Rechtsprechung
| BVerwG, 15.04.2021 - 7 B 13.20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes betreffend den Neubau einer Eisenbahnüberführung im Land Berlin
- rechtsportal.de
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes betreffend den Neubau einer Eisenbahnüberführung im Land Berlin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 12 A 5.17
- BVerwG, 15.04.2021 - 7 B 13.20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Prozesskostenhilfe für eine …
Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 7 B 13.20
"Ist es mit verfassungsrechtlichen Grundprinzipien, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar, wenn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seine Entscheidung lediglich an vermeintlich einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung der höchsten Gerichte in Gestalt des Bundesgerichtshofs, Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (namentlich: BVerfG…, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 u.a. - juris Rn. 18;… BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 und 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 5;… BGH, Beschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116.05 - juris Rn. 13 …und vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 125.05 - juris Rn. 7) stützt und dabei ebenfalls - einschlägige und in wesentlichen Grundsätzen davon abweichende Urteile ebenfalls höchster deutscher Gerichte (namentlich insbesondere BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98) und ihre darin enthaltenen Wertungen bei seiner zu treffenden Entscheidung völlig unberücksichtigt lässt?",.Die Beschwerde macht zudem keinen Klärungsbedarf geltend, sondern rügt lediglich die Nichtberücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98 - (NJW 2000, 275).
Rn. 8 Die Beschwerde hat dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98 - (NJW 2000, 275), wonach derjenige, der Prozesskostenhilfe beantragt und dabei einen Bescheid des Sozialamts beifügt, darauf vertrauen darf, dass das Gericht sein Gesuch auf der Grundlage dieser Angaben prüft und ihm aus der Verwendung einer vereinfachten Erklärung keine Nachteile erwachsen, keinen divergierenden Rechtssatz aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gegenüber gestellt.
Sie rügt vielmehr die Nichtbeachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98 - (…a.a.O.) bei der Rechtsanwendung des Oberverwaltungsgerichts.
Rn. 9 Abgesehen hiervon ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98 - (NJW 2000, 275) nicht einschlägig.
Die Bezugnahme der Beschwerde auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98 - (NJW 2000, 275) geht daher fehl.
- BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 93.16
Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung; Kausalität; Verschulden an Fristversäumnis; …
Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 7 B 13.20
"Ist es mit verfassungsrechtlichen Grundprinzipien, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar, wenn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seine Entscheidung lediglich an vermeintlich einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung der höchsten Gerichte in Gestalt des Bundesgerichtshofs, Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (namentlich: BVerfG…, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 u.a. - juris Rn. 18; BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 und 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 5;… BGH, Beschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116.05 - juris Rn. 13 …und vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 125.05 - juris Rn. 7) stützt und dabei ebenfalls - einschlägige und in wesentlichen Grundsätzen davon abweichende Urteile ebenfalls höchster deutscher Gerichte (namentlich insbesondere BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98) und ihre darin enthaltenen Wertungen bei seiner zu treffenden Entscheidung völlig unberücksichtigt lässt?",.Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder unter anderem das Bundesverfassungsgericht in der Rechtsprechung aufgestellt hatten, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschluss vom 10. August 2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 2 f.).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 7 B 13.20
Es kommt im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 7 B 13.20
Rn. 15 Abgesehen hiervon hat die Beigeladene mit Recht darauf hingewiesen, dass der Kläger nicht dargelegt habe, welche Angaben und Belege er auf einen gerichtlichen Hinweis nachgereicht hätte und inwieweit diese zur Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Prozesskostenhilfeantrags geführt hätten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung …
Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 7 B 13.20
"Ist es mit verfassungsrechtlichen Grundprinzipien, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar, wenn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seine Entscheidung lediglich an vermeintlich einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung der höchsten Gerichte in Gestalt des Bundesgerichtshofs, Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (namentlich: BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 u.a. - juris Rn. 18;… BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 und 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 5;… BGH, Beschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116.05 - juris Rn. 13 …und vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 125.05 - juris Rn. 7) stützt und dabei ebenfalls - einschlägige und in wesentlichen Grundsätzen davon abweichende Urteile ebenfalls höchster deutscher Gerichte (namentlich insbesondere BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98) und ihre darin enthaltenen Wertungen bei seiner zu treffenden Entscheidung völlig unberücksichtigt lässt?",. - BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der …
Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 7 B 13.20
"Ist es mit verfassungsrechtlichen Grundprinzipien, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar, wenn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seine Entscheidung lediglich an vermeintlich einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung der höchsten Gerichte in Gestalt des Bundesgerichtshofs, Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (namentlich: BVerfG…, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 290/10 u.a. - juris Rn. 18; BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 B 93.16 - juris Rn. 5 und 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 5;… BGH, Beschlüsse vom 31. August 2005 - XII ZB 116.05 - juris Rn. 13 …und vom 26. Oktober 2005 - XII ZB 125.05 - juris Rn. 7) stützt und dabei ebenfalls - einschlägige und in wesentlichen Grundsätzen davon abweichende Urteile ebenfalls höchster deutscher Gerichte (namentlich insbesondere BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98) und ihre darin enthaltenen Wertungen bei seiner zu treffenden Entscheidung völlig unberücksichtigt lässt?",. - BVerwG, 20.12.2019 - 7 B 5.19
Ausnahme; Bergbau; Bewirtschaftungsziele; Grundwasser; Grundwasserabsenkung; …
- BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17
Erforderlichkeit einer Rechtsverletzung für erfolgreiche Anfechtungsklage gegen …
- BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22
Funktionslosigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses
Insoweit lässt die Beschwerdebegründung schon die für eine hinreichende Bezeichnung einer Divergenz gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 B 93.16 - NVwZ-RR 2016, 805 Rn. 2 und vom 15. April 2021 - 7 B 13.20 - juris Rn. 7) präzise Gegenüberstellung der divergierenden Rechtssätze vermissen. - BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
Verlängerung einer Straßenbahnstrecke; Zurückweisung der …
Das Aufzeigen einer etwaigen fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 B 93.16 - NVwZ-RR 2016, 805 Rn. 2 f. und vom 15. April 2021 - 7 B 13.20 - juris Rn. 7). - BVerwG, 26.04.2024 - 3 BN 3.24 Diese Ausführungen entsprechen der ständigen revisionsgerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. neben den bereits im angegriffenen Beschluss genannten Entscheidungen etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 2022 - 8 B 2.22 - juris Rn. 5, vom 15. April 2021 - 7 B 13.20 - juris Rn. 7…, vom 25. Oktober 2018 - 6 B 125.18 - juris Rn. 8 …und vom 21. November 2017 - 1 B 148.17, 1 PKH 93.17 - juris Rn. 16, jeweils m. w. N.), die auch den Prozessbevollmächtigten der Antragstellerinnen bekannt sein musste.
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