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Rechtsprechung
   BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3183
BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16 (https://dejure.org/2018,3183)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2018 - 7 ABR 54/16 (https://dejure.org/2018,3183)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 (https://dejure.org/2018,3183)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BetrVG, § 25 Abs 2 S 2 BetrVG, § 38 Abs 2 S 1 BetrVG, § 38 Abs 1 S 1 BetrVG, § 25 Abs 2 S 1 BetrVG
    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • IWW

    § 25 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § ... 19 Abs. 1 BetrVG, § 19 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG, § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtung der Wahl eines frei zu stellenden Betriebsratsmitglied - Antragsbefugnis eines einzelnen Betriebsratsmitglieds

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Wahl eines frei zu stellenden Betriebsratsmitglied; Antragsbefugnis eines einzelnen Betriebsratsmitglieds

  • bag-urteil.com

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Wahl eines frei zu stellenden Betriebsratsmitglied

  • datenbank.nwb.de

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrat - und die Anfechtung einer Freistellungswahl

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wer rückt bei einer Freistellung nach?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Nachrücken in die Freistellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 951
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Die durch Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung eintretende Unterschreitung der Mindestzahl von freizustellenden Betriebsratsmitgliedern bedarf daher eines Ausgleichs (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 97, 340).

    Danach ist das ersatzweise freizustellende Mitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte (ausführlich BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 97, 340).

    Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 114, 136; 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, aaO; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286).

    Während die Regelung in § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Falle des Ausscheidens von gewählten Betriebsratsmitgliedern den Minderheitenschutz bei Verhältniswahlen umsetzt (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340), dient § 25 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nicht dem Minderheitenschutz, sondern gibt diesen auf.

    Die Arbeitnehmer einer Minderheitengruppe haben unter den freigestellten Betriebsratsmitgliedern weiterhin eine Person ihres Vertrauens (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340)..

    Dieser reicht nicht weiter als der Wahlvorschlag (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340; vgl. auch BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 114, 236;… 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 3 a der Gründe, aaO).

    Rn. 20 cc) Daher ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied nach Erschöpfung der Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehört hat, im Wege der Mehrheitswahl mit einfacher Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder zu bestimmen (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 1 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 97, 340; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286).

    Dies widerspräche dem Zweck des Gesetzes, die Mindestzahl von freizustellenden Betriebsratsmitgliedern nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für die gesamte Amtszeit des Betriebsrats zu gewährleisten (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 97, 340).

  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 43/04

    Betriebsratsausschüsse - Erweiterung - Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 114, 136; 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 2 der Gründe;… 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, aaO; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286).

    Diese wäre gefährdet, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Betriebsratsmitgliedern wegen des Ausscheidens eines Mitglieds unterschritten würde, weil die Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, erschöpft ist und aus einer anderen Liste ein Ersatzmitglied nicht nachrücken könnte (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 114, 136).

    Durch die Regelung in § 25 Abs. 2 Satz 2 BetrVG wird der Minderheitenschutz aufgegeben, weil durch das Nachrücken von Ersatzmitgliedern aus einer anderen Vorschlagsliste als derjenigen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte, die durch die Verhältniswahl hergestellte, dem Stimmenverhältnis entsprechende Sitzverteilung zwischen den Koalitionen verschoben wird, was einer Minderheitskoalition im Einzelfall zum Vor- oder Nachteil gereichen kann (vgl. hierzu ausführlich BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 114, 136).

    Dieser reicht nicht weiter als der Wahlvorschlag (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340; vgl. auch BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 114, 236; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 3 a der Gründe, aaO).

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 114, 136; 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 2 der Gründe;… 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, aaO; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286).

    Rn. 20 cc) Daher ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied nach Erschöpfung der Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehört hat, im Wege der Mehrheitswahl mit einfacher Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder zu bestimmen (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 1 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 97, 340; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286).

