Rechtsprechung
| BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage; Bestätigung einer Übertragung von Abwasserentsorgungsanlagen auf die Gemeinden durch Inkrafttreten des Landwassergesetzes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage; Bestätigung einer Übertragung von Abwasserentsorgungsanlagen auf die Gemeinden durch Inkrafttreten des Landwassergesetzes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 07.03.2012 - 1 A 311/12
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2014 - 3 L 69/12
- BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (34)
- BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01
Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15
Welche Folgen das Fehlen der Zustimmung des vom widmenden Verwaltungsträger verschiedenen Eigentümers bei Sachen im so genannten Anstaltsgebrauch (BVerwG, Urteile vom 30. November 1995 - 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 und vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 ;… Papier, a.a.O. § 39 Rn. 27 ff., 30) hat, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offenbleiben (…siehe zur Widmungsverfügung Papier, a.a.O. § 40 Rn. 25).Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67 …und Beschluss vom 24. Juni 2015 - 3 B 28.15 - juris Rn. 5).
- BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15
Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 …und vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 - juris Rn. 3). - BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11
Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung; …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15
Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Tatrichter andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines Beteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn ein anderer Schluss sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 - Buchholz 419.01 § 26 GenTG Nr. 1 Rn. 44 m.w.N.).
- BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13
Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe
Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15
Die Begründungspflicht ist ferner immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind und damit der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 und vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15
Die Begründungspflicht ist ferner immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind und damit der in § 138 Nr. 6 VwGO vorausgesetzte grobe Verfahrensfehler vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 …und vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09
Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15
Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 und vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 - juris Rn. 3). - BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05
Wirksamkeit der Übereignung von in einem Straßengrundstück verlegten …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15
Dies trifft in der Regel jedoch nicht zu, wenn eine Gemeinde eine Abwasserleitung in einem ihr gehörenden Grundstück verlegt (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - V ZR 35/05 - BGHZ 165, 184 = juris Rn. 10). - BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15
Das Oberverwaltungsgericht hat sich bei der Prüfung des nach § 43 Abs. 1 VwGO erforderlichen Feststellungsinteresses auf den zutreffenden rechtlichen Maßstab bezogen, wonach jedes anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art in Betracht kommt, das hinreichend gewichtig ist, um die Position des Betroffenen zu verbessern (siehe BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1986 - 5 C 40.84 - BVerwGE 74, 1 , vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - BVerwGE 100, 262 …und vom 28. Januar 2010 - 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75 Rn. 54). - BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13
Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15
Ein rügefähiger Verfahrensfehler liegt aber nur dann vor, wenn die inkorrekte Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht (…BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2013 - 7 B 2.13 u.a. - juris Rn. 19 und vom 26. Februar 2014 - 6 C 3.13 - BVerwGE 149, 94 Rn. 15, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92
Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis - …
Auszug aus BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15
Rn. 18 Verneint das Tatsachengericht fehlerhaft das Vorliegen von Sachurteilsvoraussetzungen und weist es die Klage folglich zu Unrecht durch Prozessurteil ab, kann dies grundsätzlich einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO begründen (stRspr, siehe etwa BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 , vom 20. Januar 1993 - 7 B 158.92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24 S. 4 = juris Rn. 2 …und vom 17. Dezember 2001 - 6 B 61.01 - NVwZ-RR 2002, 323 = juris Rn. 14). - BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09
Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis; …
- BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84
Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des …
- BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10
Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose; …
- BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
- BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11
Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit; …
- BVerwG, 17.12.2001 - 6 B 61.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
- BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11
Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung; …
- BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 30.12
Informationszugang; öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Ausgestaltung der …
- BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge; …
- BGH, 03.06.2005 - V ZR 196/04
Eigentum der Deutschen Telekom AG an Telefon-Hausnetzen in der ehemaligen DDR
- BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 98.10
Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensmangels in einem Urteil muss auch im Falle …
- BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11
Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist; …
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89
Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" - …
- BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94
Restitutionsausschluß nach Umbau
- BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13
Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung …
