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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1907
OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94 (https://dejure.org/1994,1907)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.12.1994 - 7 B 12954/94 (https://dejure.org/1994,1907)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 (https://dejure.org/1994,1907)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einwohnerantrag; Einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Sicherungsanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 411
  • DVBl 1995, 937 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.1987 - 7 B 16/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94
    Die Beteiligungsfähigkeit eines Einwohnerantrags in entsprechender Anwendung des § 61 Nr. 2 VwGO ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (Beschluß vom 06. April 1987 = NVwZ 1988, 468).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 06. April 1987 - 7 B 16/87 = NVwZ 1988, 468) muß es deshalb möglich sein, dies durch eine das Recht des Einwohnerantrages sichernde einstweilige Anordnung grundsätzlich zu verhindern.

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 6 TG 2221/93

    Anspruch des Initiators eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94
    Die unmittelbaren Mitwirkungsrechte der Bürger wurden nicht gestärkt, sondern es würde zu zusätzlicher Enttäuschung führen, wenn nicht einmal ein Minimum eines fairen Verfahrens garantiert wäre, das die Rechte nicht von vornherein zum Leerlaufen verdammt (vgl. auch Hess. VGH, Beschluß vom 26. Oktober 1993 NVwZ 1994, 396).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - 1 S 1749/93

    Kein Anspruch der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94
    Der Senat folgt deshalb nicht der Ansicht, die darauf abstellt, der Bürgermeister sei solange zur Ausführung von Beschlüssen des Rates befugt, als nicht ein actus contarius vorliegt (VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1994, 397; vgl. auch Haager, NVwZ 1994, 766, der eine ausdrückliche gesetzliche Regelung einer etwaigen aufschiebenden Wirkung einer Initiative verlangt, ohne die die Vollzugsfähigkeit nicht gehindert sei).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1989 - 15 A 2422/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94
    Anzuerkennen sind indessen je nach Fallgestaltung zur Sicherung der Kompetenzen auch Unterlassungsansprüche dahingehend, daß etwa das zur Beschlußfassung legitimierte Gremium in Fällen fehlender Beschlußgrundlage - um seine Mitwirkung zu sichern - von dem Ausführungsorgan einstweilige Unterlassung der Ausführung verlangen kann (vgl. OVG Münster NVwZ-RR. 1990, 101; vgl. zum Personalvertretungsrecht auch Albera, Anmerkung in ZBR 1990, 356 zum Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1990; vgl. insoweit auch Bay. VGH PersR 1991, 420; OVG Berlin PersR 1992, 459 zu dieser sogenannten "verfahrensrechtlichen Lösung", wie sie nur innerorganschaftlichen Streitigkeiten eigen ist).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1991 - 2 B 10005/91

    Richterernennung; Beteiligung des Präsidialrats; Mitwirkungsrecht; Einstweilige …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94
    Zumindest ist anerkannt, daß solche Unterlassungsansprüche als Sicherungsmittel des Eilrechtschutzes erforderlich sein können, wenn anders effektiver Rechtsschutz (Art. 20 Abs. 3 GG) zur Sicherung einer verfahrensrechtlichen Kompetenz nicht möglich ist, und für das Hauptsacheverfahren überwiegend wahrscheinlich ist, daß die Kompetenz durch den Antragsteller zu Recht beansprucht wird (vgl. Beschluß OVG Rheinland- Pfalz 2 B 10005/91.OVG vom 27. Februar 1991, DVBl. 1991, 719, 720).
  • BVerfG, 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18

    Nichtannahmebeschluss: Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens können als …