    Die Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds als Ersatz für ein Betriebsratsmitglied, dessen Freistellung durch ordnungsgemäße Abberufung oder auf andere Weise geendet hat, erfolgt dagegen mit einfacher Stimmenmehrheit (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Rn. 11 a) Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden, wenn bei der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (vgl. etwa BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 236; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 114, 228).

    Dieser reicht nicht weiter als der Wahlvorschlag (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340; vgl. auch BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 114, 236;… 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 3 a der Gründe, aaO).

  • BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00

    Ersatzwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 114, 136; 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 2 der Gründe;… 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, aaO; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286).

    Rn. 20 cc) Daher ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied nach Erschöpfung der Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehört hat, im Wege der Mehrheitswahl mit einfacher Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder zu bestimmen (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 1 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 97, 340; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Rn. 11 a) Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden, wenn bei der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (vgl. etwa BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 236; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 114, 228).

    mit der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 2 a der Gründe, aaO).

  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. zum Wahlanfechtungsantrag bei der Betriebsratswahl: BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 10, BAGE 158, 256;… 26. Oktober 2016 - 7 ABR 4/15 - Rn. 12).
  • BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (…vgl. zum Wahlanfechtungsantrag bei der Betriebsratswahl: BAG 21. März 2017 - 7 ABR 19/15 - Rn. 10, BAGE 158, 256; 26. Oktober 2016 - 7 ABR 4/15 - Rn. 12).
  • LAG Köln, 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16

    Rechtsfolgen des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds aus der …

    Auszug aus BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. August 2016 - 9 TaBV 12/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (vgl. BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 9 ).

    Rn. 15 1. Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden, wenn bei der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 11; 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 236 ).

    mit der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat (BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 11; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 114, 228 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG das ersatzweise freizustellende Mitglied der Reihe nach derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte (BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 15; ausführlich BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 97, 340).

  • LAG Köln, 28.06.2024 - 9 TaBV 52/23

    Unwirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen bei Umgehung des gesetzlichen …

    Rn. 46 aa) Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden, wenn bei der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (BAG, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 -, Rn. 11, juris).

    (BAG, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 -, Rn. 11, juris), sondern eine systematische, bewusste und willentliche Unterlaufung des Minderheitenschutzes durch die Betriebsratsmitglieder der Liste ver.di.

    Zwar können betriebsratsinterne Wahlen in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nur binnen einer Frist von zwei Wochen nach Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat angefochten werden (BAG, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 -, Rn. 11, juris; BAG…, Beschluss vom 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 -, BAGE 114, 228-236, Rn. 20).

    Durch eine Verhältniswahl wird jeweils gewährleistet, dass die Sitzverteilung in dem Betriebsausschuss und die freizustellenden Betriebsratsmitglieder in möglichst genauer Übereinstimmung mit dem bei der Wahl erzielten Stimmenverhältnis stehen (BAG, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 -, Rn. 19, juris).

    Dadurch soll einem Betriebsrat nach dem Willen des Gesetzgebers (…BT-Drs. 11/2503, S. 33) die Möglichkeit genommen werden, Betriebsratsmitglieder, die im Wege der Verhältniswahl auf einer Minderheitsliste gewählt worden sind, mit einfacher Stimmenmehrheit abzuberufen, dadurch den Weg für eine Nachwahl frei zu machen und so das Ergebnis der Verhältniswahl nachträglich zugunsten der Betriebsratsmehrheit unter Umgehung des Verhältniswahlrechts zu verändern (BAG, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 -, Rn. 22, juris; BAG…, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 -, BAGE 71, 286-292, Rn. 25).

  • LAG Hessen, 23.11.2020 - 16 TaBV 79/20

    Erforderliche Dreiviertel-Mehrheit für Abberufung eines Mitglieds aus …

    Hinsichtlich der Freistellung hat das Arbeitsgericht zutreffend auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Februar 2018 -7 ABR 54/16- Bezug genommen, das § 25 Abs. 2 S. 1 BetrVG entsprechend anwendet.