- BVerwG, 09.10.1997 - 6 B 42.97
Grundrechtswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters - Anforderungen an die …
- BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 27.00
Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (i. S. …
- BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67
Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im …
- BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 2.06
Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; öffentliche …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05
Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines …
- BVerwG, 26.07.2007 - 8 B 19.07
Anwendbarkeit der Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur …
- BVerwG, 28.08.2007 - 8 B 31.07
Rechtsträgernachweise als ausreichende Nachweise über das Vorhandensein eines …
- BVerwG, 24.06.2015 - 3 B 28.15
Anforderungen an den Widmungsakt staatlicher Stellen der DDR bzgl. Einstufung der …
- BVerwG, 11.07.1975 - VII B 62.74
- VG Schleswig, 24.05.2024 - 9 A 3/20
Übernahme einer durch einen Erschließungsträger errichteten …
Eine auch in dieser Hinsicht verlässliche Abgrenzung leistet jeweils die Widmung als Willensbekundung der zuständigen Stelle, die grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden ist und auch konkludent ergehen kann (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 11.15 -, juris Rn. 7).Was die Zuordnung der Entwässerungsleitungen zur öffentlichen Abwasseranlage und folglich die Abgrenzung der Verantwortungssphären des Einleiters einerseits, der abwasserbeseitigungspflichtigen juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 56 Satz 1 WHG) andererseits angeht, findet sich die Widmung, falls die Abwasserbeseitigungspflicht aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe obliegt, in der Abwassersatzung der Gemeinde bzw. - bei zulässiger Übertragung dieser Aufgabe - der dann beseitigungspflichtigen Körperschaft (BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 11.15 -, juris Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 7 B 13.15
Beihilfe; beihilfefähige Aufwendungen; Angemessenheit; Festbetrag; dynamische …
- VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 107/17
Anschlussbeiträge, auch soweit Wasser- und Bodenverbände Parteien sind
Was die Zuordnung der Entwässerungsleitungen zur öffentlichen Abwasseranlage und folglich die Abgrenzung der Verantwortungssphären des Einleiters einerseits, der abwasserbeseitigungspflichtigen juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 56 Satz 1 WHG) andererseits angeht, findet sich die Widmung, falls die Abwasserbeseitigungspflicht - wie vorliegend - aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe obliegt, in der Abwassersatzung der Gemeinde bzw. - bei zulässiger Übertragung dieser Aufgabe - der dann beseitigungspflichtigen Körperschaft(BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 11/15 -, Rn. 7, juris; VG Schleswig, Urteil vom 22. März 2019 - 4 A 151/17, S. 8 des Umdrucks - n. v.).
- VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17
Anschlussbeitrag, Niederschlagswasserbeseitigung
Was die Zuordnung der Entwässerungsleitungen zur öffentlichen Abwasseranlage und folglich die Abgrenzung der Verantwortungssphären des Einleiters einerseits, der abwasserbeseitigungspflichtigen juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 56 Satz 1 WHG) andererseits angeht, findet sich die Widmung, falls die Abwasserbeseitigungspflicht - wie vorliegend - aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe obliegt, in der Abwassersatzung der Gemeinde bzw. - bei zulässiger Übertragung dieser Aufgabe - der dann beseitigungspflichtigen Körperschaft(BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 11/15 -, Rn. 7, juris; VG Schleswig, Urteil vom 22. März 2019 - 4 A 151/17, S. 8 des Umdrucks - n. v.). - VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 102/17
Heranziehung zu einem Niederschlagswasseranschlussbeitrag
Was die Zuordnung der Entwässerungsleitungen zur öffentlichen Abwasseranlage und folglich die Abgrenzung der Verantwortungssphären des Einleiters einerseits, der abwasserbeseitigungspflichtigen juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 56 Satz 1 WHG) andererseits angeht, findet sich die Widmung, falls die Abwasserbeseitigungspflicht - wie vorliegend - aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe obliegt, in der Abwassersatzung der Gemeinde bzw. - bei zulässiger Übertragung dieser Aufgabe - der dann beseitigungspflichtigen Körperschaft(BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 11/15 -, Rn. 7, juris; VG Schleswig, Urteil vom 22. März 2019 - 4 A 151/17, S. 8 des Umdrucks - n. v.). - VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 101/17
Heranziehung zu einem Niederschlagswasseranschlussbeitrag
Was die Zuordnung der Entwässerungsleitungen zur öffentlichen Abwasseranlage und folglich die Abgrenzung der Verantwortungssphären des Einleiters einerseits, der abwasserbeseitigungspflichtigen juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 56 Satz 1 WHG) andererseits angeht, findet sich die Widmung, falls die Abwasserbeseitigungspflicht - wie vorliegend - aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe obliegt, in der Abwassersatzung der Gemeinde bzw. - bei zulässiger Übertragung dieser Aufgabe - der dann beseitigungspflichtigen Körperschaft(BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 11/15 -, Rn. 7, juris; VG Schleswig, Urteil vom 22. März 2019 - 4 A 151/17, S. 8 des Umdrucks - n. v.). - VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 108/17
Anschlussbeiträge, auch soweit Wasser- und Bodenverbände Parteien sind
Was die Zuordnung der Entwässerungsleitungen zur öffentlichen Abwasseranlage und folglich die Abgrenzung der Verantwortungssphären des Einleiters einerseits, der abwasserbeseitigungspflichtigen juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 56 Satz 1 WHG) andererseits angeht, findet sich die Widmung, falls die Abwasserbeseitigungspflicht - wie vorliegend - aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe obliegt, in der Abwassersatzung der Gemeinde bzw. - bei zulässiger Übertragung dieser Aufgabe - der dann beseitigungspflichtigen Körperschaft(BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 11/15 -, Rn. 7, juris; VG Schleswig, Urteil vom 22. März 2019 - 4 A 151/17, S. 8 des Umdrucks - n. v.).
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 24.04.2015 - 7 B 11/15 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 24.04.2015 - 7 B 11/15
- OVG Schleswig-Holstein, 06.07.2015 - 4 MB 16/15
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