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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1976 - VII B 123.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,3536
BVerwG, 03.11.1976 - VII B 123.76 (https://dejure.org/1976,3536)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1976 - VII B 123.76 (https://dejure.org/1976,3536)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1976 - VII B 123.76 (https://dejure.org/1976,3536)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zwang zur Nutzung einer öffentlichen Wasserleitung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 7 B 123.76
    Es ist schon zweifelhaft, ob die Beschwerdeschrift dem Begründungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 10.09.1975 - 7 B 35.75

    Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserleitung - Möglichkeit der Verhängung …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 7 B 123.76
    Nach der Rechtsprechung des Senats verstößt der Zwang zum Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und zu deren Benutzung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. zuletzt Beschluß vom 10. September 1975 - BVerwG VII B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27 = VerwRspr. 27, 481]).
  • BVerwG, 27.01.1981 - 7 B 6.81

    Anschlusszwang und Benutzungszwang bei öffentlicher Wasserversorgung - Schutz und …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verstößt der Zwang zum Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und zu deren Benutzung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 GG (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10. September 1975 - BVerwG 7 B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27 = VerwRspr. 27, 481]; vom 3. November 1976 - BVerwG 7 B 123.76 - und vom 11. August 1980 - BVerwG 7 B 147.80 -).
  • BVerwG, 11.08.1980 - 7 B 147.80

    Anschluss- und Benutzungszwang bei öffentlicher Wasserleitung - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verstößt der Zwang zum Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und zu deren Benutzung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 GG (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10. September 1975 - BVerwG 7 B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27 = VerwRspr. 27, 481] und vom 3. November 1976 - BVerwG 7 B 123.76 -).
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