    Seine Vertrauensleute nehmen insoweit eine organschaftliche Funktion wahr (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 2. März 2004 - 1 B 79/04 -, NVwZ-RR 2005, S. 54 , zu Art. 87 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und dem Gesetz über das Verfahren beim Bürgerantrag ; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 10 M 5396/97 -, juris, Rn. 2, zu § 22b Niedersächsische Gemeindeordnung a.F.;… Urteil vom 15. Februar 2011 - 10 LB 79/10 -, juris, Rn. 30, zu § 22b Niedersächsische Gemeindeordnung a.F.; OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2004 - 15 B 522/04 -, juris, zu § 26 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 -, juris, Rn. 16;… Urteil vom 6. Februar 1996 - 7 A 12861/95 -, juris, Rn. 32;… Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03 -, juris, Rn. 8 ; OVG Saarland…, Urteil vom 12. Juni 2008 - 1 A 3/08 -, juris, Rn. 77, zu § 21a Abs. 2 Satz 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz ; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 3 S 680/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 253 , zu § 24 f. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen a.F.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 12861/95

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Feststellungsklage ; …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 01. Dezember 1994 - 7 B 12954/94.OVG - NVwZ-RR 1995, S. 411, 412) sind Beteiligte im Falle des Streits um die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags - entsprechendes gilt hier für das Bürgerbegehren - kommunale Organe, die um die Abgrenzung innerorganschaftlicher Zuständigkeiten und Rechte streiten, im Falle von Einwohnerantrag und Bürgerbegehren auf der Aktivseite diese Institutionen selbst als gemeindliche Quasi-Organe, auf der Passivseite das entsprechende Kontrastorgan, hier der die Zulässigkeit verneinende Gemeinderat (vgl. zu der Kontraststellung des Gemeinderats und insbesondere dessen besonderen Rollenkonflikt, weil er sich als Repräsentativorgan durch die Akte unmittelbarer Demokratie auf Gemeindeebene in seinen Kompetenzen in Frage gestellt sehen kann, von Arnim, DÖV 1990, 85 f.; von Danwitz, DVBl 1996, 134, 136).

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zum Einwohnerantrag (aaO, NVwZ-RR 1995, 411, 413) die Auffassung vertreten, daß es nach dem Gesetz in erster Linie darauf ankomme, daß die Unterstützer das sachliche Begehren der Initiative tragen, und daß im Hinblick darauf der auslegungsbedürftige Wortlaut des Gesetzes wohl keine ausreichenden Hinweise enthält, dem Gesetzgeber komme es zudem darauf an, daß jeder Unterzeichner mit seiner Unterschrift auch die Person des Vertreters legitimiere.

    Im Hinblick auf die Rechtsentwicklung zum Einwohnerantrag hat der Senat in diesem Zusammenhang ausgeführt (vgl. Beschluß vom 01. Dezember 1994, aaO, S. 412):.

  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 4 B 406/09

    Gemeinderat; Kommunalverfassungsrecht; ordnungsgemäße Einberufung; einstweilige …

    Mit Blick auf die Besonderheiten kommunalverfassungsrechtlicher Streitverfahren kommt der Erlass einer einstweiligen Sicherungsanordnung gegenüber dem Bürgermeister als gemeindlichem Vollzugsorgan (§ 52 Abs. 1 SächsGemO) auch dann in Betracht, wenn drohende Vollzugshandlungen einen irreversiblen Rechtsverlust zum Nachteil eines gemeindlichen Organs oder Teilorgans besorgen lassen (so bereits SächsOVG [3. Senat], Beschl. v. 6.2.1997, SächsVBl. 1997, 215, 216 f.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 1.12.1994, NVwZ-RR 1995, 411, 413 f.; HessVGH, Beschl. v. 26.10.1993, NVwZ 1994, 396; anders Hager, NVwZ 1994, 766 ff.).
  • VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97

    Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen

    Rn. 28 Nach allem kann wegen der Außenwirkung der Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde bzw. deren zuständigen Stellen und den Vertrauensleuten der Streit um die Zulassung eines Bürgerbegehrens nicht als Kommunalverfassungsstreit gewertet werden (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Juli 1996 -- 1 M 43/46 -- NVwZ 1997, 306 ff., 307, linke Spalte; Fischer, DÖV 1996, 181 ff., 184/185; a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 1994 -- 7 B 12954/94 -- NVwZ-RR 1995, 411 f., und Urteil vom 6. Februar 1996 -- 7 A 12861/95 -- NVwZ-RR 1997, 241).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.1996 - 1 M 43/96

    Bürgerbegehren; Bestimmtheit; Gemeindevertreterbeschluß; Aussetzung der …

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03

    Bürgerbegehren, Unterschriften, Stadthalle, öffentliche Einrichtung, …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94.OVG - NVwZ 1995, 411 = AS 25, 79) kann das Recht auf Durchführung eines Einwohnerantrags - entsprechendes muss hier auch für die Durchführung eines Bürgerbegehrens gelten - dadurch gesichert werden, dass im Wege der einstweiligen Anordnung dem Vollzugsorgan der Gemeinde aufgegeben wird, einstweilen die Durchführung von Gemeinderatsbeschlüssen zu unterlassen, um die Durchführung des eingeleiteten Verfahrens nicht durch Schaffung vollendeter Tatsachen obsolet werden zu lassen.
  • VG Karlsruhe, 18.02.2026 - 14 K 1528/26

    Überlassung von einer Gemeinde gehörenden Räumlichkeiten für eine …

    Rn. 51 Im Hinblick auf den gebotenen verhältnismäßigen Ausgleich der Interessen der Beteiligten (…vgl. hierzu nur Bostedt, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 123 VwGO Rn. 77 unter Verweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.12.1994 - 7 B 12954/94 -, NVwZ-RR 1995, 411, 414 m.w.N.) sieht sich die Kammer veranlasst, die einstweilige Anordnung mit dieser Maßgabe zu versehen, um einerseits das Interesse des Antragstellers an der Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten, andererseits dem Interesse der Antragsgegnerin an der Verhinderung von derartigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu begegnen, zumal es ohne Weiteres möglich wäre, eine derartige Klausel in den AVB zu formulieren (vgl. dazu etwa Sächsisches OVG…, Beschluss vom 04.07.2025 - 4 B 146/25 -, juris Rn. 8), und die Antragsgegnerin dies offenbar auch beabsichtigt hat (vgl. dazu auch den Gemeinderatsbeschluss zu den AVB vom 04.06.2024, GA 79).
  • OVG Saarland, 12.06.2008 - 1 A 3/08

    Bürgerbegehren zur Erhaltung eines Freibades

    Mit Blick auf die - anders als in Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern und möglicherweise auch in Berlin (s. o.) und Baden-Württemberg hier könnte § 8 Abs. 3 Satz 2 KomWG (BW) einen gesetzlichen Hinweis auf die Vorgreiflichkeit eines Vorverfahrens geben, denn diese Norm bestimmt: "Über den Widerspruch im Vorverfahren entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde"; jedenfalls geht die Praxis und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in Baden-Württemberg von der Notwendigkeit eines Vorverfahrens aus, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, NVwZ-RR 1994, 110, vom saarländischen Gesetzgeber offen gelassene Frage, in welcher Form Rechtsschutz gegen negative Zulässigkeitsentscheidungen des Gemeinderats nach § 21a Abs. 5 S. 1 KSVG zu gewähren ist, erscheint die Annahme einer Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreit der sinnvollere Lösungsweg vgl. zur Begründung, die sich das Verwaltungsgericht zu eigen gemacht hat, im Einzelnen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.12.1994 - 7 B 12954/94.OVG -, NVwZ-RR 1995, 411 = AS RP-SL 25, 79, sowie Urteil vom 06.02.1996 - 7 A 12861/95 -, NVwZ-RR 1997, 241 = AS RP-SL 25, 285, wo abschließend hervorgehoben wird, dass das rheinland-pfälzische Recht eine ausdrückliche anderslautende gesetzliche Bestimmung, die eine Entscheidung in der Form eines Verwaltungsaktes und die dagegen gerichtete Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage mit der Notwendigkeit eines Vorverfahrens vorsehen würde, nicht kenne; ebenfalls von einer Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreit bei einer der saarländischen Regelung vergleichbaren Gesetzeslage gehen aus: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.12.1997 - 10 M 5396/97 -, dokumentiert bei juris, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.02.1997 - 3 S 680/96 -, NVwZ-RR 1998, 253; der VGH Hessen geht bei einer der saarländischen Gesetzeslage ebenfalls vergleichbaren Regelung - "über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet die Gemeindevertretung" (§ 8b Abs. 4 S. 2 HGO) - von einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO aus, die sich - ohne Vorverfahren - jedoch gegen die Gemeinde und nicht gegen die Gemeindevertretung richte, vgl. Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR 2000, 451 = DVBl. 2000, 929; vgl. im Übrigen zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum u.a. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. (2007), Vorb.
  • VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 1019/14

