Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 7 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 84 AufenthG 2004, § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis - esovgrp.de
AufenthG § 7,AufenthG § ... 7 Abs 2,AufenthG § 7 Abs 2 S 2,AufenthG § 58,AufenthG § 58 Abs 2,AufenthG § 58 Abs 2 S 1,AufenthG § 84,AufenthG § 84 Abs 1,AufenthG § 84 Abs 2,AufenthG § 84 Abs 2 S 1,AufenthG § 84 Abs 2 S 2,GG Art 19,GG Art 19 Abs 4
Anordnung der sofortigen Vollziehung, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, aufschiebende Wirkung, Ausländerrecht, Aussetzungsinteresse, Befristung, Befristungsentscheidung, Ehe, Generalprävention, generalpräventive Wirkung, nachträgliche Befristung, ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels; Besonderes öffentliches Interesse an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit; Erreichen einer generalpräventiven Wirkung mit dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Besonderes öffentliches Interesse an Anordnung der sofortigen Vollziehung einer nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels; Besonderes öffentliches Interesse an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit; Erreichen einer generalpräventiven Wirkung mit dem ...
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 21.07.2016 - 3 L 680/16
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16.OVG
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16
Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes ist daher ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, dass über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, juris, Rn. 41 und Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, Rn. 18 f.; jeweils m.w.N.).Rn. 7 Konkret bedarf es für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, Rn. 20), eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00 -, juris, Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 8; BremOVG…, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; VGH BW…, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG…, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 4).
Rn. 9 Die summarische Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs hat bei der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug und dem privaten Interesse am Bestand der aufschiebenden Wirkung zwar eine wichtige Bedeutung und ist deshalb auch wesentliches Element der Interessenabwägung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Sofortvollzugs, kann aber die Prüfung, ob überhaupt ein besonderes öffentliches Interesse an dem angeordneten Sofortvollzug besteht, nicht ersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, Rn. 23).
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
Nachträgliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16
Rn. 7 Konkret bedarf es für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, Rn. 20), eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00 -, juris, Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 8; BremOVG…, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; VGH BW, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG…, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 4).Für die in § 84 Abs. 1 AufenthG nicht benannten Fälle bedeutet das im Umkehrschluss, dass nach dem Willen des Gesetzgebers allein die Unrechtmäßigkeit des (weiteren) Aufenthalts ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung des die Unrechtmäßigkeit des Aufenthalts herbeiführenden Verwaltungsaktes im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO regelmäßig noch nicht begründet (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 15; VGH BW, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 19; NdsOVG…, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 6).
Die Antragstellerin bezieht insbesondere auch keine Sozialleistungen und es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass von ihr Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen - beides kann ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. BremOVG…, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; auch VGH BW, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG…, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 8).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2009 - 18 B 421/09
Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis sofortige …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16
Rn. 7 Konkret bedarf es für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, Rn. 20), eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 8; BremOVG…, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; VGH BW…, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG…, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 4).Für die in § 84 Abs. 1 AufenthG nicht benannten Fälle bedeutet das im Umkehrschluss, dass nach dem Willen des Gesetzgebers allein die Unrechtmäßigkeit des (weiteren) Aufenthalts ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung des die Unrechtmäßigkeit des Aufenthalts herbeiführenden Verwaltungsaktes im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO regelmäßig noch nicht begründet (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 15; VGH BW…, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 19; NdsOVG…, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 6).
Auch wenn bei einer nachträglichen Befristungsentscheidung systembedingt die Dauer eines etwaig in Anspruch genommenen Rechtsschutzverfahrens dazu führen kann, dass sich das Ziel einer früheren Aufenthaltsbeendigung (faktisch) erledigt, ist bei einer Entscheidung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Notwendigkeit des Sofortvollzugs nicht indiziert (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 12. März 1997 - 13 TG 1591/96 -, juris, Rn. 9; BayVGH…, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 19 CS 08.1233 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 17).
- OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14
Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16
Rn. 7 Konkret bedarf es für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, Rn. 20), eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00 -, juris, Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 8; BremOVG…, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; VGH BW…, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 4).Für die in § 84 Abs. 1 AufenthG nicht benannten Fälle bedeutet das im Umkehrschluss, dass nach dem Willen des Gesetzgebers allein die Unrechtmäßigkeit des (weiteren) Aufenthalts ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung des die Unrechtmäßigkeit des Aufenthalts herbeiführenden Verwaltungsaktes im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO regelmäßig noch nicht begründet (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 15; VGH BW…, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 19; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 6).
Die Antragstellerin bezieht insbesondere auch keine Sozialleistungen und es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass von ihr Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen - beides kann ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. BremOVG…, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; auch VGH BW…, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 8).
- OVG Bremen, 23.04.2010 - 1 B 44/10
Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der sofortigen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16
Rn. 7 Konkret bedarf es für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, Rn. 20), eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00 -, juris, Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 8; BremOVG, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; VGH BW…, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG…, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 4).Die Antragstellerin bezieht insbesondere auch keine Sozialleistungen und es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass von ihr Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen - beides kann ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. BremOVG, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; auch VGH BW…, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG…, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 8).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2000 - 10 B 10645/00
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16
Rn. 7 Konkret bedarf es für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, Rn. 20), eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00 -, juris, Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 8; BremOVG…, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; VGH BW…, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG…, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 4).Etwas anderes kann zwar im Zusammenhang mit der Eingehung einer Scheinehe gelten, weil es insoweit generalpräventiv auch darum geht, dem strafbewehrten Erschleichen eines Aufenthaltstitels und den damit zusammenhängenden negativen Begleiterscheinungen entgegen zu treten (vgl. dazu OVG RP, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00 -, juris, Rn. 4).
- VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1233
Einstweiliger Rechtsschutz; nachträgliche Befristung eines Aufenthaltstitels; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16
Vorliegend fehlt es indes an belastbaren Anhaltspunkten für das Bestehen einer Scheinehe und allein der etwaige Eindruck einer Scheinehe genügte nicht, um damit ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse zu begründen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 19 CS 08.1233 -, juris, Rn. 5).Auch wenn bei einer nachträglichen Befristungsentscheidung systembedingt die Dauer eines etwaig in Anspruch genommenen Rechtsschutzverfahrens dazu führen kann, dass sich das Ziel einer früheren Aufenthaltsbeendigung (faktisch) erledigt, ist bei einer Entscheidung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Notwendigkeit des Sofortvollzugs nicht indiziert (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 12. März 1997 - 13 TG 1591/96 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 19 CS 08.1233 -, juris, Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 17).
- BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16
Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes ist daher ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, dass über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, juris, Rn. 41 …und Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, Rn. 18 f.; jeweils m.w.N.). - VGH Hessen, 12.03.1997 - 13 TG 1591/96
Begründung des Sofortvollzuges der zeitlichen Beschränkung einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16
Auch wenn bei einer nachträglichen Befristungsentscheidung systembedingt die Dauer eines etwaig in Anspruch genommenen Rechtsschutzverfahrens dazu führen kann, dass sich das Ziel einer früheren Aufenthaltsbeendigung (faktisch) erledigt, ist bei einer Entscheidung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Notwendigkeit des Sofortvollzugs nicht indiziert (vgl. HessVGH, Beschluss vom 12. März 1997 - 13 TG 1591/96 -, juris, Rn. 9; BayVGH…, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 19 CS 08.1233 -, juris, Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 17).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18
Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines …
Rn. 21 Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.01.1996, a.a.O., RdNr. 20), bedarf es eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (OVG RP, Beschl. v. 18.01.2017 - 7 B 10722/16 -, juris, RdNr. 7, m.w.N.).Mit der Zubilligung der aufschiebenden Wirkung nimmt der Gesetzgeber gerade in Kauf, dass ein längerer Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet als Folge des gesetzlichen, durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Rechtsschutzsystems begründet wird (OVG RP, Beschl. v. 18.01.2017, a.a.O., RdNr. 10).
