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Rechtsprechung
   BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,489
BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92 (https://dejure.org/1993,489)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1993 - 7 ABR 35/92 (https://dejure.org/1993,489)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 (https://dejure.org/1993,489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 1
  • MDR 1994, 809
  • NZA 1994, 713
  • BB 1994, 575
  • DB 1994, 842
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 1/88

    Beschäftigung zur Wiedereingewöhnung: Begriff

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92
    Unter § 5 Abs. 1 BetrVG fallen nicht nur die in § 1 Abs. 2 BBiG angeführte, breit angelegte berufliche Grundbildung, sondern grundsätzlich alle Maßnahmen, die innerhalb eines Betriebes berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAGE 63, 188, 195 f. = AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972, unter I 1 der Gründe).

    Entscheidend ist vielmehr, wie die Parteien ihr Vertragsverhältnis tatsächlich ausgestalten und durchführen (BAGE 63, 188, 196 = AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972, unter I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 13. Mai 1992, BAGE 70, 215 = EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 54).

    Der Arbeitgeber muß dem Auszubildenden gegenständliche, praktische Aufgaben zum Zwecke der Ausbildung zuweisen (BAGE 63, 188, 197 = AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972, unter I 3 der Gründe, m. w. N.).

    Für die betriebsverfassungsrechtliche Einordnung von Auszubildenden kann es daher nicht entscheidend sein, ob sie zur Erreichung des Betriebszwecks aufgrund der ihnen erteilten Weisungen beitragen (BAGE 52, 182, 188 f. = AP Nr. 33 zu § 5 BetrVG 1972, zu B 2 b aa der Gründe; BAGE 56, 366, 371; BAGE 63, 188, 197 = AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 8/83

    Feststellung der Eigenschaft als benachteiligter Jugendlicher - Durchführung von …

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92
    Für die betriebsverfassungsrechtliche Einordnung von Auszubildenden kann es daher nicht entscheidend sein, ob sie zur Erreichung des Betriebszwecks aufgrund der ihnen erteilten Weisungen beitragen (BAGE 52, 182, 188 f. = AP Nr. 33 zu § 5 BetrVG 1972, zu B 2 b aa der Gründe; BAGE 56, 366, 371; BAGE 63, 188, 197 = AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972, zu I 2 der Gründe).

    Hieraus und aus der Vorschrift des § 1 Abs. 5 BBiG, nach der die außerschulische Berufsausbildung nicht auf Betriebe der Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes beschränkt ist, sondern auch in sonstigen Berufsbildungseinrichtungen durchgeführt werden kann, hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hergeleitet, daß es für die betriebsverfassungsrechtliche Einordnung der Auszubildenden unerheblich sei, ob sie in einem produzierenden Betrieb oder in einem reinen Ausbildungsbetrieb ihre berufspraktische Ausbildung erhalten; auch im letzteren Falle seien sie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte und deshalb Arbeitnehmer des Ausbildungsbetriebes i. S. des § 5 Abs. 1 BetrVG (BAGE 52, 182, 190 = AP Nr. 33 zu § 5 BetrVG 1972, zu B II b dd der Gründe; BAGE 56, 366, 373).

    Der rechtstheoretische Streit um die Rechtsnatur des Berufsausbildungsverhältnisses sollte also keinen Einfluß auf die Zugehörigkeit des Auszubildenden zur Betriebsbelegschaft haben (vgl. dazu BAGE 52, 182, 186 f. = AP Nr. 33 zu § 5 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 13.05.1992 - 7 ABR 72/91

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92
    Entscheidend ist vielmehr, wie die Parteien ihr Vertragsverhältnis tatsächlich ausgestalten und durchführen (BAGE 63, 188, 196 = AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972, unter I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 13. Mai 1992, BAGE 70, 215 = EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 54).

    Dieser Rechtsprechung ist der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 13. Mai 1992 (BAGE 70, 215 = EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 54) gefolgt und hat angenommen, daß berufliche Rehabilitanden im Sinne des § 56 AFG, die im Ausbildungszentrum eines Berufsbildungswerkes eine Berufsausbildung erhalten, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte i. S. des § 5 Abs. 1 BetrVG seien und damit zur Betriebsbelegschaft des Ausbildungszentrums gehörten.

  • BAG, 26.11.1987 - 6 ABR 8/83

    Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92
    Für die betriebsverfassungsrechtliche Einordnung von Auszubildenden kann es daher nicht entscheidend sein, ob sie zur Erreichung des Betriebszwecks aufgrund der ihnen erteilten Weisungen beitragen (BAGE 52, 182, 188 f. = AP Nr. 33 zu § 5 BetrVG 1972, zu B 2 b aa der Gründe; BAGE 56, 366, 371; BAGE 63, 188, 197 = AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972, zu I 2 der Gründe).

