Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.1976 - VII B 123.76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,3536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zwang zur Nutzung einer öffentlichen Wasserleitung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 05.02.1975 - R/N 211 III 70
- VGH Bayern, 14.07.1976 - 166 IV 75
- BVerwG, 03.11.1976 - VII B 123.76
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 7 B 123.76
Es ist schon zweifelhaft, ob die Beschwerdeschrift dem Begründungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 10.09.1975 - 7 B 35.75
Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserleitung - Möglichkeit der Verhängung …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1976 - 7 B 123.76
Nach der Rechtsprechung des Senats verstößt der Zwang zum Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und zu deren Benutzung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. zuletzt Beschluß vom 10. September 1975 - BVerwG VII B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27 = VerwRspr. 27, 481]).
- BVerwG, 27.01.1981 - 7 B 6.81
Anschlusszwang und Benutzungszwang bei öffentlicher Wasserversorgung - Schutz und …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verstößt der Zwang zum Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und zu deren Benutzung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 GG (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10. September 1975 - BVerwG 7 B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27 = VerwRspr. 27, 481]; vom 3. November 1976 - BVerwG 7 B 123.76 - und vom 11. August 1980 - BVerwG 7 B 147.80 -). - BVerwG, 11.08.1980 - 7 B 147.80
Anschluss- und Benutzungszwang bei öffentlicher Wasserleitung - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verstößt der Zwang zum Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und zu deren Benutzung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 GG (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10. September 1975 - BVerwG 7 B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27 = VerwRspr. 27, 481] und vom 3. November 1976 - BVerwG 7 B 123.76 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.