Auch wenn bei einer nachträglichen Befristungsentscheidung systembedingt die Dauer eines etwaig in Anspruch genommenen Rechtsschutzverfahrens dazu führen kann, dass sich das Ziel einer früheren Aufenthaltsbeendigung (faktisch) erledigt, ist bei einer solchen Entscheidung die Notwendigkeit des Sofortvollzugs nicht indiziert (OVG RP, Beschl. v. 18.01.2017, a.a.O., RdNr. 11, m.w.N.).
Ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug kann gegeben sein, wenn der Betroffene eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt (OVG RP, Beschl. v. 18.01.2017, a.a.O., RdNr. 12; NdsOVG, Beschl. v. 21.03.2014 - 8 ME 24/14 -, juris, RdNr. 7; VGH BW, Beschl. v. 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, juris, RdNr. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 23.04.2010 - 1 B 44/10 -, juris, RdNr. 12).
- VG Karlsruhe, 27.03.2018 - 12 K 5/18
Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis …
Rn. 23 Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis setzt daher voraus, dass ein über das Interesse an der Fristverkürzung hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des betreffenden Ausländers vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht ( VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 -, jeweils juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.01.2017 - 7 B 10722/16 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.03.2014 - 8 ME 24/17 - juris m.w.N.).Auch wenn dies systembedingt zur Folge haben kann, dass sich das Ziel einer früheren Aufenthaltsbeendigung des Betroffenen faktisch nicht mehr verwirklichen lässt, ist die Notwendigkeit einer sofortigen Vollziehung daher nicht indiziert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.01.2017 a.a.O.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21.03.2014 a.a.O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.5.2009, - 18 B 421/09 - juris).
Allerdings könnte sich ein besonderes öffentliches Interesse an einer sofortigen Beendigung seines Aufenthalts aufgrund einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergeben (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 29.04.2013 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.01.2017 - 7 B 10722/16 - juris).
- VG Schleswig, 09.06.2020 - 11 B 43/20
Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Es bedarf für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - juris Rn. 18ff; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 21.03.2014 - 8 ME 24/14 - juris Rn. 4 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.01.2017 - 7 B 10722/16 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VG Gelsenkirchen, 06.12.2024 - 16 L 893/24
Nachträgliche Befristung der Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltserlaubnis, …
Rn. 19 18. Januar 2027 - 7 B 10722/16-, alle juris,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2025 - 18 B 118/25
Allgemeiner; Gleichheitssatz; besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen …
Rn. 9 Vgl. dazu OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Mai 2019 - 18 B 176/19 -, juris, Rn. 12 ff., vom 5. August 2009 - 18 B 331/09 -, juris, Rn. 15, und vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 24; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 18. Januar 2017 - 7 B 10722/16 -, juris, Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; OVG Bremen, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12. - VG Kassel, 08.05.2020 - 4 L 815/20
Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU
Indem der Gesetzgeber im Anwendungsbereich des § 6 FreizügG/EU gerade keinen gesetzlichen Sofortvollzug angeordnet, diesen also nicht in einen mit § 84 Abs. 1 AufenthG vergleichbaren Katalog aufgenommen hat, nimmt er gerade in Kauf, dass ein längerer Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet als Folge des gesetzlichen, durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Rechtsschutzsystems begründet wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 18.01.2017 - 7 B 10722/16; Hess. VGH, Beschluss v. 12.03.1997 - 13 TG 1591/96 ; beide juris). - VG Koblenz, 02.02.2026 - 4 L 81/26
Umsetzung eines Schülers in eine andere Klasse wegen sexueller Übergriffigkeit
Vielmehr bedarf es im Falle der Anordnung des Sofortvollzugs durch die Behörde zusätzlich eines besonderen öffentlichen Vollzugsinteresses (sog. Dringlichkeitsinteresse;… vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 -, Rn. 29; OVG RP, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 7 B 10722/16.OVG -, Rn. 7; beide juris).
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