    Hieraus und aus der Vorschrift des § 1 Abs. 5 BBiG, nach der die außerschulische Berufsausbildung nicht auf Betriebe der Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes beschränkt ist, sondern auch in sonstigen Berufsbildungseinrichtungen durchgeführt werden kann, hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hergeleitet, daß es für die betriebsverfassungsrechtliche Einordnung der Auszubildenden unerheblich sei, ob sie in einem produzierenden Betrieb oder in einem reinen Ausbildungsbetrieb ihre berufspraktische Ausbildung erhalten; auch im letzteren Falle seien sie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte und deshalb Arbeitnehmer des Ausbildungsbetriebes i. S. des § 5 Abs. 1 BetrVG (BAGE 52, 182, 190 = AP Nr. 33 zu § 5 BetrVG 1972, zu B II b dd der Gründe; BAGE 56, 366, 373).

  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92
    Einer solchen Entscheidung kommt daher Wirkung nur für die Zukunft zu (BAGE 67, 316 [BAG 13.03.1991 - 7 ABR 5/90] = AP Nr. 20 zu § 19 BetrVG 1972 = EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 29).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 89/99

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Es liegt insoweit auch keine Divergenz zu der Rechtsprechung des Siebten Senats zu § 5 Abs. 1 BetrVG vor (BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - 20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - und 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 - 11).
  • BAG, 23.10.2024 - 7 ABR 36/23

    Schwerbehindertenvertretung - Werkstattbeschäftigte - aktives Wahlrecht

    Vor diesem Hintergrund geht der Verweis der Rechtsbeschwerde auf die Entscheidungen des Senats vom 21. Juli 1993 (- 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1) bzw. vom 20. März 1996 (- 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302) zur Wahlberechtigung von zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten zum Betriebsrat fehl.
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 76/11

    Auszubildende - betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft

    Wer derart innerhalb eines Betriebs eine praktische berufliche Unterweisung erhält, ist im Grundsatz betriebsverfassungsrechtlich Auszubildender und damit betriebsverfassungsrechtlich auch Arbeitnehmer (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - zu B III 2 c der Gründe mwN, BAGE 74, 1).

    Rn. 39 3. Bei der Arbeitgeberin handelt es sich schließlich auch nicht um einen reinen Ausbildungsbetrieb (vgl. dazu grundlegend: BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - zu B III 2 d bb der Gründe, BAGE 74, 1; daran anschließend: 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 75, 312; 24. August 2004 - 1 ABR 28/03 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 111, 350;… 13. Juni 2007 - 7 ABR 44/06 - Rn. 15 mwN;… 16. November 2011 - 7 ABR 48/10 - Rn. 13).

  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 44/06

    Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden - besondere …

    Entscheidend ist vielmehr, wie die Parteien ihr Vertragsverhältnis tatsächlich ausgestalten und durchführen (BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 56, zu B III 2 b der Gründe; 25. Oktober 1989 - 7 ABR 1/88 - BAGE 63, 188 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 40 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 48, zu I 2 der Gründe).

    Wer derart innerhalb eines Betriebs eine praktische berufliche Unterweisung erhält, ist im Grundsatz betriebsverfassungsrechtlich Auszubildender und damit Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG (BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 56, zu B III 2 c der Gründe; 25. Oktober 1989 - 7 ABR 1/88 - BAGE 63, 188 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 40 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 48, zu I 3 der Gründe mwN).

    Die betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft eines zu seiner Berufsausbildung Beschäftigten erfordert hingegen nicht, dass der Auszubildende fremdnützig durch seine Mitarbeit den Betriebszweck fördert und sich dadurch für den Betrieb als nützlich erweist (BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - aaO, zu B III 2 d aa der Gründe mwN).

    Sie sind deswegen nicht in den Betrieb eingegliedert und gehören betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern dieses Betriebs (grundlegend BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 56, zu III 2 d bb der Gründe; daran anschließend BAG 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 57, zu B II 4 der Gründe; bekräftigend BAG 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 59, zu B II der Gründe).

  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung gelten Auszubildende in einem reinen Ausbildungsbetrieb nicht als Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG (BAG 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 61, zu B I der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 57, zu B II 4 der Gründe; 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 56, zu B III 2 d bb der Gründe).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Die Auszubildenden eines solchen Betriebs gehören nicht zu dessen Belegschaft und sind keine Arbeitnehmer des Betriebs iSd. § 5 Abs. 1 BetrVG (BAG 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 61; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312; 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1;… Richardi in Richardi BetrVG § 5 Rn. 68;… Fitting § 5 Rn. 261 ff.).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02

    Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden

    Eine Eingliederung der Rehabilitanden in den Betrieb wurde deshalb verneint mit der Folge, daß diese betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs gehörten und deshalb bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt waren (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 8, zu B III 2 d bb der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54, zu B II 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9, zu B II 1 und 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 39/05

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmerbegriff

    Zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte iSv. § 5 Abs. 1 BetrVG können allerdings nur solche Personen sein, mit denen der Ausbildende einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen hat, der die Beschäftigung zum Zwecke der Berufsausbildung zum Inhalt hat (BAG 13. Mai 1992 - 7 ABR 72/91 - BAGE 70, 215 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 54, zu B I der Gründe; 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 -BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 56, zu B III 2 b der Gründe).