    Soweit die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 20. November 2020 ausführt, die Nachbesetzung habe jedenfalls von oben nach unten, in Orientierung an der Liste des Wahlvorschlags zu erfolgen, trifft dies zwar zu, wobei Wahlvorschlag derjenige der betreffenden (betriebsratsinternen) Wahl, hier: der Freistellungswahl und der Wahl der Betriebsausschussmitglieder in der konstituierenden Sitzung vom 26./27.4.18 (Bl. 117, 120 der Akte), ist (vgl. BAG 21. Februar 2018 -7 ABR 54/16- Rn. 18).

    Diese Auffassung trifft jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21. Februar 2018 -7 ABR 54/16- Rn. 15) nicht zu.

    Sodann erfolgt die Bestimmung des Ersatzmitglieds nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (BAG 21. Februar 2018 -7 ABR 54/16- Rn. 20).

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform - …

    Der Antrag ist entsprechend auszulegen (…vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 6/20 - Rn. 10; 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 9).
  • ArbG Bonn, 07.03.2019 - 3 BV 87/18

    Verhältniswahl - Minderheitenschutz

    Rn. 24 Sogar die Einigungsstelle nach § 38 Abs. 2 Satz 7 BetrVG ist bei der Bestimmung des freizustellenden Betriebsratsmitgliedes an den Minderheitenschutz gebunden (vgl. BAG 22.11.2017, 7 ABR 26/16; Juris). Auch bei der Ersatzfreistellung von ausscheidenden Betriebsratsmitgliedern müssen zur Gewährleistung des Minderheitenschutzes die Wahlvorschläge der ursprünglichen, nach § 38 Abs. 2 S. 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl durchgeführten Freistellungswahl beachtet werden (vgl. BAG, 21.2.2018, 7 ABR 54/16; Juris)..
  • LAG Köln, 13.05.2020 - 11 TaBV 28/19

    Freistellung, Verhältniswahl

    Erst wenn diese Vorschlagsliste erschöpft ist, erfolgt die Wahl des Ersatzmitgliedes nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (BAG, Beschl. v. 21.02.2018 - 7 ABR 54/16 - m. w. N.).
  • ArbG Bonn, 31.08.2023 - 1 BV 35/22
    Es entspricht herrschender Meinung, dass mit der sog. Erschöpfung der Liste eine Teilwahl im Wege der Mehrheitswahl durchzuführen ist (BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - juris; LAG Hessen 23. November 2020 - 16 TaBV 79/10 - juris; - 12 TaBV 142/92 - juris) und nicht die gesamte Freistellungswahl zu wiederholen ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22

    Wahlanfechtung - Betriebsvertretung bei den Stationierungsstreitkräften - …

    BPersVG ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist; ein verspäteter Anfechtungsantrag wäre daher als unbegründet, nicht als unzulässig abzuweisen (vgl. BVerwG 23. Oktober 2003 - 6 P 10/03 - Rn. 10 f., vgl. zu § 19 BetrVG: iE BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 10, 12, 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 36 ff.; jeweils zitiert nach juris;… vgl. GK-Kreutz BetrVG 11. Aufl. § 19 Rn. 86). Die Anfechtungsbefugnis ist auch dann nicht entfallen, wenn die Antragstellerin zu 1) und der Antragsteller zu 2) - wie im Anhörungstermin vor der Beschwerdekammer vom Verfahrensbevollmächtigten der Betriebsvertretung vorgetragen und dem Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 6) bestätigt - zum 31. August 2023 bzw. 30. Juni 2022 aus dem Arbeitsverhältnis zur Arbeitgeberin ausgeschieden sein sollten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2022 - 6 TaBV 18/21

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

    Die Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2. Satz 2 BetrVG ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist; ein verspäteter Anfechtungsantrag wäre daher als unbegründet, nicht als unzulässig abzuweisen (vgl. iE BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 10, 12, 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 36 ff.;… GK-Kreutz BetrVG 11. Aufl. § 19 Rn. 86)..
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