Rechtsprechung
| BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten zur Durchsetzung der Honoraransprüche eines unternehmensfremden Einigungsstellenbeisitzers - Rechtsweg für eine Kostenforderung aus einem Beschlussverfahren - Auslegung des Begriffs "Angelegenheiten aus dem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG §§ 2a, 80 Abs. 1; BetrVG § 76
Beschlussverfahren: Kostenforderung - Rechtsweg - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 07.07.1988 - 12 TaBV 151/87
- BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
Papierfundstellen
- NZA 1990, 580 (Ls.)
- BB 1990, 1208
- DB 1991, 184
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75
Auto-Analyzer I
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
Vielmehr wird allgemein auf die wahre Natur des die Beteiligten verbindenden Rechtsverhältnisses abgestellt, wobei der Tatsachenvortrag des Antragstellers zugrunde zu legen ist (vgl. z.B. BGHZ 67, 81, 84; 71, 180, 181; 72, 56, 57 [BGH 22.06.1978 - III ZR 109/76];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 13 GVG Anm. 3, m.w.N.). - BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76
Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
Vielmehr wird allgemein auf die wahre Natur des die Beteiligten verbindenden Rechtsverhältnisses abgestellt, wobei der Tatsachenvortrag des Antragstellers zugrunde zu legen ist (vgl. z.B. BGHZ 67, 81, 84; 71, 180, 181; 72, 56, 57 [BGH 22.06.1978 - III ZR 109/76];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 13 GVG Anm. 3, m.w.N.). - BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64
Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme …
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
Überdies entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß der Rechtsstreit regelmäßig an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, wenn das Berufungsurteil die Klage als unzulässig abgewiesen hatte, das Revisionsgericht sie aber jedenfalls nicht aus diesem Grunde für unzulässig hält (vgl. z.B. BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 46, 281;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 565 Anm. 3;… Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 565 Anm. 1; BAG Beschluß vom 8. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 - n.v.).
- BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 73/87
Honoraranspruch eines Geschäftsführers einer Gewerkschaft bei Berufung desselben …
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
Nur durch diese, dem Betriebsverfassungsrecht zugehörende und ausschließlich im Betriebsverfassungsgesetz geregelte Institution Einigungsstelle ist es überhaupt zu Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten gekommen; unmittelbar durch seine vom Betriebsrat vorgenommene Bestellung zum Beisitzer der Einigungsstelle ist der Antragsteller in eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsbeziehung zum Unternehmer getreten (gefestigte Rechtsprechung; vgl. z.B. BAG Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 -, vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 - und vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - AP Nr. 8, 19 und 30 zu § 76 BetrVG 1972). - BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83
Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines …
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
Im Entscheidungsfalle bedurfte die Antragsbefugnis bereits deshalb keiner gesonderten Prüfung, weil sich der Antragsteller eines eigenen Leistungsanspruchs berühmt und schon nicht ersichtlich ist, wem sonst als dem Antragsteller eine alleinige (d.h. das Antragsrecht des Antragstellers verdrängende) Befugnis zustehen sollte, die streitgegenständliche Forderung - ihr Bestehen unterstellt - vor Gericht geltend zu machen (zur teilweise anders gelagerten - weil auch das Feststellungsinteresse berührenden - Problematik bei Feststellungsanträgen vgl. BAGE 53, 279, 283 f. = AP Nr. 6 zu § 47 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.). - BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76
Rechtsweg
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
Vielmehr wird allgemein auf die wahre Natur des die Beteiligten verbindenden Rechtsverhältnisses abgestellt, wobei der Tatsachenvortrag des Antragstellers zugrunde zu legen ist (vgl. z.B. BGHZ 67, 81, 84; 71, 180, 181; 72, 56, 57 [BGH 22.06.1978 - III ZR 109/76];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 13 GVG Anm. 3, m.w.N.). - BAG, 08.02.1989 - 7 ABR 83/86
Wirtschaftsausschuss: Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
Überdies entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß der Rechtsstreit regelmäßig an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, wenn das Berufungsurteil die Klage als unzulässig abgewiesen hatte, das Revisionsgericht sie aber jedenfalls nicht aus diesem Grunde für unzulässig hält (vgl. z.B. BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 46, 281;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 565 Anm. 3;… Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 565 Anm. 1; BAG Beschluß vom 8. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 - n.v.). - BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53
Zurückverweisung an Berufungsgericht
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
Überdies entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß der Rechtsstreit regelmäßig an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, wenn das Berufungsurteil die Klage als unzulässig abgewiesen hatte, das Revisionsgericht sie aber jedenfalls nicht aus diesem Grunde für unzulässig hält (vgl. z.B. BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 46, 281;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 565 Anm. 3;… Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 565 Anm. 1; BAG Beschluß vom 8. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 - n.v.). - BAG, 31.07.1986 - 6 ABR 79/83
Honoraranspruch eines Anwalts für Tätigkeit als Arbeitnehmer-Beisitzer der …
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
Nur durch diese, dem Betriebsverfassungsrecht zugehörende und ausschließlich im Betriebsverfassungsgesetz geregelte Institution Einigungsstelle ist es überhaupt zu Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten gekommen; unmittelbar durch seine vom Betriebsrat vorgenommene Bestellung zum Beisitzer der Einigungsstelle ist der Antragsteller in eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsbeziehung zum Unternehmer getreten (gefestigte Rechtsprechung; vgl. z.B. BAG Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 -, vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 - und vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - AP Nr. 8, 19 und 30 zu § 76 BetrVG 1972). - BAG, 13.01.1981 - 6 ABR 106/78
Einigungsstelle - Ermessen
Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
Nur durch diese, dem Betriebsverfassungsrecht zugehörende und ausschließlich im Betriebsverfassungsgesetz geregelte Institution Einigungsstelle ist es überhaupt zu Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten gekommen; unmittelbar durch seine vom Betriebsrat vorgenommene Bestellung zum Beisitzer der Einigungsstelle ist der Antragsteller in eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsbeziehung zum Unternehmer getreten (gefestigte Rechtsprechung; vgl. z.B. BAG Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 -, vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 - und vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - AP Nr. 8, 19 und 30 zu § 76 BetrVG 1972).
- BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93
Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar
Wenn unternehmensfremde Einigungsstellenmitglieder vom Arbeitgeber die Erstattung der Kosten verlangen, die bei der gerichtlichen Durchsetzung des ihnen nach § 76 a Abs. 3 BetrVG zustehenden Honoraranspruchs anfielen (sog. Honorardurchsetzungskosten), haben hierüber nach § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG die Gerichte für Arbeitssachen im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zu entscheiden (Bestätigung des Beschlusses des Senats vom 26. Juli 1989 - 7 ABR 72/88 - AP Nr. 4 zu § 2 a ArbGG 1979, zu II 1 der Gründe).Bereits mit Beschluß vom 26. Juli 1989 (- 7 ABR 72/88 - AP Nr. 4 zu § 2 a ArbGG 1979, zu II 1 der Gründe) hat der Senat entschieden, daß über den Anspruch eines unternehmensfremden Einigungsstellenbeisitzers auf Erstattung der Kosten, die bei der gerichtlichen Durchsetzung seines Honoraranspruchs gegenüber dem Arbeitgeber entstanden sind, die Gerichte für Arbeitssachen im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nach § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG zu entscheiden haben.
b) Dem Beschluß vom 26. Juli 1989 (- 7 ABR 72/88 - AP Nr. 4 zu § 2 a ArbGG 1979) läßt sich entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin nicht entnehmen, daß der Senat damals angenommen hat, für den Ersatz der Honorardurchsetzungskosten gebe es keine Anspruchsgrundlage.
- LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11
Honoraranspruch und -durchsetzung eines außerbetrieblichen …
Hierzu gehören auch der Honoraranspruch der außerbetrieblichen Beisitzer sowie der Honorardurchsetzungsanspruch (BAG 06.04.1973 - 1 ABR 20/72 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 1; BAG 26.07.1989 - 7 ABR 72/88 - AP ArbGG 1979 § 2 a Nr. 4; BAG 27.07.1994 - 7 ABR 10/93 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 4;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, aaO., § 2 a Rn. 44;… ErfK/Koch, 12. Aufl., § 2 a ArbGG Rn. 3 m.w.N.). - LAG Hessen, 03.09.1992 - 12 TaBV 22/92
Betriebsrat: Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus dem Beschlussverfahren
Unter diesem "Blickwinkel der Zuständigkeitsabgrenzung" sei für die Rechtswegzuweisung nicht auf eine unmittelbar anspruchsbegründende Norm, sondern - wie sonst allgemein - "auf die wahre Natur des die Beteiligten verbindenden Rechtsverhältnisses" abzustellen (BAG, Beschluss vom 26.07.1989 - 7 ABR 72/88 -, AP Nr. 4 zu § 2 a ArbGG (zu II 1 der Gründe m.w.N. zur Rechtsprechung des BGH)).
- LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 67/11
Anwaltskosten für die gerichtliche Durchsetzung eines Honoraranspruchs des …
Hierzu gehört nicht nur der Honoraranspruch der außerbetrieblichen Beisitzer (BAG 06.04.1973 - 1 ABR 20/72 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 1), sondern auch der Anspruch auf Erstattung derjenigen Kosten, die dem Beisitzer bei der gerichtlichen Durchsetzung seines Honoraranspruchs gegenüber dem Arbeitgeber entstanden sind (BAG 26.07.1989 - 7 ABR 72/88 - AP ArbGG 1979 § 2 a Nr. 4; BAG 27.07.1994 - 7 ABR 10/93 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 4;… Germelmann/ Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 2 a Rn. 50;… ErfK/Koch, 12. Aufl., § 2 a ArbGG Rn. 3 m.w.N.). - LAG München, 11.01.1991 - 2 TaBV 57/90
Einigungsstelle: Vergütung der Beteiligten
Das Beschlussverfahren ist die richtige Verfahrensart (BAG vom 26.7.1989 - 7 ABR 72/88 -). - BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 50/88
Ausschliessliche Rechtswegeröffnung zu den Arbeitsgerichten bei Angelegenheiten …
Parallelsache zu 7 ABR 72/88. - LAG Hessen, 12.05.1997 - 12 Ta 35/97 Maßgehend soll vielmehr als vorrangiger Gesetzeszweck sein, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen und insbesondere ihre ausschließliche Zuständigkeit im Verhältnis zur Zivilgerichtsbarkeit zu erweitern ( BAG, Beschl. v. 26.7.1989 - 7 ABR 72/88 - AP Nr. 4 zu § 2 a ArbGG 1979 (zu 1 d.Gr.)).
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