Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2016 - 7 B 10201/16.OVG |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Berücksichtigung von zurückliegenden, nicht (mehr) gegenwärtigen Täuschungen über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder die Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung zur Beseitigung von Ausreisehindernissen
- esovgrp.de
AufenthG § 25,AufenthG § 25 Abs 5,AufenthG § 25b,AufenthG § 25b Abs 1,AufenthG § 25b Abs 1 S 1,AufenthG § 25b Abs 1 S 2,AufenthG § 25b Abs 2,AufenthG § 25b Abs 2 Nr 1
Amnestie, atypischer Umstand, Aufenthaltsgewährung, Ausländerrecht, Ausnahme, Ausnahmefall, Ausreisehindernis, Fehlverhalten, gegenwärtige Täuschung, Identität, Integration, Integrationsdefizit, Mitwirkung, Mitwirkungspflicht, nachhaltige Integration, Regelvermutung, ...
- ra.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 25b Abs. 2 Nr. 1, AufenthG § 25b Abs. 1 S. 2
Ausbildungsduldung, Identitätstäuschung, Staatsangehörigkeit, Integration, Ermessen, Mitwirkungspflicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Täuschung eines Ausländers über seine Identität und Staatsangehörigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Täuschung eines Ausländers über seine Identität und Staatsangehörigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 01.02.2016 - 2 L 1132/15
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2016 - 7 B 10201/16.OVG
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2015 - 18 B 486/14
Anforderungen an die Annahme der nachhaltigen Integration eines Ausländers
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2016 - 7 B 10201/16
Ob ein Ausnahmefall von der regelmäßig anzunehmenden Integration vorliegt, sobald die in § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AufenthG genannten Voraussetzungen gegeben sind, beurteilt sich allein danach, ob besondere, atypische Umstände vorliegen, die obschon des Eingreifens der Regelvermutung nach § 25b Abs. 1 Satz 2 AufenthG eine nachhaltige Integration widerlegen, weil im Einzelfall Integrationsdefizite festzustellen sind, die dazu führen, dass den erzielten Integrationsleistungen bei wertender Gesamtbetrachtung ein geringeres Gewicht zukommt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 -, juris, Rn. 10).Insbesondere ist das Verwaltungsgericht unter Einbeziehung der einschlägigen Gesetzesbegründung, der zufolge trotz der Beschränkung in § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG auf aktuelle Mitwirkungspflichten "keine Amnestie für jedes Fehlverhalten in den vorangegangenen Verfahren" erteilt wird (…vgl. BT-Drucks. 18/4097, S. 44), und der bisher hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 -, juris, Rn. 11 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 -, juris, Rn. 10) zu Recht davon ausgegangen, dass die Regelung eines zwingenden Versagungsgrundes bei gegenwärtiger Täuschung (§ 25 b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) keine Sperrwirkung für eine Berücksichtigung zurückliegender Täuschungen bei der nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu treffenden Ermessensentscheidung nach sich zieht.
Mithin kann - wie das Verwaltungsgericht zutreffend folgert - ein schwerwiegendes Fehlverhalten in dieser Hinsicht deshalb, auch wenn es nicht aufrechterhalten wird, die Annahme einer nachhaltigen Integration im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG ausschließen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 - juris, Rn. 8 ff; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 -, juris, Rn. 10;… Zühlcke, HTK-AuslR/§ 25 b AufenthG/zu Abs. 2, Stand: 23.09.2016, Rn. 2; vgl. ferner: OVG RP, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 7 B 10592/15.OVG -, n. v.).
- BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07
Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2016 - 7 B 10201/16
Richtig ist, dass Art. 8 EMRK die Achtung des Privatlebens umfasst und die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind, schützt, denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40/07 -, juris, Rn. 21 = BVerwGE 133, 72).Auch wenn danach die Dauer des Aufenthalts grundsätzlich von erheblicher Bedeutung ist, kommt ihr vorliegend kein besonderes Gewicht zu, da der Aufenthalt des Antragstellers durch dessen Täuschung über seine Identität und Staatsangehörigkeit in seiner Legitimität gravierend belastet ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009 - 1 C 40/07 -, juris, Rn. 22 = BVerwGE 133, 72).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2015 - 2 M 121/15
Aufenthaltserlaubnis für nachhaltig integrierte Ausländer; Täuschung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2016 - 7 B 10201/16
Insbesondere ist das Verwaltungsgericht unter Einbeziehung der einschlägigen Gesetzesbegründung, der zufolge trotz der Beschränkung in § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG auf aktuelle Mitwirkungspflichten "keine Amnestie für jedes Fehlverhalten in den vorangegangenen Verfahren" erteilt wird (…vgl. BT-Drucks. 18/4097, S. 44), und der bisher hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 -, juris, Rn. 11 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 -, juris, Rn. 10) zu Recht davon ausgegangen, dass die Regelung eines zwingenden Versagungsgrundes bei gegenwärtiger Täuschung (§ 25 b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) keine Sperrwirkung für eine Berücksichtigung zurückliegender Täuschungen bei der nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu treffenden Ermessensentscheidung nach sich zieht.Mithin kann - wie das Verwaltungsgericht zutreffend folgert - ein schwerwiegendes Fehlverhalten in dieser Hinsicht deshalb, auch wenn es nicht aufrechterhalten wird, die Annahme einer nachhaltigen Integration im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG ausschließen (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 - juris, Rn. 8 ff; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 -, juris, Rn. 10;… Zühlcke, HTK-AuslR/§ 25 b AufenthG/zu Abs. 2, Stand: 23.09.2016, Rn. 2; vgl. ferner: OVG RP, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 7 B 10592/15.OVG -, n. v.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2018 - 11 S 1810/16
Einbeziehung auch nachträglich Gesetz gewordener Aufenthaltsrechte in eine Klage; …
Rn. 106 Schon aus dem Wortlaut, aber auch aus einem systematischen Vergleich der Vorschrift etwa mit § 25a Abs. 1 Satz 3 AufenthG oder § 104a Abs. 1 Nr. 4 AufenthG ergibt sich, dass dieser zwingende Ausschlussgrund nur dann eingreift, wenn die Verhinderungs- oder Verzögerungshandlung zum Zeitpunkt der potentiellen Erteilung des Titels noch andauert, also - anders als bei den genannten weiteren Vorschriften - nicht lediglich fortwirkt (…vgl. dazu die Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 18/4097, S. 44: "Regelung knüpft nur an aktuelle Mitwirkungsleistungen des Ausländers an"; ebenso OVG Hamburg, Beschlüsse vom 19.05.2017 - 1 Bs 207/16 -, juris (Ls.), …und vom 11.04.2017 - 1 Bs 55/17 -, juris, Rn. 13 ff., sowie (zum Gesetzentwurf) OVG NRW, Beschluss vom 21.07.2015 - 18 B 486/14 -, juris (Ls.); Sächs. OVG…, Beschluss vom 02.09.2016 - 3 B 168/16 -, juris, Rn. 6; offen gelassen OVG RLP, Beschluss vom 18.10.2016 - 7 B 10201/16 -, juris, Rn. 4 f.).Die Regelung des § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG steht einer solch (späteren) Berücksichtigung des Fehlverhaltens als Integrationsdefizit nicht entgegen (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 21.07.2015 - 18 B 486/14 - juris, Rn. 9-13, zur Entwurfsfassung; OVG RLP, Beschluss vom 18.10.2016 - 7 B 10201/16 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 04.09.2019 - 13 LA 146/19
Ausnahmefall; Ausweisungsinteresse; gegenwärtig; Integration; …
Durch die Verwendung der Zeitform des Präsens hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass nur aktuelle Täuschungshandlungen die Voraussetzungen dieses Ausschlusstatbestandes erfüllen sollen (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21.7.2015 - 13 B 486/14 -, juris Rn. 11;… OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 23.9.2015 - 2 M 121/15 -, juris Rn. 10;… OVG Hamburg, Beschl. v. 19.5.2017 - 1 Bs 207/16 -, juris Rn. 31, offenlassend: Sächs. OVG, Beschl. v. 2.9.2016 - 3 B 168/16 -, juris Rn. 6; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 18.10.2016 - 7 B 10201/16 -, juris Rn. 4). - VG Aachen, 21.02.2018 - 8 K 2894/16
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung; Nichterfüllung …
Rn. 65 vgl. z. B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 7 B 10201/16 - juris, Rn. 4 f. für den Fall der Täuschung über Identität und Staatsangehörigkeit.; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 19. Mai 2017 - 1 Bs 207/16 - juris, Rn. 42 ff. ("möglicher Ausnahmefall von der Regelerteilungsnorm des § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG"); OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 - juris, Rn. 10.Rn. 71 vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 - juris, Rn. 15; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 7 B 10201/16 - juris, Rn. 4.
