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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1973
BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88 (https://dejure.org/1989,1973)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1989 - 7 B 108.88 (https://dejure.org/1989,1973)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1989 - 7 B 108.88 (https://dejure.org/1989,1973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Selbstverwaltung - Verweisung - Dynamische Binnenverweisung - Verdingungsordnung für Bauleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 851 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 377
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81

    Verhältnis Gemeinde-Staat

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88
    Eine die Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO rechtfertigende Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Senatsurteil vom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - (BVerwGE 67, 321 "Rastede") kann dem vom Verwaltungsgerichtshof angelegten Prüfungsmaßstab entgegen der Beschwerde nicht entnommen werden.

    Die rechtliche Existenz des vom Verwaltungsgerichtshof angelegten Prüfungsmaßstab wird in BVerwGE 67, 321 jedenfalls nicht abgestritten, so daß eine Divergenz entfällt.

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88
    Die aus der Selbstverwaltungsgarantie abzuleitende Finanzhoheit gewährt den Gemeinden die Befugnis zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (BVerfGE 26, 228 [BVerfG 24.06.1969 - 2 BvR 446/64]).

    Das verfassungsrechtliche Postulat, bei der Bestimmung des Kernbereichs der Selbstverwaltung "der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung zu tragen" (BVerfGE 7, 358 [BVerfG 29.04.1958 - 2 BvL 25/56]; 11, 266 ; 17, 172 [BVerfG 26.11.1963 - 1 BvR 59/60]; 22, 180 ; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67]; 50, 195 ), erklärt sich daraus, daß Selbstverwaltung ein Inbegriff historisch entwickelter Beziehungen ist.

  • BGH, 16.12.1982 - VII ZR 92/82

    Einbeziehung und Inhaltskontrolle der VOB/B in einen Bauvertrag

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88
    Die VOB ist als eine "bereitliegende Vertragsordnung" zu begreifen, die "einen auf die Besonderheiten des Bauvertragsrechts abgestimmten, im ganzen einigermaßen ausgewogenen Ausgleich der beteiligten Interessen enthält" (BGHZ 86, 135 [BGH 16.12.1982 - VII ZR 92/82]).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88
    Das verfassungsrechtliche Postulat, bei der Bestimmung des Kernbereichs der Selbstverwaltung "der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung zu tragen" (BVerfGE 7, 358 [BVerfG 29.04.1958 - 2 BvL 25/56]; 11, 266 ; 17, 172 [BVerfG 26.11.1963 - 1 BvR 59/60]; 22, 180 ; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67]; 50, 195 ), erklärt sich daraus, daß Selbstverwaltung ein Inbegriff historisch entwickelter Beziehungen ist.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88
    Diese Rückwirkungsanordnung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da die Einbeziehung des Abschlusses von Verträgen in den Wortlaut des § 144 Satz 1 Nr. 21 GemO lediglich der Klarstellung einer bislang auslegungsbedürftigen gesetzlichen Regelung diene und nicht etwa die Ermächtigung nachträglich erweitere (Hinweis auf BVerfGE 11, 64 [BVerfG 04.05.1960 - 1 BvL 17/57]; 13, 261 ; BVerwGE 50, 2 [BVerwG 28.11.1975 - IV C 45/74]).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88
    Verfassungsrechtlich begründete Einwände gegen eine Rechtsnormverweisung, die sich auf den jeweiligen Inhalt einer anderweitig getroffenen Regelung bezieht (dynamische Verweisung) ergeben sich daraus, daß eine solche Verweisung "mehr als eine bloße gesetzestechnische Vereinfachung (bedeutet); sie führt zur versteckten Verlagerung von Gesetzgebungsbefugnissen ..." (BVerfGE 47, 285 ), im Falle von Verordnungsregelungen u.U. zu einer verdeckten Unterermächtigung, die bei Verordnungen des Bundesrechts Art. 80 Abs. 1 Satz 4 GG widerspricht.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88
    Das Argument der Beschwerde, in BVerfGE 56, 298 (313) werde der in das Selbstverwaltungsrecht eingreifende Gesetzgeber ohne weitere Beschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des aus dem Rechtsstaatprinzip abzuleitenden Willkürverbots unterworfen, führt nicht weiter; denn es besagt nichts dafür, daß das Bundesverfassungsgericht in diesem Bereich eine umfassende Kontrolldichte gewährleistet wissen wollte, vielmehr hatte das Bundesverfassungsgericht in jener Sache, die die Festsetzung von Lärmschutzbereichen und deren Zulässigkeit im Verhältnis zur kommunalen Planungshoheit betraf, keinen Anlaß, auf die für die Entscheidungsprärogative des Normgebers maßgeblichen Gesichtspunkte besonders einzugehen.
  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88
    Das verfassungsrechtliche Postulat, bei der Bestimmung des Kernbereichs der Selbstverwaltung "der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung zu tragen" (BVerfGE 7, 358 [BVerfG 29.04.1958 - 2 BvL 25/56]; 11, 266 ; 17, 172 [BVerfG 26.11.1963 - 1 BvR 59/60]; 22, 180 ; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67]; 50, 195 ), erklärt sich daraus, daß Selbstverwaltung ein Inbegriff historisch entwickelter Beziehungen ist.
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88
    Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Landesraumordnungsprogramms am Maßstab von Art. 28 Abs. 2 GG zeigt das Bundesverfassungsgericht - wenn auch wiederum in einem Planungszusammenhang - erneut die Schranken auf, die die dem Gesetzgeber zustehende politische Gestaltungsbefugnis einer verfassungsgerichtlichen - und damit auch einer verwaltungsgerichtlichen - Überprüfung zieht (BVerfGE 76, 107 [BVerfG 23.06.1987 - 2 BvR 826/83]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88
    Das verfassungsrechtliche Postulat, bei der Bestimmung des Kernbereichs der Selbstverwaltung "der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung zu tragen" (BVerfGE 7, 358 [BVerfG 29.04.1958 - 2 BvL 25/56]; 11, 266 ; 17, 172 [BVerfG 26.11.1963 - 1 BvR 59/60]; 22, 180 ; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67]; 50, 195 ), erklärt sich daraus, daß Selbstverwaltung ein Inbegriff historisch entwickelter Beziehungen ist.
  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …

  • BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81

    Söhlde

  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9 …

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvL 25/56

    Stadtinspektor NRW

  • BVerfG, 26.11.1963 - 1 BvR 59/60

    Verfassungsmäßigkeit des Gebots der Führung eines einheitlichen Ehe- und …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1988 - 1 S 2418/86

    Vereinbarkeit der Bindung der Gemeinden an die VOB mit dem Recht auf …

  • BSG, 17.03.1972 - 7 RAr 49/69

    Zur Rechtsnatur von Nr. 10 der Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme im …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04

    Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?

    Rn. 58 Vgl. zur Zulässigkeit der in § 31 Abs. 2 GemHVO enthaltenen Verweisung auf eine Verwaltungsvorschrift: BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 7 B 108.88 -, NVwZ 1989, 377 ff.
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2006 - 7 OB 105/06

    Rechtswegzuständigkeit für Verfahren betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge …

    Der Senat kann offen lassen, ob die hier angewendete VOB/A als Verwaltungsvorschrift dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (…so wohl Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 40, Rn. 339) oder es sich um ein Regelwerk handelt, das den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzuordnen ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25.8.1999 - 2 L 153/98 -, NordÖR 1999, 512 m. w. N.), und das als "bereitliegende Vertragsordnung" auf einen verfahrensmäßig ausgewogenen und abgestimmten Interessenausgleich ausgerichtet ist, weshalb es kein Sonderrecht des Staates ist (…vgl. auch BGH, Urt. v. 16.12.1982 - VII ZR 92/82 -, BGHZ 86, 135 ; BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989 - 7 B 1008/88 -, NVwZ-RR 1989, 377 ) und den öffentlichen Auftraggeber nicht in seiner Eigenschaft als Träger hoheitlicher Gewalt verpflichtet.
  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2009 - 7 K 1371/05

    Aufhebung eines Zuwendungsbescheides; Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen; …

    Rn. 59 Vgl. zur Zulässigkeit der in § 25 Abs. 2 GemeindeHVO enthaltenen Verweisung auf eine Verwaltungsvorschrift: BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 7 B 108.88 -, NVwZ 1989, 377 ff.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.1999 - 3 K 36/97

    Reichweite des bauplanungsrechtlichen interkommunalen Abstimmungsgebots

    Die aus der Selbstverwaltungsgarantie abzuleitende Finanzhoheit gewährt den Gemeinden die Befugnis zu einer eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (BVerwG, Beschluß vom 15.03.1989 - 7 B 108/88 -, NVwZ-RR 1989, 377, 37, unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BVerfG).
  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 181.89

    Kommunales Selbstverwaltungsrecht - Verwaltungsrat einer Sparkasse - …

    Sie ist vielmehr Ausfluß einer organisatorischen Verselbständigung des Sparkassenwesens im Bereich kommunaler Daseinsvorsorge, die der Verfassungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG als historisch gewachsenes Leitbild vorgegeben ist (zur Bestimmung des Kernbereichs der Selbstverwaltung: BVerfGE 17, 172 [BVerfG 26.11.1963 - 2 BvL 12/62]; 22, 180 ; 23, 353 [BVerfG 21.05.1968 - 1 BvR 610/60]; zum Schutz des herkömmlich gesicherten Aufgabenbestands: BVerfGE 79, 127 ; vgl. ferner Senatsbeschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 7 B 108.88 - NVwZ-RR 1989, 377 [BVerwG 15.03.1989 - 7 B 108/88]).
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