    Ausschluss eines NPD-Stadtratsmitglieds aus Ratssitzung der Stadt Pirmasens war …

    Im Kommunalverfassungsstreit entscheidet die innerorganisatorische Kompetenz- und Pflichtenzuordnung über die Frage der Passivlegitimation (vgl. OVG RP, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 -, AS 25, 74; Urteil vom 2. September 1986 - 7 A 7/86 -, DVBl. 1987, 147).
  • VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17

    Entscheidung im Lampadener Haushaltsstreit

    Hierbei ist der mit der Beschlussfassung über die Entlastung betraute Gemeinderat Klagegegner, da im Kommunalverfassungsstreit die innerorganisatorische Kompetenz- und Pflichtenzuordnung über die Frage der Passivlegitimation entscheidet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 -, Rn. 16, juris; VG Trier…, Urteil vom 24. Mai 2017, a. a. O., Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2000 - 15 A 552/97

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17

    Ausschluss von Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Lampaden wegen Befangenheit

  • VG Cottbus, 19.05.2017 - 1 K 1626/14

    Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht - vgl. Ord. Nr. 110000 ff.)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 4 S 675/02

    Rechte der Frauenvertreterin nach dem FrFöG BW gegenüber dem Dienststellenleiter

  • OVG Bremen, 02.03.2004 - 1 B 79/04

    Bürgerantrag; Kommunalverfassungsstreit; Unterlassungsanspruch; Deputation

  • VerfG Hamburg, 30.11.2005 - HVerfG 16/04

    Entspricht ein Beschluss der Bürgerschaft dem Anliegen eines Volksbegehrens? - …

  • VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12

    Erfolglose Klage gegen Bürgerentscheid über Gemeindefusion

  • VG Freiburg, 13.09.2023 - 3 K 2809/23

    Kommunales Organstreitverfahren auf Zulassung zur Teilnahme als Gemeinderat an …

  • VG Neustadt, 19.02.2010 - 1 K 756/09

    Einwohnerantrag; ablehnender Ratsbeschluss; Verletzung des Anhörungsrechts

  • VG Trier, 19.12.2006 - 1 L 930/06

    Bürgerbegehren "In der Träf" und "Auf der Buhs" unzulässig

  • VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VG Trier, 19.01.2020 - 7 K 3207/20

    Entscheidung im Streit um Sitzungsausschluss in Lampaden

  • VG Gießen, 08.08.1997 - 8 G 1178/97

    Bürgerbegehren - keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich Umsetzung anderer …

  • VG Berlin, 26.04.2007 - 2 A 20.07

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (hier: Fehlende Geburtsdatenangabe bei der …

  • VG Trier, 22.10.2020 - 7 L 3208/20

    Stattgebender Eilbeschluss im Streit um Teilnahme an der Sitzung des …

  • VG Münster, 28.04.2003 - 1 L 622/03

    Bürgerbegehren

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