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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,19606
OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24.OVG (https://dejure.org/2024,19606)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.03.2024 - 7 B 10211/24.OVG (https://dejure.org/2024,19606)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. März 2024 - 7 B 10211/24.OVG (https://dejure.org/2024,19606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 104c Abs 1 AufenthG 2004, § 25b AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 54 Abs 2 Nr 9 AufenthG 2004, § 60a Abs 2 AufenthG 2004
    Status als geduldeter Ausländer aufgrund lediglich einer Verfahrensduldung für die Zeit des Eilverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Abschiebung; Besitz einer Duldung eines Ausländers als Voraussetzung die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24
    Da die Behörde bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet ist, dem Ausländer eine Duldung von Amts wegen zu erteilen, kann es diesem nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie dieser Pflicht im Einzelfall trotz Vorliegens der Voraussetzungen nicht nachkommt und den Aufenthalt lediglich faktisch duldet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34/18 -, BVerwGE 167, 211 = juris Rn. 24).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG klargestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34/18 -, BVerwGE 167, 211 = juris Rn. 23, 34;… Berlit, in: GK-AufenthG, Stand 1. April 2023, § 25b AufenthG, Rn. 304).

    Wo die Verfahrensduldung "grundlos" erteilt werde, sei sie gegebenenfalls rechtswidrig, begründe angesichts ihrer Tatbestands- und Bindungswirkung aber gleichwohl den Status des "geduldeten Ausländers" (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34/18 -, BVerwGE 167, 211 = juris Rn. 28 ff.).

    Hingegen genügt nicht, wenn ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG beantragt hat, die nach § 104c AufenthG erforderlichen Voraufenthaltszeiten oder auch eine andere Voraussetzung der Norm noch nicht erfüllt, ohne dass dies erheblichen Klärungsbedarf aufwirft (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34/18 -, BVerwGE 167, 211 = juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 19 CE 22.2647

    Kein Verzicht auf Durchführung des Visumverfahrens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24
    Rn. 7 a. Im vorliegenden Fall kann zunächst dahinstehen, ob für die Beurteilung der Frage, ob der Ausländer im Sinne des § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG geduldet ist, auf den Zeitpunkt der Antragstellung, den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über den Erlaubnisantrag oder den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist (vgl. dazu: BayVGH, Beschluss vom 6. März 2023 - 19 CE 22.2647 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Aus Sicht des Senats spricht allerdings viel dafür, dass auch bei § 104c AufenthG maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen sämtlicher Erteilungsvoraussetzungen - einschließlich der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen und Versagungstatbestände - nach allgemeinen Grundsätzen der Zeitpunkt der letzten behördlichen bzw. gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz ist (so auch BayVGH, Beschluss vom 6. März 2023 - 19 CE 22.2647 -, juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2018 - 11 S 1810/16

    Einbeziehung auch nachträglich Gesetz gewordener Aufenthaltsrechte in eine Klage; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24
    Auch wenn § 104c AufenthG nicht voraussetzten sollte, dass die Duldungsgründe voraussichtlich auch über den maßgeblichen Zeitpunkt hinaus fortbestehen werden (so zu § 25b AufenthG VGH BW, Urteil vom 18. Mai 2018 - 11 S 1810/16 -, juris Rn. 66), sondern lediglich, dass die Duldungsvoraussetzungen im entscheidungserheblichen Zeitpunkt "erfüllt" sind (…vgl. zu § 25b AufenthG Berlit, in: GK-AufenthG, Stand 1. April 2023, § 25b AufenthG, Rn. 47), greift der Gedanke des aufenthaltsrechtlichen Bestandsschutzes (…dazu Berlit, in: GK-AufenthG, Stand 1. April 2023, § 25b AufenthG, Rn. 309) hier nicht.
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24
    Zudem stellt eine vorsätzlich begangene Straftat grundsätzlich keinen nur geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften dar (BayVGH…, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 10 ZB 14.1402 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 24. September 1996 - 1 C 9/94 -, BVerwGE 102, 63 = juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 ZB 14.1402

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung wegen Scheinehe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24
    Zudem stellt eine vorsätzlich begangene Straftat grundsätzlich keinen nur geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften dar (BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 10 ZB 14.1402 -, juris Rn. 14; BVerwG…, Urteil vom 24. September 1996 - 1 C 9/94 -, BVerwGE 102, 63 = juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 16.1662