- VG Aachen, 29.09.2021 - 8 L 305/21
Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Rechtsschutzbedürfnis; …
18/4097, S. 44; OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 18 B 486/14 -, juris, Rn. 11 ff. (noch zu § 25b Abs. 2 AufenthG-E); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 7 B 10201/16 -, juris, Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. September 2019 - 13 LA 146/19 -, juris, Rn. 5; sowie zu den Anforderungen an eine aktive Täuschung: Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 29. Ed., § 60b AufenthG Rn. 10 und 12; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, Mai 2021, § 60b AufenthG Rn. 10 ff.; Röcker, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 25a AufenthG Rn. 18 mit Fn. 51; Wittmann/Röder, ZAR 2019, 362 (364). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2019 - 2 M 76/19
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Nichtdurchführung des Visumverfahrens
Diese Regelung knüpft nach dem Wortlaut und der Begründung zum Gesetzentwurf (…vgl. BT-Drs. 18/4097, S. 44) nur an aktuelle Handlungen des Ausländers an (…vgl. Beschluss des Senats vom 23. September 2015 - 2 M 121/15 - juris Rn. 10 ; OVG RP, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 7 B 10201/16 - juris Rn. 4; NdsOVG…, Beschluss vom 4. September 2019 - 13 LA 146/19 - juris Rn. 5 ff., jew. m.w.N.), die hier nicht in Rede stehen.Von dem Versagungstatbestand des § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG nicht erfasste (zurückliegende) Täuschungen und Straftaten stehen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dann entgegen, wenn sie nach ihrer Art oder Dauer so bedeutsam sind, dass sie das Gewicht der nach § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AufenthG relevanten Integrationsleistungen für die nach Abs. 1 Satz 1 maßgebliche Annahme der nachhaltigen Integration beseitigen (…Beschluss des Senats vom 23. September 2015, a.a.O., OVG RP, Beschluss vom 18. Oktober 2016, a.a.O., NdsOVG…, Beschluss vom 4. September 2019, a.a.O, Rn. 6 ff.; jew. m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2019 - 2 M 30/19
Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration
Der Umstand, dass bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Berücksichtigung nicht gegenwärtiger Täuschungen bei § 25b AufenthG vorliegt, steht vielmehr der Belastbarkeit des vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Normverständnisses auch im Eilverfahren angesichts der insoweit eindeutigen Gesetzesbegründung, die ausdrücklich keine Amnestie für jedes Fehlverhalten in den vorangegangenen Verfahren einräumt, und der übereinstimmenden obergerichtlichen Rechtsprechung hierzu nicht entgegen (vgl. OVG RP, Beschl. v. 18.10.2016 - 7 B 10201/16 -, juris RdNr. 6). - OVG Niedersachsen, 17.03.2022 - 13 ME 91/22
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration; Beschwerde; Identität; …
Rn. 7 "Durch die Verwendung der Zeitform des Präsens hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass nur aktuelle Täuschungshandlungen die Voraussetzungen dieses Ausschlusstatbestandes erfüllen sollen (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 21.7.2015 - 13 B 486/14 -, juris Rn. 11;… OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 23.9.2015 - 2 M 121/15 -, juris Rn. 10;… OVG Hamburg, Beschl. v. 19.5.2017 - 1 Bs 207/16 -, juris Rn. 31, offenlassend: Sächs. OVG, Beschl. v. 2.9.2016 - 3 B 168/16 -, juris Rn. 6; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 18.10.2016 - 7 B 10201/16 -, juris Rn. 4).. - VG Bayreuth, 28.12.2017 - B 6 S 17.993
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis infolge …
Unabhängig vom Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen und der speziellen Tatbestandsmerkmale des § 25b Abs. 1 AufenthG (sowie der Frage, ob bei einer derartigen Identitätstäuschung Integrationsdefizite vorliegen, vgl.: OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 18.10.2016, AZ. 7 B 10201/16) ist jedenfalls der Versagungsgrund des § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG erfüllt:.
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