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Rechtsprechung
   BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 11/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9102
BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 11/99 (https://dejure.org/2000,9102)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2000 - 7 AZR 11/99 (https://dejure.org/2000,9102)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 7 AZR 11/99 (https://dejure.org/2000,9102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes - Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Arbeitnehmer auch bei fehlender Erlaubnis der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Arbeitsverhältnis zum Verleiher als auch zum Entleiher bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag bei nach AÜG fingiertem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 11/99
    Das folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - AP AÜG § 1 Nr. 24 = EzA AÜG § 1 Nr. 9 zu II 2 a der Gründe mwN) aus dem vorliegend noch anwendbaren § 13 AÜG, der durch Art. 63 Nr. 9 AFRG vom 24. März 1997 (BGBl. I S 594, 714) mit Wirkung zum 1. April 1997 aufgehoben worden ist.

    Notwendiger Inhalt dieses Vertrags ist die Verpflichtung des Verleihers, dem Entleiher zur Förderung von dessen Betriebszwecken Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - AP AÜG § 1 Nr. 24 = EzA AÜG § 1 Nr. 9 zu I 1 der Gründe mwN).

    Diese anspruchsbegründende Voraussetzung hat derjenige darzulegen und ggf. unter Beweis zu stellen, der sich auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes beruft (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125; 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - aaO).

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 11/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats steht ein nach § 10 Abs. 1 Satz 1 bzw. nach § 13 AÜG zwischen dem Arbeitnehmer und dem Entleiher entstandenes Arbeitsverhältnis einem vertraglich begründeten Arbeitsverhältnis gleich (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125 zu IV 4 der Gründe; 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese anspruchsbegründende Voraussetzung hat derjenige darzulegen und ggf. unter Beweis zu stellen, der sich auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes beruft (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125;… 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - aaO).

  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97

    Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 11/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats steht ein nach § 10 Abs. 1 Satz 1 bzw. nach § 13 AÜG zwischen dem Arbeitnehmer und dem Entleiher entstandenes Arbeitsverhältnis einem vertraglich begründeten Arbeitsverhältnis gleich (BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 125 zu IV 4 der Gründe; 15. April 1999 - 7 AZR 437/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 850/94

    Arbeitnehmerüberlassung im Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 11/99
    Ohne eine solche Vereinbarung kann der Tatbestand einer Arbeitnehmerüberlassung aber nicht erfüllt sein (vgl. BAG 26. April 1995 - 7 AZR 850/94 - BAGE 80, 46 zu II 2 der Gründe).
  • LAG München, 07.09.1998 - 10 Sa 130/98

    Aufhebungsvertrag bei nach AÜG fingiertem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 7 AZR 11/99
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. September 1998 - 10 Sa 130/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 19.09.2001 - 7 AZR 574/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - Versäumung der Klagefrist

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 AÜG trägt nach den allgemeinen Grundsätzen derjenige, der die sich aus der Vorschrift ergebende Rechtsfolge geltend macht (BAG 19. Januar 2000 - 7 AZR 11/99 - nv., zu II 1 der Gründe; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124 = AP AÜG § 10 Nr. 8, zu IV 3 der Gründe).
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