Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1996 - 7 A 958/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 47 Abs. 5 BauO NW 1984; § 51 Abs. 6 BauO NW 1995; § 54 Satz 2 VwVfG NW.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Austauschverhältnis; Stellplatzablösungsvertrag; Zahlungspflicht; Bauherr; Rechtspflicht zur Herstellung der Stellplätze
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 20.01.1994 - 4 K 5366/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1996 - 7 A 958/94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 15
- BauR 1997, 450
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Sachsen, 11.04.2019 - 1 A 206/18
Stellplatzablöse; Erlöschen einer Baugenehmigung; öffentlich-rechtlicher …
Rn. 29 Die Anspruchsvoraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, der als eigenständiges Rechtsinstitut dem öffentlichen Rechts einzuordnen ist, entsprechen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 1985 - 7 C 48.82 -, juris Rn. 12 f. m. w. N.;… SächsOVG, Urt. v. 18. August 2011 - 1 A 355/09 -, juris Rn. 32; OVG NRW, Urt. v. 5. September 1996 - 7 A 958/94 -, juris Rn. 4 f.), mit dem rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden können.Leistung der Beklagten und Gegenleistung des Klägers als Vertragspartner im Sinne des erforderlichen Austauschverhältnisses nach § 56 Abs. 1 VwVfG waren der Verzicht auf die Erfüllung einer Rechtspflicht zur Anlegung realer Stellplätze, die sich bei Ausnutzung der Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben der Klägerin ergeben würde, einerseits und die Zahlung eines von der Beklagten zweckgebunden zu verwendenden, als Sonderabgabe zu wertenden Betrags andererseits (vgl. OVG NRW, Urt. v. 5. September 1996 a. a. O, juris Rn. 13 f. m. w. N.).
Ebenso wenig hat die Beklagte ein schützenswertes Interesse daran, einen zweckgebundenen Geldbetrag für die Erstellung von Stellplätzen zu behalten, wenn kein Bauvorhaben realisiert wird, das einen entsprechenden Stellplatzbedarf auslöst (vgl. OVG NRW, Urt. v. 5. September 1996 a. a. O., juris Rn. 20).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 10 A 1966/99
Rückforderung zur Ablösung der Stellplatzpflicht geleisteter Beiträge bei …
Rn. 13 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 5. September 1996 - 7 A 958/94 - BRS 58 Nr. 122; vom 12. September 1996 - 7 A 3131/95 - sowie vom 13. Februar 1998 - 7 A 637/96 -.Rn. 14 Auf der Grundlage dieses einem Ablösevertrag zugrunde liegenden Austauschverhältnisses hat das Gericht schon in seinem Urteil vom 5. September 1996 a.a.O. die jeweilige Interessenlage der Parteien eines Stellplatzablösevertrages herausgestellt.
Im übrigen hat der 7. Senat des beschließenden Gerichts in seinem Urteil vom 5. September 1996 a.a.O. auch hierzu das Erforderliche ausgeführt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 2 L 523/02
Bauherr haftet für Stellplatzablösung nach der Sachlage des Widerspruchsbescheids
Die Zahlung bewirkt, dass der Gemeinde ein von ihr nach der gesetzlichen Regelung in § 53 Abs. 8 BauO LSA zweckgebunden zu verwendender und als Sonderabgabe zu wertender Geldbetrag zufließt (so auch OVG NW, Urt. v. 05.09.1996 - 7 A 958/94 -, BRS 58 Nr. 122).
- VG Gera, 21.11.2002 - 4 K 1149/00
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Stellplatzablöse; …
Darin unterscheidet sich der Fall grundlegend von der von den Klägern zitierten Entscheidung des OVG Münster vom 5. September 1996, 7 A 958/94, NVwZ-RR 1998 S. 15 ff. In der Fallgestaltung, die der Entscheidung des OVG Münster zugrunde lag, war im Ablösevertrag ausdrücklich vereinbart worden, dass die sich aus dem. - VG München, 31.03.2025 - M 8 K 23.3978
Allgemeine Leistungsklage, Stellplatzablösevertrag, öffentlich-rechtlicher …
Rn. 37 Die Voraussetzungen des insoweit maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, die denen des zivilrechtlichen Bereicherungsrechts entsprechen, liegen nicht vor (…vgl. zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch und seinen Voraussetzungen: BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85, juris Rn. 12 f. m.w.N.; U.v. 16.5.2000 - 4 C 4/99 - BVerwGE 111, 162, juris;… BayVGH, U.v. 29.1.2004 - 2 B 02.1445 - BayVBl 2004, 564, juris Rn. 16;… U.v. 11.3.2004 - 2 BV 02.3044 - VGH BY 57, 103, juris Rn. 15;… SächsOVG, U.v. 11.4.2019 - 1 A 206/18 - SächsVBl 2019, 284, juris Rn. 28 f;… U.v. 18.8.2011 - 1 A 335/09 - juris Rn. 32; OVG NW, U.v. 5.9.1996 - 7 A 958/94 - juris Rn. 4 f.;… Gruber in: BeckOK BauordnungsR, 32. Edition 1.2.2025, Art. 47 Rn. 125;… Würfel in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, 157. EL Januar 2025, Art. 47 Rn. 338 mwN;… Molodovsky in: Molodovsky/Famers/Waldmann, Bayerische Bauordung, Update 01/2025, Art. 47 Rn. 101). - VG München, 10.03.2008 - M 8 K 07.1304
Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines auf der Grundlage einer rechtmäßigen …
Das Austauschverhältnis bei einem Stellplatzablösungsvertrag besteht darin, dass der Bauherr dafür, dass auf die Herstellung notwendiger Stellplätze verzichtet wird, die bei Realisierung des geplanten Vorhabens nach der gegebenen Rechtslage real angelegt werden müssten, an die Gemeinde einen von dieser zweckgebunden zu verwendenden Geldbetrag zu zahlen hat (OVG Münster vom 05.09.1996 - 7 A 958/94 - BauR 1997, 450 = NVwZ-RR 1998, 15 = BRS 58 Nr. 122 (1996)).
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