Rechtsprechung
| BVerwG, 11.05.2023 - 7 B 13.22 |
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Genehmigung für Kompostieranlage
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 4 EURL 92/2011, Anh 1 Nr 9 EURL 92/2011, Anh 1 Nr 10 EURL 92/2011, Art 3 Nr 14 EGRL 98/2008, Art 3 Nr 15 EGRL 98/2008
Genehmigung für Kompostieranlage - datenbank.nwb.de
Genehmigung für Kompostieranlage
Verfahrensgang
- VG München, 14.10.2014 - M 1 K 13.5659
- VGH Bayern, 25.10.2021 - 22 B 17.855
- BVerwG, 11.05.2023 - 7 B 13.22
- BVerfG, 15.03.2024 - 1 BvR 1413/23
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21
Genehmigung Windenergieanlage
Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 7 B 13.22
In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - NVwZ 2022, 1634 Rn. 7).Das Tatsachengericht kann sich dabei ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - NVwZ 2022, 1634 Rn. 25 m. w. N.).
Dies ist bei den im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger eingereichten Gutachten der Fall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - NVwZ 2022, 1634 Rn. 25;… Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand August 2022, § 98 Rn. 182).
Die Verpflichtung zur Ergänzung des Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - NVwZ 2022, 1634 Rn. 26 m. w. N.).
- BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 4.06
Klärschlamm: Klärschlammkompost; Verwertung; Beendigung der Verwertung; Ende des …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 7 B 13.22
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 C 4.06 - (BVerwGE 127, 250) Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und nicht des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung angewendet. - BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 682/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 7 B 13.22
Es müssen vielmehr nur die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen und Rechtsansichten in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 - NVwZ 2018, 1561 Rn. 19).
- BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15
Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter; …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 7 B 13.22
Angesichts dessen ist eine neutrale Aufgabenwahrnehmung durch sie als Genehmigungsbehörde jedenfalls dann in einer rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Weise gesichert, wenn behördenintern für eine organisatorische und personelle Trennung beider Aufgabenbereiche gesorgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2016 - 9 A 4.15 - NVwZ 2016, 1641 Rn. 36 m. w. N.). - BVerwG, 04.12.2018 - 4 B 3.18
Revisibilität der Anwendung der GIRL (juris: GImRL BW); Irrelevanzkriterium; …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 7 B 13.22
Rn. 22 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 4 B 3.18 - juris Rn. 10). - BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung eines …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 7 B 13.22
Zudem muss bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt werden, oder dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - juris Rn. 22 m. w. N.). - BVerwG, 27.01.2022 - 9 A 20.21
Möglichkeit einer Verletzung des Grundeigentums eines Eigentümers durch Änderung …
Auszug aus BVerwG, 11.05.2023 - 7 B 13.22
Rn. 26 a) Das Recht auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 9 A 20.21 - juris Rn. 2 m. w. N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2026 - 7 S 11.26 Erfüllt die vom Vorhabenträger eingeholte Prognose nicht die Anforderungen an ein "qualifiziertes" Sachverständigengutachten gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV, ist sie - wie andere Parteigutachten auch - von der Genehmigungsbehörde als sonstige Unterlage im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 BImSchG zu prüfen (vgl. § 13 Abs. 2 Satz 1 der 9. BImSchV und dazu generell mit Blick auf vom Genehmigungsantragsteller in Auftrag gegebene Gutachten nur BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2023 - BVerwG 7 B 13.22 - juris Rn. 20;… s. ferner z.B. auch Jarass, BImSchG, 15. Auf. 2024, § 10 BImSchG Rn. 66 f.).
- BVerwG, 16.12.2025 - 7 B 18.25
Heranrückende WEA-Bebauung: Rücksichtnahmegebot verletzt?
Es müssen vielmehr nur die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen und Rechtsansichten in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2023 - 7 B 13.22 - juris Rn. 26 m. w. N.).Gleiches gilt für vom Vorhabenträger im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eingereichte Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2023 - 7 B 13.22 - juris Rn. 35 m. w. N.).
Die Verpflichtung zur Ergänzung des Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - NVwZ 2022, 1634 Rn. 26 und vom 11. Mai 2023 - 7 B 13.22 - juris Rn. 36).
- BVerwG, 12.01.2024 - 10 BN 4.23
Festlegung einer Veränderungssperre für Neufestsetzung Wasserschutzgebiet
Zudem muss bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt oder dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2023 - 7 B 13.22 - juris Rn. 34 m. w. N.).
- BVerwG, 20.12.2023 - 10 BN 3.23
Normenkontrolle gegen Naturschutzgebietsverordnung
Rn. 52 Eine Aufklärungsrüge kann nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Kläger bzw. Antragsteller günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2023 - 7 B 13.22 - juris Rn. 34). - OVG Sachsen, 21.08.2023 - 1 A 585/21
Immissionsschutzrecht; Änderungsgenehmigung; Nachbarklage; Gebietscharakter; …
- BVerwG, 18.09.2024 - 7 B 22.24
Fortschreibung eines Luftreinhalteplans
Rn. 17 b) Eine Aufklärungsrüge kann - unter anderem - nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher konkreter Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer günstigeren Entscheidung hätte führen können (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 22 und vom 11. Mai 2023 - 7 B 13.22 - juris Rn. 34). - VGH Bayern, 07.05.2025 - 8 ZB 25.101
Verpflichtung zur Planung und Errichtung einer Fischaufstiegshilfe an einer …
Mit der Wiederholung der vorinstanzlich vorgetragenen Einwände und der pauschalen Behauptung, das Erstgericht habe diesen Vortrag nicht berücksichtigt und keine weiteren Ermittlungen angestellt, werden die Darlegungsanforderungen an eine erfolgreiche Anhörungsrüge nicht erfüllt (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.2023 - 7 B 13.22 - UPR 2023, 394 = juris Rn. 34). - VGH Bayern, 18.09.2025 - 11 ZB 25.637
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unterbliebene Beibringung eines ärztlichen …
Für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht (vgl. dazu BVerwG, B.v. 11.5.2023 - 7 B 13.22 - juris Rn. 26) ist nichts ersichtlich. - VGH Bayern, 21.05.2024 - 11 ZB 23.2202
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung im Strafverfahren …
Rn. 23 Die Verfahrensgarantie der Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen, ferner nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 11.5.2023 - 7 B 13.22 - juris Rn. 26). - VGH Bayern, 14.07.2025 - 8 ZB 25.717
Anordnung zur Wiederherstellung eines Gewässers und Untersagung einer …
Die Verpflichtung zur Ergänzung des Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter dieses als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 29.2.2012 - 7 C 8.11 - BVerwGE 142, 73 = juris Rn. 37; B.v. 11.5.2023 - 7 B 13.22 - UPR 2023, 394 = juris Rn. 36). - VGH Bayern, 10.01.2025 - 1 CS 24.1368
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei einer Abgrabungsgenehmigung …
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