Rechtsprechung
| BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
- rechtsinformationen.bund.de
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 95 S 4 ArbGG, § 83a Abs 2 ArbGG, TVöD-F, TVöD-V, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - IWW
§ 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 16 TVöD, § 95 Satz 4, § 83a Abs. 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach Ausscheiden des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis; Erledigendes Ereignis als Verfahrenseinstellungsgrund
- bag-urteil.com
- Betriebs-Berater
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 95 S. 4; ArbGG § 83a
Prozessrecht; Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen; Zustimmungsersetzungsverfahren; Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis; einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - rechtsportal.de
ArbGG § 95 S. 4; ArbGG § 83a
Unzulässigkeit des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach Ausscheiden des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis; Erledigendes Ereignis als Verfahrenseinstellungsgrund - datenbank.nwb.de
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Feststellungsantrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erledigung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 2022, 215
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BAG, 20.01.2021 - 4 ABR 1/20
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - …
Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
Rn. 9 Die Arbeitgeberin hat im Laufe des Rechtsbeschwerdeverfahrens unter Bezugnahme auf einen rechtlichen Hinweis des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juli 2020 in einem Parallelverfahren (- 4 ABR 1/20 -) eine Rücknahme ihrer Sachanträge erklärt.Anders als im Urteilsverfahren kommt es nicht darauf an, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war (st. Rspr. zB BAG 20. Januar 2021 - 4 ABR 1/20 - Rn. 8;… 29. Juli 2020 - 7 ABR 27/19 - Rn. 24 mwN).
Dies ist bei einem auf eine Ein- oder Umgruppierung bezogenen Zustimmungsersetzungsverfahren nur so lange der Fall, wie der betroffene Arbeitnehmer im Betrieb mit unveränderter Eingruppierung beschäftigt ist (BAG 20. Januar 2021 - 4 ABR 1/20 - Rn. 10 mwN).
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Antragsteller offensichtlich gerichtlicher Hilfe zur Erreichung seines Ziels nicht (mehr) bedarf (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 22).Der Antrag eines Arbeitgebers, die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Maßnahme nach § 99 Abs. 4 BetrVG gerichtlich zu ersetzen - einschließlich der Frage, ob die Zustimmung bereits als erteilt gilt -, setzt deshalb voraus, dass der Arbeitgeber die Durchführung dieser Maßnahme noch beabsichtigt (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 24).
Nach dem Ausscheiden der Arbeitnehmer stellt sich diese Frage nicht mehr (…vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 23; 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 24 f.).
- BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines …
Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
Nach dem Ausscheiden der Arbeitnehmer stellt sich diese Frage nicht mehr (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 23;… 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 24 f.).Rn. 24 2. Die Erhebung von Wideranträgen in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 26).
- BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19
Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung
Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
Anders als im Urteilsverfahren kommt es nicht darauf an, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war (…st. Rspr. zB BAG 20. Januar 2021 - 4 ABR 1/20 - Rn. 8; 29. Juli 2020 - 7 ABR 27/19 - Rn. 24 mwN). - BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 4/20
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung
Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
Diese Anträge, die der Sache nach Umgruppierungen betreffen (vgl. BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 4/20 - Rn. 27), wären nunmehr mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig. - BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07
Versetzung - Feststellungsinteresse
Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (ausf. BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN). - BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 24/12
Einigungsstelle - Anfechtung - Feststellungsantrag
Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 17. September 2013 - 1 ABR 24/12 - Rn. 16). - LAG Hessen, 29.10.2019 - 15 TaBV 122/18
Nachholen der erforderlichen Informationen zur beabsichtigten Eingruppierung im …
Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2019 - 15 TaBV 122/18 - zurückgewiesen.
- BAG, 20.05.2025 - 1 ABR 14/24
Zustimmungsersetzung - Einstellung - Auswahlrichtlinien
Gegenstand eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vom Betriebsrat vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig durchzuführen (vgl. BAG 17. November 2021 - 7 ABR 39/19 - Rn. 19). - VGH Bayern, 10.06.2024 - 17 P 23.2147
Beteiligtenstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren
Rn. 17 Dies obliegt vorliegend dem Spruchkörper, weil nur ein Teil des Streitgegenstands übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist (vgl. BAG, B.v. 17.11.2021 - 7 ABR 39/19 - NZA 2022, 215 und B.v. 17.11.2021 - 7 ABR 40/19 - juris für die einseitige Erledigungserklärung [vgl. BAG, B.v. 8.12.2010 - 7 ABR 69/09 - NZA 2011, 362 Rn. 7 zur entsprechenden Geltung von § 83a Abs. 2 ArbGG bei einseitiger Erledigungserklärung]). - LAG Sachsen-Anhalt, 30.01.2023 - 8 TaBV 30/21
Wirksamkeit einer Aufsichtsratswahl - Wahlanfechtung - Wahl der …
Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Antragsteller offensichtlich gerichtlicher Hilfe zur Erreichung seines Ziels nicht (mehr) bedarf (BAG, Beschluss vom 17.11.2021 - 7 ABR 39/19 - Rn. 17;… Beschluss vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 22; juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".