    Aufhebung der erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24
    Anders als bei der folgenlosen Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 StPO muss das Verfahren nach § 153a StPO also im Wesentlichen ausermittelt sein und ein hinreichender Tatverdacht bestehen (BayVGH, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 10 ZB 16.1662 -, juris Rn. 13;… Gercke in: Gercke/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 7. Auflage 2023, § 153a StPO, Rn. 17).
  • VGH Hessen, 16.01.2007 - 7 TG 2879/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24
    Einer erfolgten Einstellung lässt sich somit jedenfalls nicht entnehmen, der Beschuldigte habe die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 7 TG 2879/06 -, juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 14.02.2023 - 19 CS 22.2611

    Keine Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei zuletzt geduldetem, …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24
    Unter Berücksichtigung der darin enthaltenen gesetzlichen Wertung, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis- bzw. Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 13. April 2023 - 2 M 18/23 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 19 CS 22.2611 -, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2015 - 2 M 21/15

    Abschiebungsschutz - Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumsverfahrens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24
    Allein die Einstellung rechtfertigt aus aufenthaltsrechtlicher Sicht nicht den Schluss, dass es sich um einen die Ausweisung nicht rechtfertigenden geringfügigen Verstoß gehandelt hat (vgl. dazu: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 2 M 21/15 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2023 - 2 M 18/23

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 AufenthG …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2024 - 7 B 10211/24
    Unter Berücksichtigung der darin enthaltenen gesetzlichen Wertung, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis- bzw. Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. April 2023 - 2 M 18/23 -, juris Rn. 10; BayVGH…, Beschluss vom 14. Februar 2023 - 19 CS 22.2611 -, juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2025 - 11 S 1780/24

    Zeitpunkt der Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung bei Übermittlung an das …

    Eine vorsätzlich begangene Straftat ist grundsätzlich kein geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften, insbesondere dann nicht, wenn das Strafverfahren nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 - juris Rn. 19 ff. zu § 46 Nr. 2 AuslG 1990;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.2021 - 11 S 1966/19 - juris Rn. 76 ; BayVGH…, Urteil vom 06.08.2024 - 19 B 23.924 - juris Rn. 27 m.w.N.;… Beschluss vom 21.05.2025 - 19 C 25.151 - juris Rn. 7; NdsOVG…, Urteil vom 06.03.2024 - 13 LC 116/23 - juris Rn. 64; OVG RP, Beschluss vom 19.03.2024 - 7 B 10211/24.OVG - juris Rn. 19).
  • VG Schleswig, 28.08.2025 - 11 B 110/24
    Darüber hinaus würde eine sog. "Verfahrensduldung", die nur um das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und gerade nicht den Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu sichern, erteilt würde, nicht den Status eines geduldeten Ausländers i. S. d. § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG verleihen (…Zühlcke, in: HTK-AuslR / § 25b AufenthG / zu Abs. 1, Stand: 08.07.2025, Rn. 93; vgl. entsprechend zu § 104c AufenthG: OVG Koblenz, Beschl. v. 19.03.2024 - 7 B 10211/24.OVG -, juris Rn. 10 f.).
  • VG Stuttgart, 27.03.2026 - 3 K 1269/26

    Verfahrensduldung; Familiennachzug; Visumsverfahren; Unzumutbarkeit; …

    Das Ausweisungsinteresse entfällt auch nicht dadurch, dass die Staatsanwaltschaft Ellwangen das gegen die Antragstellerin geführte Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise nach § 153a Abs. 1 StPO eingestellt hat, weil allein die Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO aus aufenthaltsrechtlicher Sicht nicht den Schluss zulässt, dass es sich um einen die Ausweisung nicht rechtfertigenden geringfügigen Verstoß gehandelt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.03.2024 - 7 B 10211/24.OVG -, juris Rn. 19).
  • VG Köln, 08.04.2026 - 11 L 497/26
    Rn. 57 Vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 17.01.2023 - RN 9 E 22.2867 -, juris Rn. 41 zu § 25b AufenthG; OVG NRW, Beschluss vom 31.10.2023 - 18 B 1014/23 -, juris Rn. 11 ff. zu § 104c AufenthG; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.03.2024 - 7 B 10211/24.OVG -, juris Rn. 9 ff.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2025 - 2 L 109/25

    Chancen-Aufenthaltsrecht trotz Identitätstäuschung

    Der Umstand, dass in dieser Regelung zwar § 5 Abs. 1 Nr. 1, 1a und 4 sowie § 5 Abs. 2 AufenthG, nicht aber § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG als Vorschriften aufgezählt werden, von denen das Chancen-Aufenthaltsrecht abweicht, spricht, wovon auch die Vorinstanz ausgeht, für die grundsätzliche Anwendbarkeit dieser Vorschrift im Rahmen des § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG (vgl. OVG RhPf, Beschluss vom 19. März 2024 - 7 B 10211/24.OVG - juris Rn. 16 und OVG MV…, Urteil vom 6. Juni 2024 - 2 LB 729/21 OVG - juris Rn. 45 f.).
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