionsschutzrechtliche Genemigung bei zu erwartendem tieffrequentem Schall
- VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459
Fortsetzungsfeststellungsinteresse und Ermessensausübung bei einer auf § 20 …
- VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 3 K 5661/14
Veranstaltungs- und Vertriebserlaubnis für Lotterien mit geringem …
- VG Berlin, 19.03.2015 - 23 K 261.13
Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 4/16
Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Vereinbarkeit des …
- VG Karlsruhe, 27.07.2026 - 9 K 7631/24
Cannabis-Auflagen - Vergütungsdeckel und Rufbereitschaft gehen zu weit
Die Frage, ob bei belastenden Nebenbestimmungen, die mit einem begünstigenden Hauptverwaltungsakt verbunden werden, ein Anhörungserfordernis besteht, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (…dies verneinend: OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 29.04.2025 - 6 A 10957/24.OVG -, juris Leitsatz 2, Rn. 77 ff.;… OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 23.07.2025 - 3 M 56/25 -, juris Leitsatz 1, Rn. 7 ff.; dies bejahend: VG Wiesbaden…, Urteil vom 03.03.2026 - 2 K 531/23.WI -, juris Rn. 50 f.; VG Halle [Saale], Urteil vom 24.11.2025 - 7 A 274/23 HAL -, juris Leitsatz 3, Rn. 157 ff.; bislang offenlassend: VGH BW…, Beschluss vom 26.10.1993 - 14 S 2085/93 -, juris Rn. 2; das BVerwG hat zu dieser Rechtsfrage mit Beschluss vom 25.03.2026 [- 8 B 24.25 -, juris] die Revision zugelassen).
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