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Rechtsprechung
   BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46365
BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19 (https://dejure.org/2021,46365)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2021 - 7 ABR 39/19 (https://dejure.org/2021,46365)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2021 - 7 ABR 39/19 (https://dejure.org/2021,46365)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • rechtsinformationen.bund.de

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 S 4 ArbGG, § 83a Abs 2 ArbGG, TVöD-F, TVöD-V, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • IWW

    § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 16 TVöD, § 95 Satz 4, § 83a Abs. 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach Ausscheiden des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis; Erledigendes Ereignis als Verfahrenseinstellungsgrund

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 95 S. 4; ArbGG § 83a
    Prozessrecht; Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen; Zustimmungsersetzungsverfahren; Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis; einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 95 S. 4; ArbGG § 83a
    Unzulässigkeit des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach Ausscheiden des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis; Erledigendes Ereignis als Verfahrenseinstellungsgrund

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierungen - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Feststellungsantrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erledigung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 215
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.01.2021 - 4 ABR 1/20

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - …

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
    Rn. 9 Die Arbeitgeberin hat im Laufe des Rechtsbeschwerdeverfahrens unter Bezugnahme auf einen rechtlichen Hinweis des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juli 2020 in einem Parallelverfahren (- 4 ABR 1/20 -) eine Rücknahme ihrer Sachanträge erklärt.

    Anders als im Urteilsverfahren kommt es nicht darauf an, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war (st. Rspr. zB BAG 20. Januar 2021 - 4 ABR 1/20 - Rn. 8;… 29. Juli 2020 - 7 ABR 27/19 - Rn. 24 mwN).

    Dies ist bei einem auf eine Ein- oder Umgruppierung bezogenen Zustimmungsersetzungsverfahren nur so lange der Fall, wie der betroffene Arbeitnehmer im Betrieb mit unveränderter Eingruppierung beschäftigt ist (BAG 20. Januar 2021 - 4 ABR 1/20 - Rn. 10 mwN).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Antragsteller offensichtlich gerichtlicher Hilfe zur Erreichung seines Ziels nicht (mehr) bedarf (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 22).

    Der Antrag eines Arbeitgebers, die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Maßnahme nach § 99 Abs. 4 BetrVG gerichtlich zu ersetzen - einschließlich der Frage, ob die Zustimmung bereits als erteilt gilt -, setzt deshalb voraus, dass der Arbeitgeber die Durchführung dieser Maßnahme noch beabsichtigt (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 24).

    Nach dem Ausscheiden der Arbeitnehmer stellt sich diese Frage nicht mehr (…vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 23; 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 24 f.).

  • BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines …

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
    Nach dem Ausscheiden der Arbeitnehmer stellt sich diese Frage nicht mehr (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 23;… 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 24 f.).

    Rn. 24 2. Die Erhebung von Wideranträgen in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist grundsätzlich unzulässig (vgl. BAG 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 26).

  • BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
    Anders als im Urteilsverfahren kommt es nicht darauf an, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war (…st. Rspr. zB BAG 20. Januar 2021 - 4 ABR 1/20 - Rn. 8; 29. Juli 2020 - 7 ABR 27/19 - Rn. 24 mwN).
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 4/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
    Diese Anträge, die der Sache nach Umgruppierungen betreffen (vgl. BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 4/20 - Rn. 27), wären nunmehr mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig.
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (ausf. BAG 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN).
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 24/12

    Einigungsstelle - Anfechtung - Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 17. September 2013 - 1 ABR 24/12 - Rn. 16).
  • LAG Hessen, 29.10.2019 - 15 TaBV 122/18

    Nachholen der erforderlichen Informationen zur beabsichtigten Eingruppierung im …

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 39/19
    Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2019 - 15 TaBV 122/18 - zurückgewiesen.
  • BAG, 20.05.2025 - 1 ABR 14/24

    Zustimmungsersetzung - Einstellung - Auswahlrichtlinien

    Gegenstand eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vom Betriebsrat vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig durchzuführen (vgl. BAG 17. November 2021 - 7 ABR 39/19 - Rn. 19).
  • VGH Bayern, 10.06.2024 - 17 P 23.2147

    Beteiligtenstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

    Rn. 17 Dies obliegt vorliegend dem Spruchkörper, weil nur ein Teil des Streitgegenstands übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist (vgl. BAG, B.v. 17.11.2021 - 7 ABR 39/19 - NZA 2022, 215 und B.v. 17.11.2021 - 7 ABR 40/19 - juris für die einseitige Erledigungserklärung [vgl. BAG, B.v. 8.12.2010 - 7 ABR 69/09 - NZA 2011, 362 Rn. 7 zur entsprechenden Geltung von § 83a Abs. 2 ArbGG bei einseitiger Erledigungserklärung]).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.01.2023 - 8 TaBV 30/21

    Wirksamkeit einer Aufsichtsratswahl - Wahlanfechtung - Wahl der …

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Antragsteller offensichtlich gerichtlicher Hilfe zur Erreichung seines Ziels nicht (mehr) bedarf (BAG, Beschluss vom 17.11.2021 - 7 ABR 39/19 - Rn. 17;… Beschluss vom 13.03.2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 22; juris).
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