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Rechtsprechung
   BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1970
BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88 (https://dejure.org/1989,1970)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1989 - 7 ABR 39/88 (https://dejure.org/1989,1970)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1989 - 7 ABR 39/88 (https://dejure.org/1989,1970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Konzernbetriebsrats zur Errichtung eines Wirtschaftsausschusses - Wirksamkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses auf Konzernebene - Bildung eines allgemeinen Konzernbetriebsrats-Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 54, 106
    Wirtschaftsausschuss: Keine Errichtung durch Konzertbetriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 11
  • NZA 1990, 863
  • BB 1990, 1634
  • DB 1990, 1519
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Die abhängigen, aber rechtlich selbständigen Konzernunternehmen sind hier - anders als in den Fällen, in denen es um die Wirksamkeit der Bildung eines Konzernbetriebsrats (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972, insoweit nicht in BAGE 34, 230 ff. abgedruckt; Beschluß vom 10. Februar 1988 - 7 ABR 79/86 - n.v.) oder die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Konzern (vgl. BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c der Gründe) geht - durch das Verfahren nicht materiellrechtlich in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Position betroffen.

    Denn dem Konzernbetriebsrat steht als Gesprächspartner im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne die Konzernleitung gegenüber (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972; BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c, bb der Gründe).

  • BAG, 29.08.1985 - 6 ABR 63/82

    Beschlußverfahren-Antragsbefugnis

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Die abhängigen, aber rechtlich selbständigen Konzernunternehmen sind hier - anders als in den Fällen, in denen es um die Wirksamkeit der Bildung eines Konzernbetriebsrats (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972, insoweit nicht in BAGE 34, 230 ff. abgedruckt; Beschluß vom 10. Februar 1988 - 7 ABR 79/86 - n.v.) oder die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Konzern (vgl. BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c der Gründe) geht - durch das Verfahren nicht materiellrechtlich in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Position betroffen.

    Denn dem Konzernbetriebsrat steht als Gesprächspartner im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne die Konzernleitung gegenüber (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972; BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c, bb der Gründe).

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Ein Unternehmen muß danach notwendigerweise einen einheitlichen Rechtsträger haben; mehrere rechtlich selbständige Unternehmen können nicht ihrerseits zusammen ein Unternehmen darstellen, sondern nur einen Konzern (vgl. BAGE 27, 359, 362 f. = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 67, 144 [BAG 30.01.1991 - 7 AZR 497/89] = AP Nr. 7 zu § 47 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74

    Betriebsverfassungsrecht: Begriff des Unternehmens i.S. von § 47 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Ein Unternehmen muß danach notwendigerweise einen einheitlichen Rechtsträger haben; mehrere rechtlich selbständige Unternehmen können nicht ihrerseits zusammen ein Unternehmen darstellen, sondern nur einen Konzern (vgl. BAGE 27, 359, 362 f. = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; BAGE 67, 144 [BAG 30.01.1991 - 7 AZR 497/89] = AP Nr. 7 zu § 47 BetrVG 1972).
  • BAG, 01.10.1974 - 1 ABR 77/73

    Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei Auslandsberührung

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Die dem Wirtschaftsausschuß Übertragenen Aufgaben sollen maßgeblich dazu dienen, Entscheidungen, die sich auf die Arbeitnehmerschaft nachteilig auswirken können, möglichst frühzeitig zu erkennen (vgl. BAGE 26, 286, 290 = AP Nr. 1 zu § 106 BetrVG 1972, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 44/81

    Betriebsverfassung - Wirtschaftsausschuss

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Denn ein Wirtschaftsausschuß ist kein eigenständiges Organ der Belegschaft, sondern ein Hilfsorgan des jeweiligen Betriebsrats (vgl. BAGE 42, 75, 80 = AP Nr. 26 zu § 118 BetrVG 1972, zu I der Gründe).
  • BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86

    Feststellungsinteresse für die Vergangenheit bezüglich der Frage, ob ein …

    Auszug aus BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
    Die abhängigen, aber rechtlich selbständigen Konzernunternehmen sind hier - anders als in den Fällen, in denen es um die Wirksamkeit der Bildung eines Konzernbetriebsrats (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972, insoweit nicht in BAGE 34, 230 ff. abgedruckt; Beschluß vom 10. Februar 1988 - 7 ABR 79/86 - n.v.) oder die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Konzern (vgl. BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c der Gründe) geht - durch das Verfahren nicht materiellrechtlich in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Position betroffen.
  • LAG Hessen, 07.02.2017 - 4 TaBV 155/16

    Sind im Betriebsrat eines von einem Unternehmen mit anderen Konzernunternehmen …

    Erforderlich ist ein einheitlicher Rechtsträger (BAG 23. August 1989 - 7 ABR 39/88 - BAGE 83/11, zu B III 2 a;… 01. August 1990 a. a. O., zu B II 2 a).

    Eine Ausdehnung des Unternehmensbegriffs auf einen Konzern kommt nicht in Betracht (BAG 23. August 1989 a. a. O., zu B III 2 a).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 21 TaBV 33/18

    Informationsbeschaffungsanspruch des Wirtschaftsausschusses im Konzernverbund - …

    - 7 ABR 24/05 - Randnummer 23; BAG 23. August 1989 - 7 ABR 39/88 - unter B II 3 der Gründe, NZA 1990, 863).

    Dabei hat der Gesetzgeber den Wirtschaftsausschuss bewusst auf der Unternehmensebene angesiedelt und die Unterrichtungspflicht bewusst auf die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens beschränkt (vergleiche BAG vom 23. August 1989 - 7 ABR 39/88 - unter B II 2 der Gründe, NZA 1990, 863)..

  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 91/88

    Wirtschaftsausschuß bei einheitlichem Betrieb

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 1987, BAGE 57, 144, 149 = AP Nr. 7 zu § 47 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe und vom 23. August 1989 - 7 ABR 39/88 - AP Nr. 7 zu § 106 BetrVG 1972, jeweils m.w.N.) ist das "Unternehmen" im Sinne des BetrVG jeweils einem einheitlichen Rechtsträger zugeordnet.
  • LAG Köln, 04.06.2003 - 3 (7) Sa 1120/02

    Versetzung, Weisungsrecht, Änderungskündigung, gemeinsamer Betrieb, …

    Dabei setzt das Unternehmen einen einheitlichen Rechtsträger voraus (BAG, Beschluss vom 23.08.1989 - 7 ABR 39/88 -, NZA 1990, 863).
  • LAG Köln, 04.06.2003 - 3 TaBV 76/02

    Versetzung, gemeinsamer Betrieb, Mitbestimmung, Schwellenwert

    Dabei setzt das Unternehmen einen einheitlichen Rechtsträger voraus (BAG, Beschluss vom 23.08.1989 - 7 ABR 39/88 -, NZA 1990, 863).
  • ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15

    Arbeitsrecht; Betriebsverfassung

    Auch bei der Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 wurde der Wirtschaftsausschuss trotz gleichzeitiger Einführung eines Konzernbetriebsrates 'ausschließlich in Verbindung mit der Unternehmensebene genannt (vgl. BAG 23.08.1989 7 ABR 39/88 m.w.N. der BT-Drucks).

    Für das Unternehmen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Einheitlichkeit des Rechtsträgers wesentliche Voraussetzung (vgl. BAG, 23.08.1989 7 ABR 39/88).

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