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Rechtsprechung
   BAG, 26.10.1994 - 7 ABR 11/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10492
BAG, 26.10.1994 - 7 ABR 11/94 (https://dejure.org/1994,10492)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 7 ABR 11/94 (https://dejure.org/1994,10492)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 11/94 (https://dejure.org/1994,10492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines betriebsverfassungsrechtlichen Mandats nach Ablauf der Amtszeit - Vorausetzungen für das Bestehen eines Betriebsrates - Rechtsstellung des Betriebsrates nach Ablauf der Amtszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 7 ABR 11/94
    Das ist nicht Aufgabe des Gerichts (BAG Beschluß vom 27. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).

    Die Änderung des Sachantrags ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nicht mehr zulässig (BAG Beschluß vom 27. Juli 1982, a.a.O.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 92 Rz 24, m.w.N.).

  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 7 ABR 11/94
    Mit dem Ablauf der regulären Amtszeit ist der Feststellungsantrag des Betriebsrats unzulässig geworden, weil das Rechtsschutzinteresse, dessen Vorliegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (BAG Beschluß vom 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - AP Nr. 20 zu § 19 BetrVG 1972), mit dem Ende des betriebsverfassungsrechtlichen Mandats entfallen ist.
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 7 ABR 11/94
    Das ist nicht Aufgabe des Gerichts (BAG Beschluß vom 27. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 15.01.1974 - 1 AZR 234/73

    Personalrat - Ablauf der Amtszeit - Ende der Befugnisse - Fortführung der …

    Auszug aus BAG, 26.10.1994 - 7 ABR 11/94
    Eine Fortführung des Amtes oder Weiterführung der Geschäfte bis zu der Wahl eines neuen Betriebsrats läßt das BetrVG mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Regelung des § 22 BetrVG nicht zu (BAG Urteil vom 15. Januar 1974 - 1 AZR 234/73 - AP Nr. 1 zu § 68 PersVG Baden-Württemberg;… Wiese, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 21 Rz 57;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 21 Rz 14, 17;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 21 Rz 11, 13;… Blanke, Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 4. Aufl., § 21 Rz 65).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

    Der Senat hat bereits im Beschluß vom 26. Oktober 1994 (- 7 ABR 11/94 - nv.) - wenngleich nur beiläufig und ohne nähere Begründung - ausgeführt, daß dem Betriebsrat "nach Ablauf seiner Amtszeit ein sog. Restmandat zur Geltendmachung derjenigen Kosten von Rechts- und Regelungsstreitigkeiten zuerkannt werden muß, die im Zusammenhang mit einem bisherigen betriebsverfassungsrechtlichen Amt stehen" (BAG 26. Oktober 1994 - 7 ABR 11/94 - nv., zu B II der Gründe).
  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im …

    Eine Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist aber ausgeschlossen, weil § 92 ArbGG anders als § 87 Abs. 2 Satz 3 ArbGG nicht auf § 81 Abs. 3 ArbGG verweist, der die Zulässigkeit von Antragsänderungen im Beschlussverfahren regelt (BAG, Beschluss vom 24. November 1981 - 1 ABR 42/79 - BAGE 37, 102, 112; Beschluss vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259, 268; Beschluss vom 15. April 1986 - 1 ABR 50/84 - Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 11/94 -).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16

    Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung; …

    Danach findet die eine Antragsänderung regelnde Vorschrift des § 81 Abs. 3 ArbGG im Rechtsbeschwerdeverfahren keine Anwendung (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 30 Rn. 9;… vom 28. August 2008 - 6 PB 19.08 - juris Rn. 9 …und vom 17. März 2014 - 6 P 8.13 - juris Rn. 24; BAG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 - 1 ABR 71/90 - BAGE 68, 155; vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 11/94 - juris Rn. 18 …und vom 27. Januar 1998 - 1 ABR 38/97 - juris Rn. 40; m.w.N.).
  • BAG, 11.10.1995 - 7 ABR 17/95

    Zum Rechtsschutzinteresse für die Feststellung eines …

    Dazu ist das Gericht nicht befugt (BAG Beschlüsse vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979 und 26. Oktober 1994 - 7 ABR 11/94 -, n.v.).
  • LAG Niedersachsen, 24.01.2000 - 5 TaBV 25/99

    Vom Betriebsrat beauftragter Rechtsanwalt als Gläubiger eines Zahlungsanspruchs

    Zumindest für diesen Fall der Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach § 111 ff. BetrVG hat das BAG in dem vom Arbeitsgericht zitierten Beschluss vom 26.10.1994 (7 ABR 11/94) entschieden, dass dem Betriebsrat nach Ablauf seiner Amtszeit ein Restmandat zur Geltendmachung von Rechts- und Regelungsstreitigkeiten zuerkannt werden muss.
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