    Rehabilitanden in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sind selbst Gegenstand des Betriebszwecks, sie wirken nicht an seiner Verwirklichung mit (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 56, zu B III 2 d bb der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 59, zu B II 1 und 2 der Gründe).

  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 638/04

    Umschulungsvertrag - Schriftformerfordernis

    Nach einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juli 1993 (- 7 ABR 35/92 -BAGE 74, 1) gilt dies ohnehin nur dann, wenn die Umschüler in vergleichbarer Weise wie die Arbeitnehmer und Angestellten in den Betrieb eingegliedert sind.
  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95

    Wahlberechtigung der zur Berufsausbildung Beschäftigten

    "Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (BAG Beschlüsse vom 21. Juli 1993, BAGE 74, 1 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; 26. Januar 1994, BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972), wonach die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nur dann wahlberechtigt und wählbar im Sinne des BetrVG sind, wenn sich ihre Berufsausbildung auf der Grundlage eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages im Rahmen der arbeitstechnischen Zwecksetzung des jeweiligen Ausbildungsbetriebs vollzieht.«.

    Daraus folgt, daß Rehabilitanden in reinen Berufsausbildungswerken mangels Eingliederung in den dortigen arbeitstechnischen Zweck der Ausbildungsvermittlung keine Arbeitnehmer i. S. des BetrVG sind, soweit sie nicht ihrerseits innerhalb des laufenden Betriebes mit denselben Zwecksetzungen eingesetzt werden, die die dort beschäftigten Arbeitnehmer verfolgen (BAG Beschlüsse vom 26. Januar 1994, BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972 und 21. Juli 1993, BAGE 74, 1 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung).

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04

    Betriebsratswahl - ABM-Beschäftigte - Wahlberechtigung

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

  • LAG Hamburg, 31.05.1995 - 4 TaBV 10/94

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Wahlberechtigung; Auszubildender; …

  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98

    Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen …

  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 48/10

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem …

  • BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96

    Rechtsweg - Umschüler in "sonstigen Berufsbildungseinrichtungen"

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 34/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in Berufsbildungswerken

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R

    Versicherungspflicht wegen Berufsausbildung bei selbständiger Bildungseinrichtung

  • ArbG Bonn, 02.12.2009 - 5 BV 65/09

    Wahlberechtigung der in einem Ausbildungsbetrieb vorhandenen Auszubildenden zu …

  • BAG, 08.08.2007 - 7 ABR 43/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs 4 BetrVG

  • LAG Hamm, 04.12.2009 - 10 TaBV 55/09

    Teilnahme von Auszubildenden an Betriebsversammlungen der Deutschen Telekom AG; …

  • LAG Bremen, 25.08.1995 - 4 TaBV 9/95

    Bindende Feststellung, dass Rehabilitanden Auszubildende sind

  • BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2011 - 3 TaBV 326/11

    Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung - zu ihrer Berufsausbildung …

  • LAG Niedersachsen, 21.05.2003 - 15 TaBV 2/03

    Mitbestimmung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats ; Auszubildende als …

  • BAG, 12.09.1996 - 7 ABR 61/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

  • ArbG Herne, 15.04.2010 - 2 BVGa 4/10

    1. Ehrenamtlich Tätige sind nach § 5 Abs. 2 Ziff. 3 BetrVG auch dann nicht …

  • LAG Hessen, 15.03.2000 - 13 Sa 479/99

    Zahlung einer höheren Ausbildungsvergütung im Rahmen der Anwendung eines …

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96

    Begriff des Betriebes iS. des § 43 Abs. 2 S. 1 AFG , Merkmal des besonderen …

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12

    Ansehen einer eigens für Ausbildungszwecke und als Teil einer militärischen …

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2000 - 3 TaBV 40/99

    Wirtschaftsausschuß - Einsetzung in einem Tendenzbetrieb

  • BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

  • LAG Bremen, 09.08.1996 - 2 Ta 15/96

    Überbetriebliche Ausbildungseinrichtung; Arbeitnehmereigenschaft; Auszubildende ; …

  • LAG Baden-Württemberg, 05.07.1995 - 2 TaBV 8/94

    Arbeitnehmereigenschaft: Auszubildende in einem reinen Ausbildungsbetrieb

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 34/96

    Lehrgang für Gruppenleiter - Bundesanstalt für Arbeit will Kosten nicht …

  • ArbG Bielefeld, 29.11.2006 - 3 Ca 2018/06
  • LAG München, 12.01.2006 - 3 Sa 790/05

    Kündigung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • LAG Hamburg, 30.01.1996 - 3 TaBV 1/95

    Beschwerdekammer; Wahlberechtigte Arbeitnehmer; Wählbare Arbeitnehmer; …

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