Rechtsprechung
| BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Darlegungspflicht des Betriebsrates
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fachliteratur für den Betriebsrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsrechtliche Fachzeitschrift - Arbeits- und Gesundheitsschutz
Verfahrensgang
- ArbG München, 13.02.1992 - 7 BV 502/90
- LAG München, 16.07.1993 - 8 (10) TaBV 56/92
- BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
Papierfundstellen
- NZA 1995, 591
- BB 1995, 1087
- DB 1995, 1339
- afp 1995, 530
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (7)
- BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82
Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift
Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
Er ist dafür auch auf regelmäßig erscheinende Publikationen angewiesen, in denen diese Themen auf neuestem Stand umfassend und gesetzesübergreifend dargestellt werden (BAG Beschlüsse vom 21. April 1983, BAGE 42, 259 = AP Nr. 20 zu § 40 BetrVG 1972; 29. November 1989 - 7 ABR 42/89 - AP Nr. 32 zu § 40 BetrVG 1972).Ebenso wie für den Bereich von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG hat er sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten zu stellen, der die Interessen des Betriebes einerseits und des Betriebsrats sowie der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (BAG Beschlüsse vom 21. April 1983, aaO., zu III 3 a dd der Gründe; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972).
- BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84
Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht
Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Grundkenntnisse des Arbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und der Arbeitssicherheit für jedes Betriebsratsmitglied unverzichtbar, weshalb von einer näheren Darlegung der Erforderlichkeit solcher Schulungsveranstaltungen abgesehen wird (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986, BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).Für den Schulungsbereich ist daher anerkannt, daß die Erforderlichkeit der Schulung nicht identisch sein muß mit der Erforderlichkeit der Schulung im Einzelfall (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO., zu II 2 c bb der Gründe).
- BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93
Rhetorikseminar für Betriebsräte
Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
Ebenso wie für den Bereich von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG hat er sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten zu stellen, der die Interessen des Betriebes einerseits und des Betriebsrats sowie der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (…BAG Beschlüsse vom 21. April 1983, aaO., zu III 3 a dd der Gründe; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972).Deren Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur daraufhin überprüfbar, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 -, aaO., m.w.N.).
- BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 41/88
Betriebsrat: Kein Anspruch auf Erläuterung der Auswirkungen auf die Produktions- …
Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
Dem Erwerb solcher Kenntnisse dienen Fachzeitschriften und der Besuch von Schulungsveranstaltungen (BAG Beschluß vom 25. Juli 1989 - 1 ABR 41/88 - AP Nr. 38 zu § 80 BetrVG 1972). - BAG, 26.10.1994 - 7 ABR 15/94
Fachliteratur für die Betriebsvertretung
Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
Fachzeitschriften, die aufgabenbezogene Sachinformationen und Entscheidungshilfen vermitteln, sind ebenso wie einschlägige Kommentare für die Betriebsratstätigkeit unverzichtbare Arbeitsmittel (BAG Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 15/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 42/89
Betriebsrat: Erstattung von Sachkosten zur Aufgabenerfüllung - Kosten eines …
Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
Er ist dafür auch auf regelmäßig erscheinende Publikationen angewiesen, in denen diese Themen auf neuestem Stand umfassend und gesetzesübergreifend dargestellt werden (BAG Beschlüsse vom 21. April 1983, BAGE 42, 259 = AP Nr. 20 zu § 40 BetrVG 1972; 29. November 1989 - 7 ABR 42/89 - AP Nr. 32 zu § 40 BetrVG 1972). - LAG Hessen, 21.03.1991 - 12 TaBV 191/90
Betriebsrat: Sachmittel - Zeitschrift "Arbeit & Ökologie"-Briefe
Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
Entgegen einer vom Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main vertretenen Ansicht (Beschluß vom 21. März 1991 - 12 TaBV 191/90 - DB 1991, 1835 ) kann der Betriebsrat nicht ohne Rücksicht auf betriebliche Belange oder betriebsratsbezogene Notwendigkeiten jede Fachliteratur oder Fachzeitschrift verlangen, die sich mit Themen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung befaßt.
- BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96
Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an …
Die Frage der Erforderlichkeit einer Schulungsteilnahme hat der Betriebsrat aus der Sicht eines vernünftigen Dritten zu beantworten, der die Interessen des Betriebs einerseits sowie des Betriebsrats und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (BAG Beschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972, zu B 1 der Gründe, m.w.N.). - BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10
Schulung für Betriebsratsmitglieder
Die Information im Rahmen einer Schulungsveranstaltung und die Information durch arbeitsrechtliche Veröffentlichungen schließen sich nicht aus, ergänzen sich vielmehr (vgl. BAG 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - zu B 1, 2 und 4 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 46 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 73). - BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03
Zugang zum Internet für Betriebsrat
Da der Betriebsrat jedoch seine Geschäfte grundsätzlich eigenständig und eigenverantwortlich führt, ist er in der Entscheidung darüber frei, auf welche Weise er sich die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Informationen verschafft (BAG 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 46 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 73, zu B 4 der Gründe).
- BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03
Nutzung des Intranet durch Betriebsrat
Denn der Betriebsrat führt seine Geschäfte eigenständig und eigenverantwortlich (BAG 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 46 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 73, zu B 4 der Gründe). - BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 22/95
Gesetzestexte für den Betriebsrat
Die Rechtsbeschwerde stellt auch nicht in Abrede, daß der Betriebsrat hinsichtlich der Fachliteratur, die ihm nach § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung zu stellen ist, ein Auswahlrecht hat (vgl. hierzu BAG Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 15/94 - und vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 72 und 73). - BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 14/95
Kostentragung für eine Betriebsratsschulung
Beide dienen unterschiedlichen Informationsbedürfnissen, die sich ergänzen, jedoch einander nicht ausschließen (BAG Beschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972). - LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09
Welche Informations- und Kommunikationstechnik stehen dem Betriebsrat zur …
Das Bundesarbeitsgericht spricht z. B. hinsichtlich der entsprechenden Fachliteratur zu Recht von unverzichtbaren Arbeitsmitteln (vgl. schon Beschluss v. 25.01.1995, 7 ABR 37/94, NZA 1995, 591 ff. ).Schulungen, die Grundkenntnisse des Arbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und der Arbeitssicherheit vermitteln, werden in ständiger Rechtsprechung ebenfalls als unverzichtbar angesehen, weshalb von einer näheren Darlegung der Erforderlichkeit abgesehen wird (zuletzt Beschluss v. 07.05.2008, 7 AZR 90/07, NZA-RR 09, 195 ff.; Beschluss v. 25.01.1995, a. a. O., S. 593).
- BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat
Demzufolge geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einem Bestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der zur Verfügung zu stellenden Kommentarliteratur (BAG Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 15/94 - AP Nr. 43 zu § 40 BetrVG 1972), bei Fachzeitschriften (BAG Beschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972), bei Gesetzestexten (BAG Beschluß vom 24. Januar 1996 - 7 ABR 22/95 - AP Nr. 52 zu § 40 BetrVG 1972) sowie bei der Anschaffung von Personalcomputern (BAG Beschluß vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972) aus. - BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - und vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 46 und 57 zu § 40 BetrVG 1972) bestimmt sich die Erforderlichkeit des Umfangs der vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Sachmittel unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Inhalt und Umfang der vom Betriebsrat wahrzunehmenden Aufgaben anhand der konkreten betrieblichen Verhältnisse.So fehlt in seiner Entscheidung jeder Hinweis auf den Beurteilungsspielraum, den das Betriebsverfassungsgesetz nach ständiger Rechtsprechung des Senats dem Betriebsrat einräumt, wenn es um Fragen der Erforderlichkeit von Sachmitteln geht (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972, und insbesondere den bereits angeführten Senatsbeschluß vom 11. März 1998, zu B I 1 der Gründe).
Bei sonstigen Sachmitteln ist vom Auswahlrecht des Betriebsrats auszugehen, wie es der Senat etwa bei dem Anspruch des Betriebsrats auf Fachliteratur betont hat (BAG Beschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972).
- BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers
Dabei hat sich der Betriebsrat auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten zu stellen, der die Interessen des Betriebs einerseits und der Arbeitnehmerschaft und ihrer Vertretung andererseits gegeneinander abzuwägen hat (Senatsbeschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972, zu B 1 der Gründe, m.w.N.).Das Landesarbeitsgericht hat zu beurteilen, ob der Betriebsrat bei seiner Beschlußfassung den Standpunkt eines vernünftigen Dritten eingenommen hat und ob er aufgrund der von ihm vorgenommenen Abwägungen zwischen den Interessen des Betriebs einerseits und denen des Betriebsrats sowie der Arbeitnehmerschaft andererseits (Senatsbeschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 -, aaO) zu dem Schluß kommen konnte, die Anschaffung eines PC nebst Peripheriegeräten sei erforderlich.
- BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05
Betriebsrat - Internetzugang
- ArbG Frankfurt/Main, 17.02.1999 - 2 BV 454/98
Zu den Ansprüche des Betriebsrats auf Sachausstattung durch den Arbeitgeber
- BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95
Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren
- LAG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - 4 TaBV 3/13
Erforderlichkeit eines Zeitschriftenbezugs für die Betriebsratsarbeit - …
- ArbG Hamburg, 19.09.2012 - 27 Ca 351/10
Vergütung für die Zeit der Betriebsratsarbeit
- BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98
Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat
- ArbG Essen, 10.09.1999 - 2 BV 74/97
Anspruch des Betriebsrats auf ein von außen nicht einsehbares Betriebsratsbüro
- BAG, 25.08.2006 - 7 ABR 55/05
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung eines Internetanschlusses für …
- LAG Düsseldorf, 30.09.1997 - 8 TaBV 44/97
Betriebsrat: Anspruch auf Fachliteratur
- LAG Baden-Württemberg, 19.09.1995 - 7 TaBV 4/95
Betriebsrat: Anspruch auf Überlassung eines PC
- LAG Düsseldorf, 07.06.1995 - 11 TaBV 20/95
Betriebsrat: Sachmittel - Kommentar zum Tarifvertrag
- ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2000 - 18 BV 479/00
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Verfügungstellung des notwendigen …
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