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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.1974 - VII B 115.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1936
BVerwG, 09.01.1974 - VII B 115.73 (https://dejure.org/1974,1936)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1974 - VII B 115.73 (https://dejure.org/1974,1936)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1974 - VII B 115.73 (https://dejure.org/1974,1936)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1974 - VII B 115.73
    Der Beklagte macht geltend, das Berufungsurteil weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 1964 - BVerwG VII C 10.61 - (BVerwGE 18, 154) ab, indem es - anders als nach Meinung des Beklagten das Bundesverwaltungsgericht - die Entscheidung über die Genehmigung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 HGO als "gebundene Entscheidung" ansehe und ein Ermessen der Behörde ablehne.
  • BVerwG, 27.02.1969 - IV B 236.68

    Unterbrechung der Verjährung von Erschließungsbeiträgen nach den …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1974 - VII B 115.73
    Dieser Zweck kann aber nur in dem Bereich erreicht werden, der der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugängig ist (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1969 - BVerwG IV B 236.68 - [S. 3/4]).
  • BVerwG, 08.06.1966 - I ER 210.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1974 - VII B 115.73
    Zweck dieser Vorschrift ist es, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu wahren und einen Widerstreit der Rechtsauffassungen zu klären (vgl. Beschluß vom 8. Juni 1966 - BVerwG I ER 210.65 - [S. 6]).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 7 B 168.79

    Zweifel über die Förderungsvoraussetzung der Nichterhebung eines Schulgeldes

    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO scheidet schon deswegen aus, weil die gerügte Abweichung im vorliegenden Fall nach nicht revisiblem Landesrecht zu beurteilen und deswegen gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9. Januar 1974 - BVerwG 7 B 115.73 - und vom 7. April 1976 - BVerwG 7 B 14.76 -).
  • BVerwG, 07.04.1976 - 7 B 14.76

    Ergänzungszuschuss an einen Schulträger für entstandene Sachausgaben - Klärung …

    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO scheidet schon deswegen aus, weil die gerügte Abweichung in der Frage, ob eine Behörde sich gegenüber einer anderen Behörde auf Vertrauensschutz in entsprechender Anwendung des § 242 BGB berufen kann, im vorliegenden Falle nach nicht revisiblem Landesrecht zu beurteilen ist und deswegen einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich ist (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Januar 1974 - BVerwG VII B 115.73 -).
  • BVerwG, 01.03.1976 - 7 B 102.75

    Antrag auf Eingliederung einer Gemeinde - Überzeugung des Gerichts von der …

    In einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Oktober 1973 (II OE 5/73) wurde durch Beschluß des beschließenden Senats vom 9. Januar 1974 (VII B 115.73) zurückgewiesen - ist das beklagte Land verpflichtet worden, die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu den Grenzänderungsvertragen (gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung) zu erteilen.
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